»Der Saldo muß alsdann nach und nach in sechs auf einander folgenden einjährigen Terminen, nebst den in der Provinz gesetzmäßigen Zinsen, und zwar vom Tage des Kaufabschlusses an gerechnet, abgetragen werden; sollten indeß Käufer geneigt sein, die Zahlungen früher zu leisten, so dürfen sie sich die Zeit dazu nur wählen.
»Der Preis für einen Bauplatz zu Port St. Francis im laufenden Jahre (1835) ist 12 Pfd. Sterl. 10 Schl., mit Anzahlung von 5 Pfd. Sterl. in baarem Gelde, und der Saldo ist nebst Interessen in Jahres-Frist abzutragen.
»Anzahlungen für Grund und Boden, den der Emigrant bei seiner Ankunft im Lande wählen kann, nimmt die Compagnie in London an.
»Nach der zwischen der königlichen Regierung und der Compagnie geschloßnen Uebereinkunft sind 50,000 Pfd. Sterl. von dem Kaufgelde, welches letztre bezahlt hat, von derselben auf öffentliche Werke und Verbesserungen, als z. B. Landstraßen, Brücken, Canäle, Schulhäuser, Märkte, Häuser, Kirchen und Prediger-Wohnungen zu verwenden. Dies ist eine höchst wichtige Bestimmung, die sich für den Ansiedler nothwendiger Weise in hohem Grade wohlthätig erweisen muß, insofern sie ihm die Verbesserung und das Gedeihen des Distrikts zusichert. Die Anlegung von Straßen und andern leichten Communicationen ist das größte Bedürfniß eines neuen Landes; und die Verwendung von Capital auf Werke dieser Art, welche die Kräfte und Mittel von Privatleuten übersteigen, ist der beste Weg, auf welchem eine erfolgreiche Niederlassung befördert und vollendet werden kann.
»Die Verwendung der oben namhaft gemachten ansehnlichen Summe sichert zu gleicher Zeit dem redlichen und fleißigen Arbeiter, unmittelbar nach seiner Ankunft, Anstellung und Erwerb.«
Das Verwaltungs-Bureau der Brittisch-amerikanischen Land-Compagnie ist zu London, (Barge-Yard, Bucklersbury); dieselbe hat auch Agenten an den verschiednen Hafen-Orten.