2. Preußen erhält zurück: einen Teil des Herzogtums Warschau (Provinz Posen) und Danzig, die alten Besitzungen in Westfalen und am Rhein, auch Neuchâtel. Zur Entschädigung für nicht zurückerhaltene frühere Besitzungen (Ansbach und Baireuth an Bayern, Ostfriesland, Goslar, Hildesheim an Hannover, polnische Gebiete an Rußland) werden die Rheinprovinz und Westfalen außer anderem besonders durch die Herzogtümer Jülich und Berg, die Kurlande Köln und Trier vergrößert, ferner Schwedisch-Pommern mit Rügen und die Hälfte des Königreichs Sachsen hinzugefügt.
3. Bayern wird durch Ansbach und Baireuth, Aschaffenburg, Würzburg und die linksrheinische Pfalz vergrößert; die rechtsrheinische mit Heidelberg und Mannheim bleibt bei Baden (S. 320).
4. Ein Königreich der Niederlande wird gebildet aus der früheren Republik der Niederlande (Holland) und dem früher österreichischen Belgien. König Wilhelm I., Sohn des letzten Erbstatthalters von Holland (S. 314, 321), erhält zum Ersatz für seine nassauischen Stammlande auch das Großherzogtum Luxemburg.
5. Die deutsche Kaiserwürde nicht wiederhergestellt. Der Deutsche Bund tritt an die Stelle des früheren Deutschen Reiches, gebildet von 35 souveränen Fürsten und 4 freien Städten. Grundgesetz die Bundesakte vom 8. Juni 1815, ergänzt durch die Wiener Schlußakte 1820. Oberste Behörde der Bundestag zu Frankfurt a. M., eine Versammlung von Gesandten der Bundesstaaten unter Vorsitz des österreichischen Gesandten. Bundesheer aus Kontingenten der Einzelstaaten; Bundesfestungen: Mainz, Luxemburg, Landau, Ulm, Rastatt. Österreich und Preußen gehören nicht mit ihrem ganzen Gebiet zum Bunde, ersteres nicht mit seinen polnischen, ungarischen und italienischen Gebieten, letzteres nicht mit Preußen und Posen. Bayern, Württemberg, Sachsen (letzteres verkleinert) bleiben Königreiche; dazu kommt das frühere Kurfürstentum Hannover (vergrößert) ebenfalls als Königreich, in Personal-Union mit England (seit 1714, vgl. S. 299). Der König von England ist als König von Hannover, der König von Dänemark als Herzog von Holstein und Lauenburg, der König der Niederlande als Großherzog von Luxemburg am Deutschen Bunde beteiligt.
6. Rußland erhält den größten Teil des Herzogtums Warschau als Königreich Polen. Krakau wird Freistaat unter dem Schutze Rußlands, Österreichs und Preußens.
7. England behält Malta, Helgoland, die ihm früher zugesicherten Kolonien (S. 339) und die Schutzherrschaft über die Republik der 7 Ionischen Inseln (S. 316). Auf Englands Antrag gemeinsame Erklärung der Großmächte gegen den Sklavenhandel.
8. Schweden wird, gemäß dem Kieler Frieden (S. 337), mit Norwegen durch Personal-Union vereinigt; Dänemark wird entschädigt durch Schwedisch-Pommern mit Rügen, wofür es das von Hannover an Preußen abgetretene Lauenburg eintauscht (bis 1689 deutsches Herzogtum, vgl. S. 189, 204, dann mit Hannover vereinigt, 1803 von den Franzosen besetzt).
9. Die 19 Kantone der Schweiz (S. 316) werden durch Genf, Wallis und Neuchâtel (zugleich Kanton und Fürstentum im Besitz der Krone Preußen, S. 274) auf 22 vermehrt, die Bundesverfassung neu geordnet.
10. Wiederherstellung der alten Dynastien in Spanien, Portugal, Sardinien (das durch Genua vergrößert wird) und Toskana. Moděna wird gleich Toskana österreichisches Nebenfürstentum, da die Erbtochter des letzten Herzogs aus dem Hause Este (Herkules III., S. 304) sich mit dem Erzherzog Ferdinand vermählt hat (S. 282). Parma, Piacenza und Guastalla (S. 304) kommen an Napoleons Gemahlin, die Erzherzogin Marie Luise, sollen aber nach ihrem Tode († 1847 als Witwe des Grafen v. Neipperg) an die in Lucca herrschenden Bourbonen zurückfallen. Auch der Kirchenstaat wiederhergestellt, dagegen wird in Neapel Murat (S. 327) als König anerkannt.
Nachrichten von der Mißstimmung in Frankreich gegen die Regierung der Bourbons und von den beim Wiener Kongreß besonders wegen der polnisch-sächsischen Frage ausgebrochenen Streitigkeiten ermutigen Napoleon zur Rückkehr nach Frankreich.