Aber solche Schutzmassregeln konnten selbstverständlich unter den zerrütteten politischen und finanziellen Verhältnissen, und in Ermangelung der Freiheit der geschäftlichen Bewegung und der Presse, ebensowenig in Frankreich wie anderswo ein Zurückgehen der Kunst verhindern. Fesseln der verschiedensten Art wurden der Presse angelegt und das Schwert des Damokles hing fortwährend über den Häuptern der Buchdrucker und Buchhändler.

Franz i., der Typographie persönlich wohlgesinnt, bestätigte alle vorhandenen Privilegien und stand, als die Sorbonne 1521 ein fulminantes Verdammungsurteil über die Lutherische Lehre ausgesprochen hatte und dadurch Gefahren über manche Buchdrucker und Buchhändler heraufbeschworen wurden, zuerst auf deren Seite, liess sich jedoch später verleiten, den strengsten Massregeln zuzustimmen. Zugleich wurde die Zahl der Buchdruckereien in Paris auf nur 12 festgesetzt. Die Thätigkeit der 12 auserwählten nahm dafür einen um so grösseren Umfang an, so dass sogar Mangel an Arbeitern eintrat, was bereits damals von den Gehülfen benutzt wurde, um einen wohlorganisierten Strike mit gegenseitigen Unterstützungskassen in Scene zu setzen, welchem erst 1539 durch polizeiliche Massregeln ein Ende gemacht wurde.

Heinrich ii. erliess ein Verbot, theologische Schriften ohne Autorisation der theologischen Fakultät zu drucken, auch musste der Name des Autors und des Druckers auf jedes Werk gedruckt werden. Karl ix. verwehrte 1563 unter Androhung der strengsten Strafe, überhaupt etwas ohne Erlaubnis zu drucken; alle Bücher mussten von seinem Geheimrate geprüft werden. Ludwig xiii. erteilte 1616 dem Grosssiegelbewahrer die Vollmacht, die Zensur jeder tauglichen Person zu übertragen. Zur Handhabung der inneren Polizei ward ein Syndikat, bestehend aus fünf Mitgliedern (les gardes de la librairie), 1618 errichtet.

Ludwig xiv. und
die Presse.

Der Geschmack an der nationalen Litteratur, welcher schon zu Ende der Regierung Ludwigs xiii. namentlich durch die Gründung der Akademie und durch die Werke Corneilles Nahrung gefunden hatte, gewann allgemeine Verbreitung in der Glanzperiode der Litteratur und der Kunst während der Regierung Ludwigs xiv. und äusserte seine Wirkung auch auf die Buchdruckerei, der der König, sowie sein Minister Colbert, sehr zugethan war, was sie jedoch nicht verhinderte, die beschränkenden Massregeln fortzusetzen. Die Zahl der Pariser Buchdruckereien wurde auf 36 festgesetzt. Zugleich wurde bestimmt, dass jede Druckerei wenigstens vier Pressen und acht Sorten Antiqua- und Cursiv-Schriften haben müsse.

Die Aufhebung des Edikts von Nantes (1683) hatte zur Folge, dass die französischen Papiermacher nach England gingen, wo die Papierfabrikation noch keine hohe Stufe einnahm. Als Ludwig xiv. die Fortschritte der englischen Papierfabrikation bemerkte, wendete er grosse Summen auf, um die Arbeiter zur Rückkehr zu bewegen, was ihm auch gelang; jedoch, die Fabrikation, die einmal dort Fuss gefasst hatte, entwickelte sich trotzdem auf das glänzendste.

Im Jahre 1723 wurde von Ludwig xv. ein Dekret erlassen, durch welches die Pressverhältnisse geordnet wurden und das bis zum Beginn der Revolution Bestand hatte.


Die
Xylographie.

Wenden wir unsere Aufmerksamkeit auch in Frankreich zuerst der Xylographie zu, so finden wir, dass die Verhältnisse hier nicht ganz so wie in Deutschland lagen. Dort war sie nicht, wie es hier der Fall war, eine Lieblingsmanier der Künstler, um selbständige Kunstwerke oder Kunstblätter herzustellen, sondern diente fast nur dem Illustrationszweck, namentlich nur der Ornamentierung der Bücher. Die Aufgabe, zu zeigen, was in letzterer Beziehung geleistet werden konnte, fiel besonders den Andachtsbüchern zu. Die sehr beliebten illustrierten Chroniken und Ritterromane enthielten fast nur rohe Umrisse, bestimmt von den Künstlern ausgemalt zu werden, die öfters, wenn die Vorwürfe ihnen nicht gefielen, die Stellen mit ganz anderen Kompositionen ausfüllten und die vorhandenen Illustrationen ganz übermalten.