Belagerung von Frederikshall durch eine Kugel getötet. Ende des Hauses Pfalz-Zweibrücken (seit 1654) in Schweden.

Der schwedische Reichsrat, schon lange mit Karls Regierung unzufrieden, beruft nicht den Sohn seiner älteren Schwester, Karl Friedrich von Holstein-Gottorp (S. 293), zur Regierung, sondern die jüngere Schwester Ulrike Eleonore und deren Gemahl, Prinz Friedrich von Hessen-Kassel (1720–1751).

Görz wird verurteilt und hingerichtet (1719). Das Königtum wird gänzlich abhängig von dem Reichsrat, dessen nächste Sorge auf Herstellung des Friedens gerichtet ist.

Den Nordischen Krieg beenden die Friedensschlüsse zu Stockholm 1719 mit Hannover, welches Bremen und Verden behält und an Schweden 1 Mill. Taler zahlt; 1720 mit Preußen, welches Stettin, Vorpommern bis an die Peene, die Inseln Usedom und Wollin erhält und 3 Mill. Taler zahlt; zu Friedrichsburg auf Seeland 1720 mit Dänemark, welches alle Eroberungen zurückgibt. Dafür zahlt Schweden 600000 Taler, entsagt der Zollfreiheit im Sunde (s. S. 250) und gibt den Herzog von Holstein-Gottorp preis, dem Dänemark seinen Anteil an Schleswig nimmt. Mit Polen bleibt es bei dem 1719 geschlossenen Waffenstillstand. August der Starke als König anerkannt. Stanislaus Lescynski führt den Königstitel weiter und erhält 1 Mill. Taler (S. 279).

1721.

Friede zu Nystadt zwischen Schweden und Rußland: 1. Schweden tritt an Rußland ab: Livland, Estland, Ingermanland, Karelien und die dazu gehörigen Inseln (Ösel, Dagö u. a.). 2. Rußland gibt Finnland zurück und zahlt 2 Mill. Taler.

Schweden, seiner früheren Machtstellung beraubt, behält doch noch deutsche Gebiete: Wismar, welches erst 1803 durch Verpfändung (1903 endgültig) an Mecklenburg kommt, und Vorpommern nördlich der Peene mit Rügen (1815 an Preußen). Karl Friedrich von Holstein-Gottorp geht nach Rußland, vermählt sich mit Anna, Tochter Peters d. Gr. Sein Sohn ist der Zar Peter III., 1728 in Kiel geboren, Stammvater des russischen Kaiserhauses (S. 293).

Rußland hat sich an Schwedens Stelle zur europäischen Großmacht erhoben und nach langem Ringen die Ostsee erreicht. Peters d. Gr. innere Regierung ist auf Förderung von Handel und Gewerbe, Bergwesen und Forstkultur, Volksbildung, Ordnung der Verwaltung gerichtet. Dem Erbadel setzt er einen Amtsadel zur Seite; 14 Rangstufen der Offiziere und Beamten (Tschin), die oberen adlig. Oberste Behörde der Senat, 1711 an Stelle des früheren Rats der Bojaren errichtet; zur Leitung der Kirche der Heilige Synod 1721 errichtet, dessen Mitglieder der Zar ernennt. Die Zahl der Klöster eingeschränkt. Mönche und Nonnen zu nützlicher Tätigkeit angehalten.

Peters d. Gr. letzte Kriegstat ist eine Heerfahrt gegen Persien und die Eroberung von Derbent (am Kaspischen Meere) 1722; doch wird dieser Küstenstrich 1732 an Persien zurückgegeben. Die Küstenlandschaften am Schwarzen Meere sind noch ganz im Besitz der Türken; den Grenzschutz leistet das Reitervolk der Kosaken in der Ukraine.

§ 7. Deutschland.