Albrecht (Achilles). 1473 Hausordnung (Disposito Achillea). Die Mark soll ungeteilt an den ältesten Sohn fallen, in den fränkischen Fürstentümern nur 2 Regenten. Die schlesischen Herzöge (vgl. S. 182) treten 1482 Krossen und Züllichau an Brandenburg ab. Streit mit Herzog Bogislav X. von Pommern wegen der Lehnshoheit über Pommern.

1486–1499.

Johann (Cicero). Die fränkischen Fürstentümer kommen an seine jüngeren Brüder. Zossen 1490 durch Vertrag mit dem König von Böhmen erworben. Sorge für die Landesverwaltung im Einverständnis mit den Landständen (Vertreter des Adels und der Städte).

1499–1535.

Joachim I. Räubereien des Adels streng bestraft; Universität in Frankfurt a. O. gestiftet 1506. Judenverfolgung 1510. Kammergericht in Berlin. Vertrag zu Grimnitz 1529: Die Herzöge von Pommern erkennen das Erbfolgerecht Brandenburgs an; dieses verzichtet auf die Lehnshoheit. Joachim I. eifriger Gegner der Reformation. Sein Bruder Albrecht, Erzbischof von Mainz und Magdeburg, sendet Tetzel aus (s. S. 227).

1535–1571.

Joachim II. In der Neumark sein Bruder Markgraf Johann von Küstrin.

1537.

Erbverbrüderung mit dem Herzog von Liegnitz, Brieg und Wohlau; diesem werden Krossen, Kottbus, Peitz und Zossen zugesagt für den Fall, daß das kurfürstliche Haus aussterbe (vgl. S. 281).

1539.