1555.

Augsburger Religionsfriede. Die Landesherren und freien Städte, welche sich zur Augsburgischen Konfession bekennen, erhalten Religionsfreiheit und das Recht, in ihren Gebieten die Konfession ihrer Untertanen zu bestimmen: cuius regio, eius religio. Den andersgläubigen Untertanen soll das Recht auszuwandern gewahrt bleiben. Zu Gunsten der katholischen Kirche geistlicher Vorbehalt (Reservatum ecclesiasticum), daß geistliche Reichsstände, welche protestantisch werden, Amt, Gebiet und Einkünfte verlieren sollen (S. 232). Die Evangelischen fügen sich dieser Bestimmung gegen eine Deklaration, daß evangelische Untertanen geistlicher Reichsstände bei ihrer Religion gelassen werden sollen. Die Reformierten sind von dem Frieden ausgeschlossen.

Wirkungen der Reformation.

Die von Deutschland ausgehende religiöse Bewegung führt in den meisten europäischen Ländern 1. zur Abschaffung kirchlicher Mißbräuche und Vertiefung des religiösen Lebens, 2. zu erhöhter Pflege der von den Fesseln der Kirche befreiten Wissenschaften, Verbesserung des Schulwesens, Verbreitung geistiger Bildung, 3. zur Stärkung der Gewalt der Territorialfürsten und durch den Gegensatz der Konfessionen zu politischen Kämpfen, in denen das europäische Staatensystem sich ausbildet.

Luthers Lehre verbreitet sich nach Dänemark, Schweden, Norwegen und den Ostseeprovinzen, Calvins Lehre (die reformierte Kirche) nach Frankreich, den Niederlanden, Schottland; in Deutschland findet sie namentlich im Kurfürstentum Pfalz (Heidelberger Katechismus 1563), in Hessen und Bremen Eingang.

Hebung des Wohlstandes in Deutschland, namentlich in den oberdeutschen Reichsstädten; die Kaufmannshäuser Fugger und Welser in Augsburg. Aufblühen der deutschen Literatur: Hans Sachs († 1576) in Nürnberg, Joh. Fischart in Straßburg († 1591); das protestantische Kirchenlied. Die Maler Lukas Kranach, Vater und Sohn, in Wittenberg, später in Weimar († 1553 bezw. 1586).

1550.

Abdankung Karls V. in Brüssel. Die Krone Spanien (mit den Kolonien), dazu Neapel, Mailand, Freigrafschaft Burgund und die Niederlande kommen an seinen Sohn Philipp, die Kaiserwürde an seinen Bruder Ferdinand I. (s. S. 225). Karl lebt in der Nähe des Klosters S. Just (in Estremadura, nördlich vom Tajo) als Privatmann (nicht Mönch), stirbt 1558.

§ 3. Frankreich.

1498–1589.