Der größte Block dieser Art im Besitz der Compagnie ist der Stadt-Bezirk Guelph, der über 40,000 Acker enthält, wovon die größere Hälfte bereits verkauft ist; und hier hat sich im Verlauf nur weniger Jahre eine Stadt erhoben, welche Kirchen, Schulen, Magazine, Wirthshäuser und Mühlen in sich begreift, und wo man Handwerker und Gewerbtreibende jeder Art und eine sehr achtbare Gesellschaft finden kann.
»Das Huronen-Gebiet. Dies ist ein Strich des besten Landes in Amerika, durch welches die Canada-Compagnie zwei Straßen, so gut als es nur ein neu urbar gemachtes Land zuläßt, über hundert englische Meilen weit gehauen hat.
»Die Bevölkerung daselbst nimmt von Tag zu Tag zu.
»Die Stadt Goderich, an der Mündung des Flusses Maitland, am Huronen-See, ist sehr blühend und enthält verschiedne treffliche Vorraths-Häuser und Kaufläden, worin der Emigrant die ihm nothwendigen Artikel zu billigen Preisen erhalten kann. Es ist daselbst eine gute Schule errichtet worden, die stark besucht wird; desgleichen eine englische Kirche, worin ein presbyterianischer Geistlicher Gottesdienst hält; und da die Kirchen in Ober-Canada gegenwärtig besonders durch freiwillige Beiträge ihrer respectiven Versammlungen unterhalten werden, so kann man sich von dem achtbaren Charakter der Bewohner dieser Ansiedlung und der Nachbarschaft eine Vorstellung machen.
»Die Stadt und der Stadt-Bezirk Goderich enthalten ungefähr tausend Einwohner; und seit dem das von der Compagnie zur Bequemlichkeit ihrer Ansiedler erbaute Dampfboot seinen Lauf zwischen Goderich und Sandwich begonnen hat, ist eine bedeutende Zunahme in dem Verkehr und dem Gedeihen der Niederlassung wahrzunehmen.
In diesem Distrikt sind vier gute Säge-Mühlen, drei Grütz-Mühlen, und in der Nachbarschaft einer jeden findet man gut gefüllte Vorraths-Häuser. Und da das ganze Gebiet vier Millionen Acker enthält, wovon die größere Hälfte dem Verkehr offen ist, so kann ein Emigrant oder eine Emigranten-Gesellschaft, wie groß sie auch sein mag, in Auswahl einer je für ihre Zwecke, wie verschiedenartig diese auch sein mögen, günstigen Lage auf keine Schwierigkeit stoßen. Der Preis dieser Ländereien beläuft sich von 11 Schl. 3 D. bis auf 15 Schl. Provinzial-Courant, oder auf 11 Schl. bis 13 Schl. 6. D. Sterl. per Acker.«
Emigranten, welche sich mit der Compagnie zu besprechen wünschen, müssen sich an den Secretair, John Perry Esq., St. Helen'splace, Bishopsgate-Street, London, oder an die Agenten der Compagnie der Häfen wenden.
VII. Brittisch-amerikanische Land-Compagnie.
Die brittisch-amerikanische Land-Compagnie berichtet in ihrem Prospect, daß sie von der brittischen Regierung ziemlich eine Million Acker in den Grafschaften Shefford, Stanstead und Sherbrooke, und zwar in den sogenannten östlichen Gemeinde-Bezirken von Unter-Canada gekauft habe. Diese Gemeinde-Bezirke begreifen einen Strich Landes in sich, der auf der Südseite des St. Lawrence, zwischen 45° und 46-1/2° nördlicher Breite und 71° und 73° westlicher Länge liegt. Dieser Tract, welcher zwischen fünf und sechs Millionen Acker enthält, ist in acht Grafschaften, und diese sind wiederum in ungefähr hundert Stadt- oder Gemeinde-Bezirke getheilt. Besagte Gemeinde-Bezirke erfreuen sich eines wichtigen Vortheils in ihrer geographischen Lage. Auf der einen Seite haben sie einen leichten Zugang von Montreal, Quebec und Three Rivers, den Schiffer-Hafen und großen Märkten der beiden Canadas; auf der andern von New-York den Hudson River hinauf und durch den See Champlain, so wie auch von Boston und andern Theilen der atlantischen Küste. Zufolge ihrer gedrängten und zusammenhängenden Lage können sie durchgängig sowohl auf leichten Verkehr und gegenseitige Unterstützung als auch auf allgemeine Theilnahme an allen örtlichen Verbesserungen zählen.
»Die Bedingungen, unter welchen die Compagnie ihre Ländereien veräußert, sind, je nach Lage, Beschaffenheit und besondre Vortheile, welche die verschiednen Parcellen besitzen mögen, verschieden; im Allgemeinen indeß sind sie zu 4 Schl. bis 6 Schl. Courant per Acker käuflich, und in allen Fällen muß ein Theil der Kaufsumme als Unterpfand angezahlt werden, und zwar bei den höher geschätzten Parcellen der fünfte, und bei den niedriger geschätzten der vierte Theil.