Joachim Friedrich, seit 1566 Administrator des Erzbistums Magdeburg; diese Würde geht 1598 auf seinen Sohn Christian Wilhelm über. Geraischer Vergleich (1599) mit dem kinderlosen Markgrafen Georg Friedrich aus der fränkischen Linie: Die Mark verbleibt ungeteilt der kurfürstlichen Linie, die Stiefbrüder des Kurfürsten erhalten Ansbach und Baireuth, sein zweiter Sohn das schlesische Fürstentum Jägerndorf (1523 von der fränkischen Linie erworben).

1604.

Der Geheime Rat als oberste Regierungsbehörde eingesetzt. Seit 1605 regiert der Kurfürst mit Zustimmung des Königs von Polen in Preußen als Administrator für den geisteskranken Herzog Albrecht Friedrich.

1608–1619.

Johann Sigismund. Nach dem Tode des Herzogs Johann Wilhelm von Jülich Erbfolgestreit (1609) zwischen Pfalz-Neuburg und Brandenburg. Johann Sigismund tritt 1613 zur reformierten Kirche über.

1614.

Vertrag zu Xanten wegen der jülichschen Erbschaft: Cleve, Mark und Ravensberg an Brandenburg, die ersten Erwerbungen im Westen Deutschlands (s. S. 252).

1618.

Johann Sigismund nach Albrecht Friedrichs Tode Herzog von Preußen.

1619–1640.