1912.
Rußland erkennt die Unabhängigkeit der Mongolei (s. S. 422) an und gesteht der Regierung in China nur die Aufsicht zu über die auswärtigen Beziehungen des Landes.
§ 12. Die dritte französische Republik.
Frankreich Republik seit 1871; ein Versuch, den Grafen Chambord (S. 349) als König einzusetzen, scheitert an dessen Weigerung, bestimmte Versprechungen zu geben und die Tricolore anzunehmen (1873, Okt.) Gesetz über allgemeine Wehrpflicht 1872. Organisationsgesetz 1873. Frankreich in 18 Regionen eingeteilt, denen je ein Armeekorps entspricht; das 19. in Algier. (1897 Einteilung in 19 Regionen; daher 20. Armeekorps eingerichtet.)
1873–1879.
Präsident Mac-Mahon, Nachfolger von Thiers. Marschall Bazaine, vom Kriegsgericht wegen der Übergabe von Metz zum Tode verurteilt, vom Präsidenten zu zwanzigjähriger Haft begnadigt, entkommt 1874 nach Spanien, stirbt dort 1888. Feststellung der Verfassung 1875: Präsident auf 7 Jahre, Senat, Deputiertenkammer. — Napoleon III. stirbt im Januar 1873 zu Chislehurst in England; sein Sohn fällt 1879 im Kriege der Engländer gegen die Zulukaffern, als Freiwilliger kämpfend.
1879–1887.
Präsident Grévy, 1885 wiedergewählt. Unterrichtsgesetz 1880 zur Beschränkung des Einflusses der Geistlichkeit; Ausweisung der Jesuiten, doch nicht streng durchgeführt. Gambetta Nov. 1881 Ministerpräsident, tritt aber nach zwei Monaten zurück, da die von ihm vorgeschlagene Änderung des Wahlgesetzes (Listenwahl statt Einzelwahl) abgelehnt wird. Starke Heeresrüstung, doch wird der Rachekrieg gegen Deutschland vertagt; der Kriegsminister Boulanger tritt zurück (Mai 1887), Frankreich wendet sich einer weitgreifenden Kolonialpolitik zu. Grévy dankt 1. Dez. 1887 ab.
1883.
Brazza legt die Station Brazzaville am Stanley Pool an und stellt eine Verbindung der Küste mit dem Kongo her. Auf der Kongo-Konferenz 1885 setzt Frankreich die Ausdehnung der bisherigen Kolonie Gabun bis zum rechten Ufer des Kongo durch. Von hier — »Französisch-Kongo« — aus dringen die Franzosen bis zum Tsadsee vor und gewinnen durch Vertrag mit dem Deutschen Reich 1894 das Hinterland von Kamerun bis über den Schari hinaus (Äquatorial-Afrika, S. 396). 1908 die Grenze zwischen Französisch-Kongo, Kamerun und dem Kongostaat endgültig festgelegt.