Zu Quebec, ist Herr A. C. Buchanan, Esq., Hauptagent der Regierung in Auswanderungs-Angelegenheiten, stets bereit, jedem Emigranten, der um seinen Rath nachsucht, die genügende Auskunft zu ertheilen.
Nachstehendes ist ein Auszug aus der im Jahr 1832 veröffentlichten kleinen Schrift: —
»Ueberfahrten nach Quebec oder Neu-Braunschweig können entweder mit oder ohne Mundvorräthe ausbedungen werden, in letzterem Fall erhält der Passagier nichts außer Wasser, Brennmaterial und Bettstelle, aber kein Gebett. Kinder unter 14 Jahren zahlen nur die Hälfte, und unter 7 Jahren nur das Drittel der vollen Summe; Kinder unter 12 Monaten werden unentgeldlich mitgenommen. Unter diesen Bedingungen beträgt das Passagiergeld von London, oder von Plätzen an der Ostküste Britanniens, mit Mundvorräthen, gewöhnlich 6 Pfund Sterl., und ohne Mundvorräthe, 3 Pfd. Sterl. Von Liverpool, Greenock und den Haupthäfen Irlands ist der Preis, in Folge seltner eintretender Verzögerungen etwas niedriger; in diesem Jahre (1832) wird er wahrscheinlich 2 Pfd. Sterl. bis 2 Pfd. Sterl. 10 Shl. (ohne Mundvorräthe), und mit diesen 4 Pfd. Sterl. bis 5 Pfd. Sterl. betragen. Möglicher Weise dürften im März und April von Dublin aus Ueberfahrten zu 1 Pfd. Sterl. 15 Shl. oder gar zu 1 Pfd. Sterl. 10 Shl. zu erlangen sein; aber mit dem Vorrücken der Jahreszeit werden die Preise stets höher. In Schiffen, die von Schottland oder Irland aussegeln ist es meist üblich gewesen, daß die Passagiere selbst für ihre Mundvorräthe sorgten; allein in London ist diese Verfahrungsweise nicht so allgemein; und einige Schiffseigenthümer, wohlbekannt mit den gefährlichen Mißgriffen, welche in dieser Angelegenheit aus Unkenntniß gethan werden können, stemmen sich sehr gegen die Aufnahme von Fremden, welche ihre Mundvorräthe nicht vom Schiffe beziehen wollen. Diejenigen, welche durchaus selbst dafür sorgen wollen, sollten darauf bedacht sein, nicht zu wenig mitzunehmen; funfzig Tage sind die kürzeste Periode, auf welche man sich mit Mundvorräthen versehen muß, und von London aus dauert dieselbe bisweilen fünfundsiebzig Tage. Die besten Monate, England zu verlassen, sind jedenfalls März und April; spätere Auswandrer finden selten Beschäftigung und haben in der Colonie vor Eintritt des Winters weniger Zeit vor sich.«
Aus einem gedruckten, von Mr. Buchanan zu Quebec abgefaßten Aufsatz entlehnen wir folgende Bemerkungen, (der Aufsatz datirt sich vom Juli 1835).
»Nichts ist für den Emigranten bei seiner Ankunft in Quebec wichtiger, als genaue Erkundigung über die Hauptpunkte seines fernern Thun's. Manche haben Mangels an Behutsamkeit halber, und weil sie den Ansichten und Meinungen selbstsüchtige Nebenabsichten im Schilde führender Personen, die häufig unaufgefordert ihren Rath ertheilen, und die man gewöhnlich an den von Fremden besuchten Kaien und Landungsplätzen findet, Gehör schenkten, schwer büßen müssen. Um sich gegen dergleichen Fehlschritte zu sichern, sollte jeder Emigrant, gleich nach seiner Ankunft zu Quebec, sich an das Bureau des Haupt-Agenten für Auswandrer, in Sault-au-Matelot-Street (Unterstadt) wenden, wo er jede für seine ferneren Unternehmungen, es mag sich nun um Ansiedlung oder Anstellung in Ober- oder Unter-Canada handeln, erforderliche Nachweisung gratis erhält. Auf dem Wege von Quebec nach dem Ort seiner Bestimmung werden dem Auswandrer manche Entwürfe und Pläne zur Erwägung vorgelegt, allein er mag sich ja davon abwenden, wofern sich nicht die Reinheit der Absicht und die Richtigkeit der Angaben nachweisen läßt: in jedem Fall nehme man, wenn man Rath und Belehrung bedarf, seine Zuflucht zu den Regierungs-Agenten, welche die genaueste Auskunft gratis ertheilen.
»Emigranten thun wohl, nach ihrer Ankunft achtundvierzig Stunden an Bord des Schiffs zu bleiben, auch können sie während dieser Zeit keiner ihrer gewöhnlichen Bequemlichkeiten, als da sind Schlafstellen, Koch-Apparate u. s. w. beraubt werden, und der Schiffsmeister ist gebunden, die Auswandrer und ihr Gepäck kostenfrei an den gewöhnlichen Landungsplätzen und zu entsprechenden Stunden auszuschiffen. Vorzüglich mögen sie sich hüten, Wasser aus dem Lawrence Fluß zu trinken, denn sein Genuß erzeugt bei Fremden leicht Leibschneiden und andre Unterleibsbeschwerden.
»Will man sein englisches Geld umwechseln, so gehe man zu einem achtbaren Kaufmann oder Krämer, oder an die Banken: der Dollar Courant (Halifax Courant), in den beiden Canadas, ist gleich fünf Shilingen (engl. Geld); gegenwärtig gilt der Gold-Souverain zu Quebec und Montreal ungefähr 1 Pfd. Sterl. 4 S. 1 D. Courant. In New-York ist der Dollar gleich 8 Shl., daher sich manche täuschen, wenn sie von den Arbeitslöhnen u. s. w. hören. — 5 Shl. in Canada sind gleich 8 Shl. in New-York; demgemäß sind 8 Shl. New-Yorker Courant gleich 5 Shl. Halifax Courant.
»Emigranten, die sich in Unter-Canada anzusiedeln oder Anstellung zu erhalten wünschen, können auf manche wünschenswerthe Lage zählen. Wilder Boden kann durch Kauf von dem mit dem Verkauf der Kronländer bevollmächtigten Commissair in verschiednen Gemeinde-Bezirken der Provinz erlangt werden, und die Brittisch-amerikanische Land-Compagnie trifft die ausgedehntesten Vorbereitungen, um in den östlichen Gemeinde-Bezirken Ländereien an Emigranten zu verkaufen.
»Ländliche Arbeiter sind in allen Distrikten von Ober-Canada sehr gesucht und können bei gehörigem Fleiß sehr hohe Löhne erhalten; Handwerker fast jeder Art, und gute Dienstboten, sowohl männliche als weibliche, finden ebenfalls sogleich Anstellung.