Die ältesten römischen Geschichtschreiber (Annalisten) schrieben griechisch. Als erster Schriftsteller in lateinischer Prosa ist M. Porcius Cato († 149, Origines, de re rustica, Reden) zu nennen. Besonders gepflegt wurde die Rechtsgelehrsamkeit (Sex. Aelius Catus, Konsul 198, Q. Mucius Scaevola augur, Konsul 117, Lehrer Ciceros) und die Beredsamkeit (C. Gracchus † 121, L. Licinius Crassus † 91, M. Antonius † 87, Q. Hortensius † 50). Die nationalen Altertümer erforschte M. Terentius Varro (116–27, de lingua Latina, antiquitates rerum humanarum et divinarum). Als Geschichtschreiber ragen hervor C. Iulius Cäsar († 44) und C. Sallustius Crispus († 34). Den Reichtum und die Schönheit der lateinischen Sprache entfaltet besonders M. Tullius Cicero († 43) als Redner und philosophischer Schriftsteller (Tusculanae disputationes, de officiis u. a.). Als Dichter sind in Ciceros Zeit zu nennen T. Lucretius Carus († 55), Verfasser eines philosophischen Lehrgedichts de rerum natura, und der Lyriker C. Valerius Catullus († 54).

§ 11. Kaiserzeit bis zum Untergang des weströmischen Reiches.

>(Von 31 vor Chr. bis 476 nach Chr.)

vor nach Chr.
31–68.

Das Julisch-claudische Herrscherhaus.

31–14.

Cäsar Octavianus Augustus.

Der Beiname Augustus (der Erlauchte, Erhabene), den ihm (27 vor Chr.) der Senat erteilte, ist auf seine Nachfolger übergegangen und ebenso wie Princeps, Cäsar, Imperator, zum Titel der römischen Herrscher geworden.[28]

Augustus beschränkt den Senat auf 600 Mitglieder und knüpft die Senatorwürde an einen hohen Census (1 Million Sest. = etwa 180000 M.). Das Konsulat bleibt bestehen, wird anfangs von Augustus ständig, später von ihm und seinen Nachfolgern noch bisweilen bekleidet, gilt aber nur als Ehrenamt und wird in seiner Dauer verkürzt, zuletzt in der Regel auf 2 Monate. Auch die andern republikanischen Ämter bleiben, doch mit beschränktem Geschäftskreis; die Censur wird von den Kaisern übernommen, wie sie schon Cäsar unter dem Titel Praefectus morum ausgeübt hatte. Dem Senat bleibt ein gewisser Anteil an der Herrschergewalt.

Die kaiserliche Herrschaft beruht auf dem Heerbefehl, der tribunicischen Gewalt und der obersten Gerichtsgewalt. Seit dem Tode des Lepidus (13) war Augustus auch Pontifex maximus. Einflußreiche kaiserliche Beamte sind der Praefectus urbi (Polizeipräsident) und die beiden Praefecti praetorio (Befehlshaber der aus 9 Kohorten bestehenden kaiserlichen Garde). Einteilung Roms in 14, Italiens in 11 regiones. Einrichtung einer Reichspost (cursus publicus) für die von Staats wegen reisenden Beamten. Schutz der Provinzen gegen die Übergriffe der Beamten. Fürsorge für die Armen. Ansiedelung unbemittelter Bürger in Kolonien.