510. (?)
Vertreibung der Tarquinier.
An die Spitze des Staates treten 2 consŭles, auf ein Jahr gewählt; die ersten waren L. Iunius Brutus und L. Tarquinius Collatinus. Der letztere, als Verwandter der vertriebenen Königsfamilie beim Volke unbeliebt, wird bald ersetzt durch P. Valerius Poplicŏla, den ersten consul suffectus, der sich durch die lex Valeria de provocatione die Gunst des Volkes sicherte.
Die consŭles üben während ihres Amtsjahres die früher den Königen zustehende Gewalt aus: imperium und auspicia publica, d. h. Befragung der Götter von Staats wegen. Für gewisse Opfer, welche früher die Könige dargebracht hatten, wird ein Priester als rex sacrificulus bestellt und dem pontĭfex maximus untergeordnet. Jeder Konsul kann die Maßnahmen des andern durch das ius intercedendi unwirksam machen. Gehilfen der Konsuln für Kriminalgerichtsbarkeit und Verwaltung des Staatsschatzes (aerarium) sind die 2 quaestores. Die Konsuln haben als äußere Zeichen ihrer Amtsgewalt den Amtssessel (sella curulis) und das Obergewand mit Purpurstreif (toga praetexta); ihnen schreiten vorauf 12 lictores, welche in Rutenbündeln (fasces) Beile (secures) tragen, doch nicht im Stadtgebiet, weil in Friedenszeit die obrigkeitliche Gewalt der Konsuln durch das Berufungsrecht beschränkt ist. Nach der lex Valeria de provocatione[21] steht es dem zum Tode oder zu körperlicher Züchtigung verurteilten Bürger frei, die Entscheidung der Volksversammlung, der comitia centuriata, anzurufen.
Hauptrechte dieser Volksversammlung sind die Beamtenwahl, die Gesetzgebung und die Entscheidung über Krieg und Frieden. Bei der Abstimmung haben die 6 alten, vorwiegend patrizischen Rittercenturien das Vorstimmrecht (centuriae praerogativae). Sind die Centurien der ersten Klasse (S. 74 f.) mit den Rittern einig, so werden die übrigen Klassen nicht befragt. Die comitia curiata verlieren ihre frühere Bedeutung, doch bleibt ihnen das Recht, die gewählten Konsuln zu bestätigen (lex curiata de imperio).
Der Senat, früher nur aus Patriziern bestehend, wird durch zugeschriebene Plebejer (daher die Formel: patres (et) conscripti) ergänzt, und zwar aus den Rittern, d. h. den Reichen. Der Senatsbeschluß (senatūs consultum) ist für die Konsuln maßgebend, hat aber nicht Gesetzeskraft. Zur Zeit besonderer Gefahr tritt an die Spitze des Staates ein Dictator, ohne Mitwirkung der Bürgerschaft, aber mit Beirat des Senats von einem der Konsuln ernannt (dictatorem dicere). Die Konsuln sind ihm untergeordnet; er ernennt seinen Gehilfen, den magister equitum; beide dürfen ihr Amt nicht länger als sechs Monate führen.
509.
Verschwörung junger Patrizier zur Herstellung des Königtums. Der Konsul L. Junius Brutus läßt seine eigenen Söhne als Teilnehmer an der Verschwörung hinrichten. Darauf Krieg mit den Etruskern von Veii und Tarquinii; Brutus fällt im Zweikampf mit Aruns Tarquinius vor der Schlacht am Walde Arsia. An seine Stelle wird zuerst Sp. Lucretius, nach dessen Tode M. Horatius gewählt, welcher den in der Königszeit erbauten Tempel des Juppiter Capitolinus weiht.
508.
Unglücklicher Krieg der Römer gegen den etruskischen König Porsenna von Clusium; sie müssen den Frieden durch Gebietsabtretung und Entwaffnung erkaufen. Römische Sagen von Horatius Cocles, dem tapferen Verteidiger der Tiberbrücke, von dem Heldenmute des Mucius Scaevola und der Cloelia. Die weiter in Latium vorrückenden Etrusker werden vor Aricia von den Latinern und ihren Bundesgenossen, den Griechen aus Cumae (unter Aristodemos), geschlagen und können sich auf dem linken Tiberufer nicht behaupten. Rom erlangt bald seine frühere Machtstellung wieder. König Tarquinius stirbt in Cumae.