1862.

Auflösung des Abgeordnetenhauses. Die oppositionelle Mehrheit kehrt infolge der Neuwahlen verstärkt zurück.

23. Sept.

Ministerpräsident v. Bismarck.[59] Die Verstärkung des Heeres wird aufrecht erhalten; das Staatshaushaltsgesetz kommt in diesem und den nächsten Jahren nicht zustande.

Der Kurfürst von Hessen (S. 360 [III.D§4]) wird genötigt, die vom deutschen Bundestage nunmehr gebilligte Verfassung von 1831 anzuerkennen.

1863.

Aufstand in Polen. Intervention der drei Mächte England, Frankreich, Österreich zu Gunsten der Polen ohne Erfolg. Preußen schließt einen Vertrag mit Rußland und sperrt seine Grenzen für die Aufständischen aufs strengste ab. Damit erwirbt es sich ein weiteres Anrecht auf Rußlands Dank (S. 366 [III.D§6]).

Aug.

Fürstentag zu Frankfurt am Main unter Vorsitz des Kaisers Franz Joseph, zur Beratung einer Reform des Deutschen Bundes (Direktorium von 5 Fürsten und Bundesrat unter Österreichs Vorsitz, Parlament aus Abgesandten der Landtage der Einzelstaaten). Die Beratungen bleiben erfolglos, da Preußen die Beteiligung ablehnt.

Durch die wiederholte Verletzung des Londoner Protokolls, besonders aber durch das dänische Patent vom 30. März 1863 und die in Kopenhagen von den »Eiderdänen« durchgesetzte gemeinsame Verfassung für Dänemark und Schleswig, welche Schleswig mit Dänemark vereinigt, also von Holstein trennt und die Rechte der holsteinischen Stände (S. 362 [III.D§4]) auf ein geringes Maß herabdrückt, wird die seit 1852 gegenüber den Übergriffen der Dänen oft bewährte Geduld des deutschen Bundestages erschöpft; er beschließt (1. Okt. 1863) Bundesexekution gegen Dänemark.