HÄTTE die Liebe eines Königs für die Buchdruckerkunst genügt, um diese in dessen Lande zum grössten Flor zu bringen, so müsste sie in Frankreich unter Ludwig XVI. goldene Tage gehabt haben[98]. Ludwig war noch als Kind durch Martin Lottin in der Kunst unterrichtet worden und druckte als Dauphin, kaum zwölf Jahre alt, 1766 einen kleinen Band: Maximes tirées de Télémaque. Auch Karl v. Artois, später Karl X., besass Vorliebe für die Kunst und liess 1780–1784 bei dem älteren Didot eine Sammlung von französischen Schriftstellern in 64 Bänden in 18. für sich drucken, während Ludwig XVI. später die Sammlung ad usum delphini (zum Gebrauch für den Dauphin) ausführen liess. Mehr als in irgend einem andern Lande hatten die Aristokraten Frankreichs sich es angelegen sein lassen, Privatdruckereien zu errichten. Bereits während der Regierung Heinrichs IV. besass der Kardinal Duperron eine Druckerei in Bagnolet bei Paris, ebenso später Kardinal Richelieu auf Schloss Richelieu in der Touraine. Der Kanzler d'Auguesseau; die Marquise von Pompadour; die Dauphine Marie Josephe, Mutter Ludwigs XVI.; der Herzog von Burgund, Bruder Ludwigs XVI., und manche andere Grossen waren Besitzer von Privat-Offizinen.

Im Jahre 1777 erliess Ludwig XVI. ein Gesetz zur Regelung des litterarischen Eigentumsrechts, nach welchem jedoch alles auf Privilegien beruhte, die, wenn einmal den Autoren erteilt, auch auf die Erben derselben übergingen, jedoch, wenn in Buchhändlerhänden befindlich, mit dem Tode des Verfassers erloschen. Wie alle Privilegien fielen auch diese durch Beschluss der konstituierenden Die Revolutionszeit.Versammlung vom 4. August 1789, nach welcher Zeit nun auch jeder, der einige Zentner Schriften kaufte oder borgte und ein Patent zahlte, Buchdrucker werden konnte. Selbst diese letzte Bedingung hörte 1793 auf, und die Zahl der Buchdruckereien wuchs von den früheren 36 privilegierten auf 700. Die Pressfreiheit war bereits durch die Verfassung vom 14. September 1791 garantiert, nach welcher jeder das Recht erlangte, seine Gedanken ohne vorherige Zensur schreiben, drucken und veröffentlichen zu können. Unter dem Direktorium wurde wenigstens festgestellt, dass der Buchdrucker seinen Namen auf alles, was er druckte, setzen, auch auf Aufforderung den Namen des Verlegers nennen musste.

Broschüren auf rötlich-grauem Papier mit Typen gedruckt, die mitunter geradezu unleserlich waren, sind die hauptsächlichsten Produkte der Revolutionszeit. Eins der lohnendsten Geschäfte war der Druck von Assignaten, deren erste Emission im Betrage von 1200 Millionen am 19. Dezember 1789 dekretiert wurde. Der Direktor der Königlichen Druckerei, Anisson-Duperon, wurde mit der Ausführung betraut. Die späteren Emissionen beschäftigten Tag und Nacht eine grosse Anzahl von Pressen. Ende 1794 wurden auf einmal 40 Milliarden in Auftrag gegeben.

Das Konsulat.

Unter den Konsuln wurde 1797 die politische Tagespresse auf ein Jahr unter Aufsicht der Polizei gestellt und später diese Anordnung prolongiert. 1800 behielten sich die Konsuln das Recht der Repressivmassregeln gegen diejenige Zeitungspresse vor, die sich etwa gegen die Gesellschaft, die Regierung oder die Souveränität des Volkes versündigte. Durch ein weiteres Dekret vom Jahre 1803 wurde bestimmt, dass ein Exemplar jedes Buches dem Revisionsamte zur Durchsicht übergeben werden sollte „zum Schutze der Freiheit der Presse“ (!).

Die Zeit war der letzteren nicht günstig. Die Zahl der Zeitschriften verminderte sich und die 1790 vorhandenen 700 Buchdruckereien waren auf 340 zusammengeschmolzen. Dafür begannen nun die älteren, gut eingerichteten Offizinen an die alten Traditionen wieder anzuknüpfen.

Das Kaisertum.

Nach Begründung des Kaisertums beschäftigte sich Napoleon sehr mit der Organisation des Buchhandels und der Buchdruckerei. Ein bekannter Schriftsteller, Fievée, wurde mit dem Plane betraut. „Die Buchdruckerei“ — so argumentierte Napoleon — „ist ein mit gefährlichen Waffen gefülltes Zeughaus, das man ungern in den Händen des ersten besten lässt. Die Buchdruckerei ist kein Handelszweig; es genügen deshalb einfache Privilegien, um sie zu organisieren. Es handelt sich um einen Stand, an dessen Gedeihen der Staat ein Interesse hat, letzterer muss deshalb die Entscheidung in den Angelegenheiten dieses Standes haben. Der Buchdrucker kann ein geschickter, selbst ein gelehrter Mann sein, er ist aber kein Kaufmann und kein Fabrikant. Eben weil der Erfolg nicht von ihm selbst, sondern von der Spekulation anderer abhängt, kann nur eine gewisse Zahl von Buchdruckern existieren. Beschränkt der Staat nicht die Zahl und leidet infolge davon der Buchdrucker Not, so kann man nicht auf dessen rechtlichen Charakter zählen und die Druckkunst ist eine zu furchtbare Waffe, um sie in den Händen von Notleidenden zu lassen. Gut situierte Bürger sind weniger geneigt, gegen die Gesetze zu handeln; es ist deshalb ebenso human als politisch richtig, die Zahl der Buchdruckereien zu beschränken und aus demselben Grunde die Zahl der Lehrlinge zu normieren.“

Direktion der Buchdruckerei.

Am 5. Februar 1810 erschien das Dekret, welches eine Direktion der Buchdruckerei und des Buchhandels einrichtete. Die Zahl der Buchdruckereien wurde in Paris auf 60 festgestellt, die unter den 3–400 bestehenden gewählt werden sollten. Die bleibenden hatten die andern zu entschädigen und waren verpflichtet, das Material der zu löschenden Firmen anzukaufen. 4000 Franken, für die eine mehr, für die andere weniger, wurden als Durchschnittsentschädigung bestimmt. Das Brevet war eine einfache Autorisation und schloss nicht, wie dies bis zum XVIII. Jahrhundert der Fall gewesen war, die Garantie der geschäftlichen Befähigung des Inhabers in sich. Strenge Massregeln in betreff der zu führenden Geschäftsbücher wurden getroffen.