1849. Juli.

Waffenstillstand zwischen Preußen und Dänemark; Schleswig soll im Norden von schwedischen, im Süden von preußischen Truppen besetzt und von einer dänisch-preußischen Kommission verwaltet werden. Die schleswig-holsteinische Armee geht über die Eider zurück; Holstein bleibt noch unter der Statthalterschaft. Nach Abschluß des Friedens zwischen Preußen und Dänemark (Juli 1850) werden alle preußischen Offiziere aus der schleswig-holsteinischen Armee abberufen.

1850.

Die von Deutschland verlassenen Schleswig-Holsteiner kämpfen allein weiter. Der ehemalige preußische General v. Willisen übernimmt den Oberbefehl über ihr Heer. Er wird bei Idstedt (24. und 25. Juli) geschlagen, Schleswig von den Dänen besetzt. In dem Gefecht bei Missunde (12. Sept.) werden die Schleswig-Holsteiner ebenfalls besiegt, auch beim Sturm auf Friedrichstadt (4. Okt.) mit Verlust zurückgeschlagen.

Der inzwischen wiederhergestellte deutsche Bund erzwingt unter dem Einfluß Österreichs die Einstellung der Feindseligkeiten. Holstein wird mit preußischer Zustimmung von österreichischen Truppen besetzt (Jan. 1851) und den Dänen gegen das Versprechen »die Rechte der Herzogtümer zu wahren« überlassen (Febr. 1852).

1852. 8. Mai.

Londoner Vertrag (Protokoll), unterzeichnet von den fünf Großmächten, Schweden und Dänemark. Um den Bestand des dänischen Gesamtstaates zu wahren, wird eine neue Thronfolgeordnung für das Königreich Dänemark und die Herzogtümer festgestellt. Prinz Christian von Sonderburg-Glücksburg, Gemahl der Prinzessin Luise von Hessen-Kassel, einer Schwestertochter Christians VIII. von Dänemark, wird zum Erben des kinderlosen Königs Friedrich VII. für die gesamte Monarchie bestimmt. Der Herzog Christian von Augustenburg verspricht, der neuen Erbfolgeordnung in Dänemark nicht entgegentreten zu wollen, überträgt 1863 seine Erbansprüche auf seinen Sohn Friedrich (Vater der Kaiserin Auguste Viktoria).

Die deutsche Nationalität in den Herzogtümern wird von den Dänen fortan schwer bedrückt.

Einwirkung der Revolution von 1848 auf die übrigen europäischen Staaten.

König Karl Albert von Sardinien verleiht seinem Staat im Februar 1848 eine Verfassung, ebenso der Großherzog Leopold II. von Toskana und Papst Pius IX. (1846–1878) dem Kirchenstaat. Sicilien erklärt seinen Abfall vom Königreich Neapel, obgleich König Ferdinand II. daselbst schon im Januar 1848 eine Verfassung verkündigt hat. Nach dem Siege der Schweizertruppen im Straßenkampf zu Neapel (Mai) wird Sicilien mit großer Härte unterworfen (5tägige Beschießung der Stadt Messina im Sept.), darauf die Verfassung des Königreichs wieder aufgehoben. — Papst Pius IX., in dem manche vorübergehend den Schöpfer der Einheit Italiens gesehen hatten, flieht im Nov. 1848, als in Rom sein Minister Rossi ermordet worden war, nach Gaëta. Römische Republik errichtet (Mazzini), welcher sich auch Toskana nach Vertreibung des Großherzogs anschließt. Aber österreichische Truppen besetzen Toskana und die zum Kirchenstaat gehörige Romagna, französische Truppen stellen in Rom die weltliche Herrschaft des Papstes wieder her. Französische Besatzung in Rom.