In dem dorischen Sparta bestand die Bevölkerung aus drei streng geschiedenen Klassen: 1. Spartiaten, die dorischen Eroberer, welche die fruchtbarsten Teile des lakonischen Landes, das Eurotastal und die Niederungen bis zum Meere, besaßen. 2. Periöken (d. h. Herumwohnende), Nachkommen der vertragsmäßig unterworfenen Achäer. Sie waren persönlich freie, aber zinspflichtige Eigentümer ohne politische Rechte, wurden jedoch zum Kriegsdienst herangezogen. 3. Heloten, Leibeigene des Staats. Sie waren auf die Landlose der Spartiaten verteilt, bestellten deren Äcker und lieferten ihren Herren einen bestimmten Teil des Ertrages ab. Im Kriege dienten sie als Schildknappen und Leichtbewaffnete.

820. (?)

Lykurgische Verfassung und Gesetzgebung.

Lykurgos, nach sagenhafter Überlieferung aus königlichem Geschlecht, Vormund des jungen Königs Charilāos, schlichtet die Streitigkeiten und ordnet das Verhältnis der drei Klassen der Bevölkerung zu einander. Seine Gesetze, auf die Autorität des delphischen Orakels gegründet und nur mündlich in kurzen Aussprüchen überliefert, gelten als die Grundlage spartanischer Tüchtigkeit.

An der Spitze des Staats bleiben zwei erbliche Könige aus heraklidischem Geschlecht, der eine ein Agiade (von Agis, nach der Sage Sohn des Eurysthenes), der andere ein Eurypontide (von Eurypon, Enkel des Prokles, s. S. 28). Sie bringen die Staatsopfer dar, entscheiden Streitigkeiten des Familienrechts, führen das Heer, ernennen die Beamten, namentlich die 5 Ephoren (d. h. Aufseher, ursprünglich wohl für die 5 Bezirke des Periökengebietes).

Der Rat der Alten (Gerusia), bestehend aus 28, mindestens 60 Jahre alten, auf Lebenszeit gewählten Geronten unter dem Vorsitz der beiden Könige, hat: 1. die Vorberatung über alles der Volksversammlung Vorzulegende, 2. die Gerichtsbarkeit über Kapitalverbrechen.

Die Volksversammlung, bestehend aus allen über 30 Jahre alten Spartiaten, beschließt endgültig über Gesetze, Verträge, Krieg und Frieden, doch ohne Beratung und Abstimmung, nur durch Zuruf.

Die Spartiaten sollen unter sich gleich sein in Besitz und Kriegstüchtigkeit. Jeder Spartiatenfamilie wird aus dem nach Kriegsrecht von den Doriern gewonnenen Landbesitz ein unveräußerliches Erbgut (Klēros, d. h. Los) zugewiesen, dessen Bestellung den Heloten obliegt. Man zählte 4500, später 9000 Landlose der Spartiaten, 30000 der Periöken. Verbot der Reisen und des Fremdenverkehrs in Sparta; eisernes Geld, nur der Staat darf Gold und Silber besitzen.

Gemeinschaftliche Erziehung der Knaben vom 7. Jahre an, auf Abhärtung und kriegerische Übung gerichtet, doch wurden auch die homerischen Gesänge und Chorlieder lyrischer Dichter (Tyrtaios) gelernt. Zusammenleben der Männer; die Zeltgenossenschaften hatten auch im Frieden ihre gemeinsamen Mahlzeiten (Syssitien).

Sehr ähnliche Gesetze galten in Kreta, wo zahlreiche selbständige dorische Städte bestanden. Später dort auch schriftliche Gesetze; eine 1884 gefundene Inschrift enthält das Recht der Stadt Gortyn, Bestimmungen über Familienrecht, Erbrecht, Stellung der Sklaven u. a.