1461–1483.

Ludwig XI. bricht durch Klugheit und Treulosigkeit die Macht der großen Vasallen, welche gegen ihn die Ligue du bien public schließen (Herzöge von Burgund, Bretagne, Orléans, Anjou, Nemours, Bourbon, Grafen von Charollais u. a.) und legt den Grund zur unumschränkten Monarchie. Nach dem Tode Karls des Kühnen (1477, s. S. 206) zieht er das Herzogtum Burgund als erledigtes Lehen ein, während die andern Besitzungen des Herzogs an Deutschland kommen; nach dem Tode Renés von Anjou (1480) werden Anjou, Maine und die Provence mit den Kronländern vereinigt.

1483–1498.

Karl VIII. gewinnt die Bretagne durch Vermählung mit der Tochter des letzten Herzogs (S. 235), zieht 1494 nach Italien, um die Ansprüche des Hauses Anjou auf das Königreich Neapel geltend zu machen (S. 190). Er erobert das Königreich, wird aber durch ein Bündnis zwischen dem Papste, dem Kaiser, dem Herzog von Mailand, Venedig und Spanien zum Rückzuge genötigt.

§ 3. Italien.

Entwickelung selbständiger Staaten seit dem Sinken der deutschen Kaisermacht (1250).

Mailand, seit Kaiser Heinrich VII. (1310) unter den Visconti als kaiserlichen Statthaltern, seit 1395 als Herzögen (S. 203). Nach dem Aussterben der Visconti bemächtigt sich der von den Mailändern in Sold genommene Condottiere Franz Sforza der Herrschaft und wird 1450 Herzog von Mailand.

Die Grafen von Savoyen, deren Ahnherr Graf Humbert Weißhand 1032 mit Burgund unter die Herrschaft der deutschen Könige kam, seit etwa 1050 durch Heirat auch im Besitz von Piemont, erhalten 1416 von Kaiser Sigismund die Herzogswürde. Die Markgrafen von Este (S. 166) werden 1452 von Friedrich III. zu Herzögen von Modena und Reggio erhoben; Papst Paul II. belehnt sie 1471 mit dem Herzogtum Ferrara.

Venedig, seit 697 durch Vereinigung der Inselgemeinden ein Staat unter einem Dogen (dux), seit etwa 1000 Beherrscherin des Adriatischen Meeres, wächst während der Kreuzzüge an Macht und Ansehen (s. S. 176, 178). Nach Beendigung der Seekriege mit Genua (1381) ist Venedig Herrin des Mittelmeeres und des Levantehandels. Sein Festlandsgebiet erstreckt sich über Padua und Verona bis Brescia; seine Seemacht stützt sich auf den Besitz von Dalmatien, Kandia und Korfu. Verfassung streng aristokratisch. 1172 Einsetzung des großen Rates (450 bis 500 Mitglieder), dann des kleinen Rates (Signoria), der die Macht des Dogen noch mehr beschränkt. 1298 Schließung des großen Rates, die Namen der ratsfähigen Familien (Nobili) werden in dem Goldenen Buch verzeichnet. Zur Unterdrückung von Verschwörungen 1310 der Rat der Zehn eingerichtet; Hinrichtung des Dogen Marino Falieri 1355. Seit 1539 ernennt der Rat der Zehn die drei Staatsinquisitoren, deren strenge Herrschaft aber erst 1583 beginnt.

Genua, seit Herstellung des griechischen Kaisertums (1261) im Orient mächtig, nach dem Siege über Pisa (1284) auch im Besitz der Inseln Sardinien, Korsika, Elba, dann aber durch die Kriege mit Venedig und innere Unruhen geschwächt, seit 1396 bald von Frankreich, bald von Mailand abhängig.