WENN auch die Unterstützung der Universität der Einführung der Buchdruckerkunst in Frankreich grossen Vorschub geleistet und ihr anfänglich auch materielle Vorteile gewährt hatte, so zeigten sich doch andererseits bald die Nachteile durch stete Bevormundung und die Kunst nahm, trotz einer Reihe von ausgezeichneten Druckerfamilien, unter welchen, wie in Italien, wieder Eine alle anderen überragt, nicht die freie Entwickelung, wie dort[1].

Vorteile der
Buchdrucker.

Nicht allein Bücher, sondern selbst das Material, als Schriften und Farbe, waren abgabenfrei. Aber man wollte als Ersatz für diese Begünstigungen, dass die Bücher auch äusserlich mit Sorgfalt behandelt würden; man verlangte, dass sie sowohl mit guter Schrift als auch auf gutem Papier gedruckt werden sollten, worüber Inspektoren zu wachen hatten. Buchdrucker, Korrektoren oder Autoren wurden für die Fehler verantwortlich gemacht und mussten nötigenfalls Cartons drucken lassen. Wollten sie sich gegen Versehen Anderer schützen, so mussten sie die, von ihnen korrigierten Bogen kontrasignieren und deponieren. Die Bücher, die nicht im Besitz der vorgeschriebenen Eigenschaften waren, wurden vernichtet und die Unachtsamen bestraft.

Auch auf mässige Preise hatten die Inspektoren zu halten, die anfänglich zwar von den Druckereien aus eigenem Antrieb innegehalten wurden, später aber nicht. Nicht weniger wurde der Zustand des Materials überwacht. Das Abspenstigmachen eines Korrektors seitens der Konkurrenten unterlag einer Strafe. Mit den auf Subskription ausgegebenen Werken nahm man es sehr streng. Jeder Prospektus musste von einem Probebogen begleitet sein, welcher ganz genau Format, Papier und Schrift, sowie Umfang und Preis des Werkes angab. Bei Übertretungen musste den Subskribenten der doppelte Betrag dessen, was sie schon gezahlt hatten, vergütet werden, abgesehen von der sonstigen gerichtlichen Brüche.

Das Zunftwesen.

Um als Buchdrucker oder Buchhändler aufgenommen zu werden war es notwendig, vier Jahre gelernt und drei Jahre gedient zu haben, Zeugnisse seiner Fähigkeiten im Lateinischen und Griechischen, seiner Moralität und seiner Rechtgläubigkeit beizubringen, ausserdem bei einem Examen zwei Drittel der Stimmen der acht Examinatoren für sich zu haben. Die Meister waren berechtigt, den guten Arbeitern höher als nach der Taxe zu zahlen, ohne dass diejenigen, welche diese Vergünstigung wegen mangelhafter Arbeit nicht genossen, sich beschweren konnten. Sowohl Lehrlinge als Gehülfen und Korrektoren wohnten in den Häusern der Meister.

Der Pergament- und der Papierhandel unterlag ebenfalls der Kontrolle, und der Universität waren in Bezug auf Ankauf Vorrechte eingeräumt. Später bestimmte ein Reglement für die Papierfabrikation, dass alles Papier geleimt sein müsse, und setzte strenge Strafen auf das Untermengen der Masse mit Kalk oder anderen ätzenden Stoffen.

Fesseln verschie-
dener Art.