1692.

Seesieg der verbündeten englischen und holländischen Flotte über die französische bei La Hougue (Ostseite der Halbinsel Cotentin).

1697.

Friede zu Ryswyk (spr. Reisweik, Dorf beim Haag): 1. Frankreich behält die im Elsaß besetzten Gebiete, gibt aber Freiburg zurück (S. 263); die pfälzische Erbschaftssache wird einem Schiedsgericht übergeben. 2. Der Herzog von Lothringen wird vollständig wieder eingesetzt (S. 263). 3. Spanien erhält Luxemburg zurück, tritt aber einige Grenzgebiete seiner Niederlande ab. 4. Wilhelm III. wird als König von England anerkannt.

Blüte der französischen Literatur im Zeitalter Ludwigs XIV. Corneille († 1684), Racine († 1699), Molière († 1673), La Fontaine († 1695), Boileau († 1711), Bossuet († 1704), Fléchier († 1710), Fénelon († 1715).

Ludwigs Hofleben in Versailles, Marly, Trianon das Vorbild der europäischen Höfe. Bauten, Luxus, Maitressen (La Vallière, Montespan, Fontange). Nach dem Tode seiner Gemahlin Maria Theresia von Spanien († 1683) vermählt sich Ludwig insgeheim mit Françoise d’ Aubigné, Witwe des Dichters Scarron, die er zur Marquise von Maintenon erhebt. Seitdem Frömmelei am Hofe. Die Finanzen geraten nach Colberts Tode (1683) in Unordnung, zunehmende Willkürherrschaft im Innern. Beginn des wirtschaftlichen Niedergangs.

§ 2. Deutschland.

1658–1705.

Leopold I. (Sohn Ferdinands III.), mehr auf die Mehrung der habsburgischen Hausmacht bedacht, als auf die Wiederaufrichtung des geschwächten Deutschen Reiches. Unter den Reichsfürsten ragt Friedrich Wilhelm, der Große Kurfürst von Brandenburg (1640–1688) hervor als Verteidiger der Selbständigkeit Deutschlands, während andere, namentlich die drei geistlichen Kurfürsten zu gegenseitigem Schutze mit Frankreich 1658 den Rheinbund schließen (aufgelöst 1667).

Seit 1663 dauernder Reichstag zu Regensburg, von den Gesandten der 8 Kurfürsten, der 33 geistlichen, der 61 weltlichen Fürsten (dazu 2 Kurien der Prälaten, 4 Kurien der Reichsgrafen) und der 51 Reichsstädte gebildet. Für Religionssachen getrennte Beratung, Corpus Catholicorum und Corpus Evangelicorum. Neben dem Reichskammergericht in Wetzlar (S. 224) gilt auch der Reichshofrat zu Wien als oberstes Gericht. Kriegswesen und Finanzen in schlechtem Zustande, weil alles von der Bewilligung der so zahlreichen Reichsstände abhängt. Doch kämpfen die Reichstruppen tapfer mit in den von Österreich mit Nachdruck geführten Türkenkriegen.