1789. 4. Aug.
Freiwillige Verzichtleistung (Vicomte de Noailles) der Abgeordneten des Adels auf alle Feudalrechte, der Geistlichkeit auf den Zehnten. Abschaffung des Feudalstaates. Gleichheit der Besteuerung und gleiche Zulassung aller Bürger zu allen öffentlichen Ämtern wird festgesetzt. Öffentliche Werkstätten eingerichtet.
27. Aug.
Erklärung der Menschenrechte (Freiheit, Eigentum, Sicherheit, Widerstand gegen Unterdrückung) auf Lafayettes Antrag.
5. Okt.
Aufstand in Paris, hervorgerufen durch Brotmangel und Gerüchte von einer beabsichtigten Reaktion. Zug der durch Agenten des Herzogs Philipp von Orléans aufgeregten Volksmenge zum König nach Versailles. Die königliche Familie, von Lafayette durch die Nationalgarde gerettet, muß nach Paris übersiedeln, ebenso die Nationalversammlung; 200 Mitglieder scheiden aus. Der Pariser Pöbel beherrscht seitdem die Versammlung.
Die von der Assemblée constituante ausgearbeitete Verfassung überträgt die gesetzgebende Gewalt der Nationalversammlung und gesteht dem König nur ein aufschiebendes Veto zu. Er darf die Versammlung, die Inhaberin der Souveränität, nicht auflösen, ja nicht einmal mit Gesetzesvorschlägen an sie herantreten, geschweige denn ihre Beschlüsse rundweg ablehnen. Er ist vielmehr nur der Vollstrecker dieser Beschlüsse. Da aber den nach Aufhebung der alten Provinzen neu geschaffenen 83 Departements nahezu volle Selbstverwaltung und auch das Recht der Beamtenwahlen verliehen wurde, so war Frankreich in 83 fast souveräne Republiken aufgelöst, in denen es königliche Beamte, d. h. Vollstrecker des königlichen Willens nicht mehr gab. Der König also tatsächlich machtlos.
Die Ausübung des Aktivbürgerrechts an die Entrichtung einer direkten Steuer, ein Alter von 25 Jahren und einjährigen Wohnsitz in der Gemeinde geknüpft. Die aus den Urwahlversammlungen hervorgehenden Wahlmänner wählen die Volksvertreter für eine Legislatur von 2 Jahren, desgleichen die Behörden der Departements und ihrer Distrikte; die Gemeindebeamten und die Richter werden ebenfalls von den Aktivbürgern gewählt. Aufhebung der Parlamente; neue Gerichtsverfassung mit Geschworenengerichten. Abschaffung des Adels, der Titel und Wappen, sowie der Beschränkung der Presse.
Um der Finanznot abzuhelfen, erklärt man die geistlichen Güter für Nationaleigentum und gibt Papiergeld aus (Assignaten, Anweisungen auf den Wert der Nationalgüter). Der Staat übernimmt den Unterhalt der Geistlichen.
Auch die Geistlichen werden fortan von den Aktivbürgern gewählt (Constitution civile du clergé), jedes Departement bildet ein Bistum. Nur ⅓ der Geistlichkeit unterwirft sich der neuen Verfassung durch den geforderten Eid, daher fortan kirchlicher Zwiespalt.