Man extrahirt 25 Grm. der lufttrockenen Erde mit Wasser nach der in der qualitativen Analyse, bei Bereitung des Wasserauszugs, angegebenen Methode, bringt sie in eine Porzellanschale, fügt Wasser zu, bis die Masse dünn breiartig geworden, und setzt nun allmälig Salzsäure zu (wenn Aufbrausen entsteht, in kleinen Portionen), bis dieselbe in gehörigem Ueberschusse vorhanden ist. Man erhitzt dann noch 1–2 Stunden im Wasserbade, filtrirt[153], wäscht aus, bis das letztablaufende Wasser nicht oder kaum mehr sauer reagirt, misst das mit den Waschwassern vereinigte Filtrat und theilt es in fünf Portionen[154].

In 1 bestimmt man die Schwefelsäure nach §. [105].

In 2 die Phosphorsäure nach §. [106. I. b. β].

In 3 das Eisenoxydul[155] nach §. [89. 2. a].

In 4 das Eisen im Ganzen nach §. [206].

Die Portion 5 verdampft man unter Zusatz von etwas Salpetersäure zur Trockne, scheidet die Kieselsäure ab (§. [111. II. a.]), versetzt die salzsaure Lösung mit Chlorwasser, dann mit Ammon, wäscht aus, löst den Niederschlag in Salzsäure, setzt neuerdings Chlorwasser zu und fällt jetzt mit einer Lösung von doppelt kohlensaurem Natron. Der so entstandene Niederschlag wird ausgewaschen, geglüht, gewogen. Er enthält alles Eisen als Oxyd, alle Thonerde, alles Mangan als Oxyduloxyd und alle Phosphorsäure. Zieht man die aus 2 und 4 bekannten Mengen Eisenoxyd und Phosphorsäure ab, so erfährt man Manganoxyduloxyd und Thonerde zusammengenommen, und bestimmt man ersteres nach §. [128. B. 10. c.] oder letztere nach §. [128. B. 1.], so kennt man die Gewichtsmengen beider.

Mit der von dem Ammonniederschlag abfiltrirten Flüssigkeit verfährt man zur Bestimmung des Kalks, der Magnesia und der Alkalien nach §. [177. 4. b]. — Enthält das zweite, von dem durch doppelt kohlensaures Natron erzeugten Niederschlag getrennte Filtrat noch Spuren von Kalk und Magnesia, so bestimmt man sie gesondert und addirt deren Menge zu den Hauptquantitäten.

Zur Bestimmung der Kohlensäure, die in den in Wasser unlöslichen Verbindungen enthalten ist, verwendet man einen beliebigen aber gewogenen Theil der mit Wasser ausgezogenen Erde und verfährt damit nach §. [110. II. b. β].

d. Bestimmung der weder in Wasser noch in verdünnten Säuren löslichen Bestandtheile.

Man trocknet den bei Bereitung des Säureauszugs erhaltenen Rückstand, trennt durch Sieben die gröberen Steine und Steinchen von dem Thon und Sand und behandelt das Gemenge der letzteren nach §. [201], oder unter Umständen auch nach §. [202].