Gedrückte Zustände der Presse.
ZU derselben Zeit, wo die Presse in Preussen beinahe einer uneingeschränkten Freiheit sich erfreute, hatte sie in Österreich mit dem schwersten Druck zu kämpfen. Unter dem Kaiser Karl VI. wurde noch glimpflich verfahren, unter Maria Theresia trat jedoch grössere Strenge ein. Ein Patent vom 12. Juli 1752 befahl den Unterthanen, alle geistlichen Bücher ihren Seelsorgern zur Prüfung zu übergeben, diese hatten die irrlehrigen an sich zu nehmen, die unverdächtigen, nachdem sie mit Siegel versehen waren, zurückzustellen. Selbst die Buchbinder waren verpflichtet, die ihnen zum Binden übergebenen Bücher den Geistlichen vorzulegen. Politische und staatswissenschaftliche Schriften wurden mit ähnlichem Argwohn behandelt und die Jesuiten hatten sich ganz der Zensur bemächtigt. In Ermangelung von gedruckten Zeitungen wurden geschriebene „Gassenblätter“ regelmässig versandt. Zeitungsschreibern, welche falsche Nachrichten verbreiteten, wurde mit Auspeitschung und Landesverweisung gedroht und Angebern 100 Dukaten Belohnung zugesagt. Die einzige in Wien erscheinende Zeitung, das im Jahre 1703 gegründete „Diarium“, durfte nur solche inländische Nachrichten verbreiten, die ihr von der Hofstelle zukamen. Ausländische privilegierte Zeitungen konnten eingeführt werden, sie unterlagen jedoch einer Revision und wurden nur durch die kaiserlichen Postämter vertrieben. Damals entstanden auch die verschiedenen Stufen des Verbotes und der Zulassung. 1765 erschien das erste Verzeichnis der verbotenen Bücher, welches schliesslich selbst verboten wurde, damit man nicht die Titel der „schlechten“ Bücher kennen lernte.
Freiere Bewegung unter Joseph II.
Dem unhaltbaren Zustand setzte die Thronbesteigung Josephs II. (1780) eine Grenze. Er hob die geistliche Zensur ganz auf und bildete eine Zensurkommission aus aufgeklärten und unabhängigen Männern. Das Pressgesetz von 1781 war in seinen Grundlagen nach den eigenen Bestimmungen des Kaisers entworfen. Das Verzeichnis der verbotenen Bücher wurde revidiert und mehr als 2500 derselben wieder erlaubt. Nur gegen schmutzige Bücher wurde mit aller Strenge verfahren. Im Jahre 1787 wurde es gestattet, anstatt der Manuskripte die bereits gedruckten Werke der Zensurbehörde vorzulegen. Es ward dem Kaiser nicht leicht, bei diesen Reformen den passiven Widerstand der Beamten zu überwinden. In der letzten Zeit seiner Regierung ward er auch selbst weniger freisinnig und die zuletzt erwähnte Massregel wenige Wochen vor seinem Tode durch eine Verordnung vom 21. Januar 1790 zurückgenommen.
Neue Beschränkungen.
Kaiser Leopold II., eingeschüchtert durch die französische Revolution, ergriff strengere Massregeln gegen die Presse, und sein Nachfolger, Franz II., verschärfte diese noch mehr. 1801 ward die Zensur der Polizeihofstelle übergeben; 1803 begann eine Rezensurkommission ihre Thätigkeit und setzte wieder tausende von früher freigegebenen Büchern auf den Index. Während der Besitznahme Wiens durch Napoleon fand 1809 eine temporäre Erleichterung statt und die Druckereien waren nicht imstande, alle ihnen angebotenen Aufträge auszuführen. Dieser Zustand nahm jedoch mit Patent vom Nov. 1810.dem Patente vom 1. November 1810 zur Regelung der Pressverhältnisse ein schnelles Ende. „Kein Lichtstrahl, er komme, woher er wolle, soll künftig unbeachtet oder unbekannt in der Monarchie bleiben“, so hiess es und die Geschichte lehrt die Wahrheit dieser Worte des Programms kennen, wennauch nicht in der vermuteten Auslegung; es blieb in der That kein Lichtstrahl unbeachtet — seitens der Polizei. Übertretungen der Zensurmassregeln wurden streng geahndet. Das Recht, Buchhandel und Buchdruckerei zu Abstufung der Bücherverbote.betreiben, beruhte natürlicherweise auf Privilegien. Die Abstufungen der Zulässigkeit der Werke wurden genau reguliert. Professoren und Gelehrten von Fach sollte nur in besonderen Ausnahmefällen ein Buch verweigert werden. Einige Bücher erhielten admittitur, d. h. sie waren ganz freigegeben; andere, denen das transeat zu teil geworden, durften verkauft, jedoch nicht öffentlich angekündigt werden. Um andere beziehen zu können war wieder eine besondere Erlaubnis notwendig (erga Schedam). Inländische Verlagsartikel erhielten das imprimatur entweder ohne Beschränkung oder nach Weglassungen resp. Änderungen, andere fielen dem damnatur anheim. Es ist bekannt genug, wie die Bestimmungen über die Einfuhr der Bücher vielfach umgangen wurden und wie wöchentlich ganze Ballen nichterlaubter Bücher von Leipzig nach Wien gesandt wurden. Dort waren Bestechungen selbstverständlich an der Tagesordnung; das Geschäft wurde demoralisiert, aber im Sortimentshandel viel Geld verdient, während der Verlagshandel und die Buchdruckerei darnieder lagen. Kein Autor von Bedeutung mochte sein Werk in Österreich verlegt oder gedruckt sehen und ein in Österreich gedrucktes Buch war fast gleichbedeutend mit einem schlecht gedruckten.
Zustand der graphischen Gewerbe.
Der Festredner bei dem vierhundertjährigen Jubelfest (1882) der Einführung der Buchdruckerkunst in Wien Karl v. Scherzer, im Jahre 1846 noch ein enthusiastischer Jünger Gutenbergs, schrieb damals: „Es ist in dem Volke noch nicht das Bedürfnis zu lesen erwacht; es begnügt sich, die ‚Wiener Zeitung‘ durchzublicken und alle Jahre die renommiertesten französischen Schauerromane in deutscher Übersetzung durchzublättern. Es fehlt uns hier auch an nichts weniger als an allem, um selbst die geringste litterarische Unternehmung mit Ehren ins Leben rufen zu können. Kein genialer Zeichner, kein fähiger Holzschneider, kein tüchtiger Drucker und so fort bis zum Farbenjungen. Während das Ausland seit Jahren uns mit illustrierten Ausgaben überflutet, haben wir hier kaum den Mut gefasst, ein einziges grosses Werk mit Holzschnitten zu verzieren; selbst die ‚Theaterzeitung‘ hat ihr illustriertes Gewand seit dem neuen Jahre wieder abgelegt und noch bei dem neuesten illustrierten Werk ‚Erzherzog Karl von Österreich‘ mussten, durch unübersteigbare Hindernisse dazu gezwungen, die beabsichtigten Holzschnitt-Illustrationen den in den Text gedruckten Lithographien weichen“[244].
Mit den Accidenzien ging es nicht besser, als mit dem Werkdruck. Die Privilegien der „Wiener Zeitung“ verursachten ausserdem, dass Accidenzien im Interesse des Handels und der Gewerbe fast gar nicht vorkamen.