1814. 30. Mai.
Ersten Frieden zu Paris: 1. Frankreich nimmt im allgemeinen seine Grenzen von 1792 wieder an (gegen 1790 Vermehrung um 8200 qkm [150 □ Meilen]: Avignon und Venaissin, Teile von Savoyen, Elsaß und Belgien). 2. England gibt die französischen Kolonien zurück mit Ausnahme von Tabago, St. Lucie und Isle de France, behält ferner Malta (S. 320f) und die früher holländischen Kolonien Kapland (S. 331) und Ceylon. 3. Die Verbündeten verzichten auf alle Summen, welche sie als Entschädigung für französische Erpressungen zu fordern haben (!).
Nach dem Pariser Frieden kehrt Papst Pius VII. nach Rom, der König von Sardinien Viktor Emanuel nach Turin, der König von Spanien Ferdinand VII. nach Madrid zurück. In Spanien beginnt, nachdem der König die sehr freisinnige Verfassung der Cortes vom Jahre 1812 verworfen hat, sofort ein grausamer Kampf der unumschränkten Gewalt gegen die liberale Partei. — Pius VII. stellt den Jesuitenorden (s. S. 304) wieder her.
Besuch Kaiser Alexanders und König Friedrich Wilhelms III. in London (Juni 1814), begleitet von ihren siegreichen Feldherren (Blücher); begeisterter Empfang von seiten der englischen Nation.
§ 5. Wiederherstellung des europäischen Staatensystems.
1814–1815. Sept. Juni.
Wiener Kongreß,
unter persönlicher Teilnahme der Kaiser von Österreich und Rußland, der Könige von Preußen, Dänemark, Bayern und Württemberg und vieler deutscher Fürsten. Vertreten sind alle Staaten Europas, mit Ausnahme der Türkei. Die geschäftliche Leitung der Verhandlungen hat der österreichische Staatskanzler Fürst Metternich; für Frankreich weiß Talleyrand als Gesandter Ludwigs XVIII. großen Einfluß zu gewinnen. Streit entsteht namentlich über die künftige Gestaltung Sachsens und Polens, doch ist der Ausgleich schon gefunden, ehe die Nachricht von Napoleons Entweichen aus Elba anlangt.
Hauptbestimmungen der Wiener Kongreßakte
(8. Juni 1815):
1. Österreich erhält seine alten Gebiete zurück: Tirol, Vorarlberg, Kärnten, Krain, Triest, Galizien, Mailand, dazu das 1797 erworbene venetianische Gebiet und das 1805 erworbene Erzbistum Salzburg, tritt aber den Breisgau und seine oberschwäbischen Besitzungen an Baden und Württemberg, Belgien an Holland ab.