Das vierte Patent Königs „für weitere Verbesserungen an der Schnellpresse“ wurde am 24. Dezember 1814, die Spezifikation am 22. Juni 1816 registriert. Aus den Grundsätzen derselben gingen die Schön- und Widerdruckmaschine, die verbesserte einfache Druckmaschine und die verbesserte Doppelmaschine hervor. Die erste Komplettmaschine wurde im Februar 1816 in der Druckerei von Bensley & Son aufgestellt und lieferte stündlich 900–1000 auf beiden Seiten bedruckte Bogen. Die Literary Gazette war das erste Wochenblatt, welches von 1818 ab dort auf der Schnellpresse gedruckt wurde. In den Nummern vom 3. und 10. Januar äusserte sich Bensley selbst auf das günstigste über die Leistungen der Maschine. Eine verbesserte Doppelmaschine, welche 1500–2000 Exemplare pro Stunde lieferte, wurde in der Times-Offizin aufgestellt und der Eigentümer sprach sich am 3. Dezember 1824 in günstigster Weise über sie aus.

Aus den Patent-Akten geht also hervor, dass schon damals alle Hauptklassen von Maschinen nicht allein von König spezifiziert, sondern mit Ausnahme der achtfachen auch ausgeführt wurden: die einfache Maschine mit Tiegeldruck, die einfache Cylindermaschine, die Doppelmaschine mit abwechselnd stillstehendem Cylinder, die vielfache Maschine, die Schön- und Widerdruckmaschine, die verbesserte einfache Cylinderpresse, die verbesserte Doppelmaschine. Zur Ausführung der achtfachen Maschine wurde König und Bauer die Gelegenheit nicht gegeben. So lange sie in England verweilten, war die Notwendigkeit einer solchen noch nicht eingetreten, und als sie das Land verlassen hatten, war es natürlich, dass John Walter lieber mit den dortigen Mechanikern verkehrte, so dass die achtfache Maschine mit vertikalen Cylindern, welche man bis 1860 als ein Wunderwerk in der Times-Druckerei anstaunte, nach Applegaths Konstruktion ausgeführt wurde.

Umtriebe gegen König.

Nach diesen praktischen Resultaten und nach den Zeugnissen Walters und Bensleys wäre wohl zu erwarten gewesen, dass über die Erfindung der Schnellpresse kein Zweifel mehr obwalten konnte, und dass dem Erfinder auch der volle materielle Lohn geworden wäre. Das war jedoch nicht der Fall. Th. Bensley zeigte sich als ein egoistischer Teilhaber, der in der Sozietät das Übergewicht geltend machte. Ihm war es mehr darum zu thun, die Erfindung zur Hebung der eigenen Offizin zu benutzen, als darum, Bestellungen von seinen Konkurrenten zu erzielen. Statt den Vertrieb zu fördern, erschwerte er denselben und leitete, wie es scheint, die Unterhandlungen in einer der Sache wenig förderlichen Weise. Selbst die Ergebnisse der bereits abgeschlossenen Geschäfte suchte er sowohl Fr. König als auch dem anderen Teilhaber Taylor zu verkümmern. Ja sogar die Ehre der Erfindung sollte nicht unangetastet bleiben.

Will. Nicholson.

William Nicholson, ein heller Kopf und redlicher Mann, hatte sich früher mit der Idee einer Druckmaschine umgetragen und bereits am 29. April 1790 ein Patent genommen „auf eine Maschine oder ein Instrument, um auf Papier, Leinwand, Kattun, Wollenzeug und andere Stoffe in einer netteren, wohlfeileren und genaueren Manier zu drucken, als durch die jetzt gebräuchlichen Instrumente möglich ist“[40]. Seine Zeichnungen und Erklärungen sind sehr skizzenhaft. Es wird mehr angegeben, was Nicholson will, als „wie“ er es zu machen gedenkt. Nicholson hat seine Ideen nie ausgeführt; sie waren von ihm selbst längst beiseitegelegt und vergessen, als König und Bensley aus des Genannten eigenem Munde davon hörten, als sie ihn in ihrer Patentangelegenheit konsultierten; denn Nicholson übte die Vermittelung in solchen Geschäften als Erwerb. Bei dieser Gelegenheit äusserte derselbe, „er habe die Sache vor 17 Jahren versucht, sie gehe aber nicht“. Auch hat er, selbst als König öffentlich mit seiner Erfindung auftrat, sich ganz still verhalten.

E. Cowper.

Dagegen tauchten andere auf, die es sich mit dem Fortbauen auf den gemachten Erfahrungen bequem machten. Wäre hierzu nur Nicholsons geistige Hinterlassenschaft benutzt, so hätten König und Bauer keine Veranlassung sich zu beschweren gehabt; es wurden aber ihre Ideen vollständig, z. B. von E. Cowper in seiner Schön- und Widerdruckmaschine, ausgebeutet. Rechtsgelehrte erklärten, dass ein Einschreiten seitens Königs von Erfolg sein würde, aber Bensley stimmte gegen ein solches und die Klage musste demnach unterbleiben. Ja, es scheint sogar, dass Bensley in Übereinstimmung mit Cowper gehandelt habe. „Denn letzterer offerierte“ — so, sagt Savage, sei ihm berichtet worden — „als einen Akt der Gerechtigkeit und in Betracht der grossen Kosten von mindestens 16000 Pfd. Sterl., welche für Bensley bei der Durchführung der Erfindung der Druckmaschine entstanden waren, diesem einen Anteil an seinem Patent[41], was von Bensley angenommen wurde.“ Die Freundschaft der beiden scheint jedoch nicht von langer Dauer gewesen zu sein, denn später liess Bensley König ersuchen, gegen Cowper einzuschreiten, was jetzt jedoch König seinerseits ablehnte. Wie es Cowper machte, so thaten es auch andere; man nahm von Nicholson und König, was passte, und fügte einiges Neue hinzu.

König geht nach Deutschland.