149.
Einsetzung des Gerichtshofs über Erpressungen (de repetundis) zur Abstellung der aus den Provinzen kommenden Klagen.
Im Jahre 146 bestanden acht Provinzen, außer den vier oben genannten noch Gallia cisalpina, Illyricum, Africa, Macedonia. Die Einrichtung einer Provinz wird in der Regel von dem erobernden Feldherrn und einer Kommission von 10 Senatoren vorgenommen. Die Provinzen sind im Gegensatz zu Italien steuerpflichtige Gebiete. Doch behalten einige Städte auf Grund eines Vertrages (civitates foederatae), andere auf Grund eines Senats- oder Volksbeschlusses (civitates liberae et immunes) Steuerfreiheit, eigene Gerichtsbarkeit und Verwaltung durch selbstgewählte Behörden (divide et impera!).[25] Die Abgaben der Provinz [Grundsteuer (tributum); Pacht- und Weidegelder von Staatsländereien (vectigal, scriptura); Hafenzölle (portoria)] werden an Abgabenpächter (publicani) verpachtet, meist Gesellschaften von römischen Bürgern aus dem Ritterstande (ordo equester, S. 102), von denen viele auch als Bankiers (negotiatores) und Großkaufleute (mercatores) in der Provinz Handelsgeschäfte trieben. Dem Amtsadel (ordo senatorius) waren Geld und Handelsgeschäfte untersagt; er legte sein Geld in Ländereien an, die durch Sklaven bearbeitet wurden.
In Italien bleibt der Gegensatz zwischen römischen Bürgern und Bundesgenossen; die Municipien (S. 86) erhalten nach und nach römisches Bürgerrecht. Die Herrschaft der Nobilität mit ihrem regelmäßigen Ämterwechsel ist so befestigt, daß Ernennung von Dictatoren lange Zeit nicht mehr vorkommt. Seit 153 v. Chr. treten die Konsuln ihr Amt stets am 1. Januar an (früher am 1. März). In Zeiten der Gefahr überträgt der Senat ihnen diktatorische Gewalt durch den Beschluß: Videant consules, ne quid detrimenti respublica capiat.
Zunehmende Verweichlichung und Genußsucht in Rom seit dem Ende des zweiten Punischen Krieges. Beginn des Großkapitalismus und der Latifundienwirtschaft. Vergebliche Bestrebungen von Männern wie M. Porcius Cato Censorius (234–149).
§ 6. Bürgerliche Unruhen.
153–133.
Unterwerfung Spaniens.
Wiederholte Einfälle der freien Lusitaner (in Portugal) in die südliche Provinz. Ihr Feldherr Viriāthus, in mehreren Schlachten siegreich, wird 139 durch Verräter aus seiner Umgebung ermordet. In der nördlichen Provinz ist die Stadt Numantia (unweit Soria am oberen Duero) Mittelpunkt des Widerstandes. Endlich erhält den Oberbefehl P. Cornelius Scipio Aemilianus Africanus (minor), der die Mannszucht im Heere wiederherstellt und nach 15monatiger Einschließung die Stadt aushungert. Verzweifelte Verteidigung.
133.