Soetkin sprach: „Du mußt mich nicht bange machen, Mann. Der Kaiser ist der Vater von Flandern und Brabant und als solcher voll Langmut, Geduld, Sanftmut und Barmherzigkeit“.
„Er würde zuviel dabei verlieren, denn er lebt von den eingezogenen Gütern“.
Plötzlich erscholl die Trompete, und die Zimbeln des Stadtherolds dröhnten. Klas und Soetkin nahmen Ulenspiegel abwechselnd auf den Arm und liefen mit dem Volkshaufen dem Lärm nach. Sie kamen vor das Stadthaus. Daselbst hielten zu Pferde die Herolde, so die Trompete bliesen und die Becken schlugen. Der Profoß hatte die Rute der Gerechtigkeit und der Amtmann hielt im Sattel mit beiden Händen eine kaiserliche Verordnung und schickte sich an, sie dem versammelten Volke vorzulesen.
Klas verstand wohl, daß es fortan verboten sei, für Alle im Allgemeinen und im Besonderen, zu drucken, zu lesen, zu haben oder zu unterstützen die Schriften, Bücher und Lehre von Martin Luther, Johann Wykliff, Johannes Huß, Marcilius von Padua, Öcolampadius, Ulrich Zwingli, Philippus Melanchthon, Franciscus Lambertus, Johannes Bugenhagen, Johannes Pomeranus, Otto Brunselsius, Justus Jonas, Johannes Puperis und Gorcianus, desgleichen die neuen Testamente gedruckt von Adrian de Berghe, Christoph von Remonda und Johannes Zel, die voll lutherischer und anderer Ketzereien, auch von der theologischen Fakultät der Universität Löwen verworfen und verdammt waren. „Noch gleichermaßen zu malen und abzukonterfeien, noch malen oder abkonterfeien zu lassen schändliche Schildereien oder Bildnisse von Gott und der Heiligen Jungfrau Maria, oder zu zerreißen, zu zerbrechen und auszulöschen die Bilder oder Malereien, die zur Ehre, zur Erinnerung oder zum Gedächtnis Gottes und der Jungfrau Maria oder der von der Kirche anerkannten Heiligen gemacht sind“.
„Des weiteren,“ sagte die Verordnung, „daß niemand, welches Standes er sei, sich unterfange, die heilige Schrift mitzuteilen noch darüber zu disputieren, selbst in zweifelhafter Sache, wenn anders er nicht ein wohl beleumdeter und von einer berühmten Universität anerkannter Theologe ist“.
Seine Heilige Majestät setzte unter anderen Strafen fest, daß die Verdächtigen niemals ein Ehrenamt ausüben dürften. Was die Rückfälligen oder in ihrem Irrtum Beharrenden beträfe, so sollten sie verurteilt werden, bei langsamem oder raschem Feuer verbrannt zu werden, nach Ermessen des Richters in einer Strohhütte oder an einen Pfahl gebunden. Die anderen, so sie adlich oder gute Bürger wären, sollten durch das Schwert hingerichtet werden, die Bauern am Galgen, die Frauen in der Grube. Ihre Köpfe sollten zur Warnung auf Pfähle gespießt werden. Zu Gunsten des Kaisers sollten die Güter aller dieser Personen eingezogen werden, sofern sie sich an den der Einziehung unterworfenen Orten befanden.
Seine Heilige Majestät gewährte den Angebern die Hälfte aller Habe der Gerichteten, wenn sich ihr Besitz nicht auf hundert Goldgülden in Flandrischer Währung beliefe. Was des Kaisers Anteil beträfe, so behielte er sich vor, ihn für fromme und barmherzige Werke zu verwenden, wie er es bei der Plünderung Roms getan.
Klas ging mit Soetkin und Ulenspiegel von dannen.