„Nach einem Geständnis folgt Strafe, nicht Folter!“
Der Gerichtshof entschied, dieweil die Folter in den Verordnungen nicht vorgeschrieben, so sei es nicht statthaft, sie Klas erleiden zu lassen. Abermals aufgefordert zu widerrufen, antwortete er:
„Ich kann es nicht.“
Kraft der Edikte ward er der Simonie für schuldig erklärt, wegen Verkaufes von Ablaß, desgleichen als Ketzer und Helfershelfer von Ketzern befunden und als solcher verurteilt, vor dem Gitter des Rathauses lebendig verbrannt zu werden, bis der Tod einträte.
Sein Körper sollte während zweier Tage am Pfahl befestigt bleiben, um zum Exempel zu dienen, und alsdann an der Stätte begraben werden, wo die Körper der Hingerichteten verscharrt werden.
Der Gerichtshof bewilligte dem Ankläger Jobst Griepenstüver, des Name nicht genannt ward, fünfzig Gülden auf die ersten hundert Karolusgülden der Erbschaft und den zehnten Teil von dem übrigen.
Da Klas diesen Richterspruch vernommen, sprach er zum Ältesten der Fischhändler:
„Du wirst eines elenden Todes sterben, Du schlechter Mensch, der für einen armseligen Groschen aus einem glücklichen Eheweib eine Wittib und aus einem fröhlichen Sohn eine bekümmerte Waise machst.“
Die Richter hatten Klas sprechen lassen, denn auch sie, ausgenommen Titelman, fühlten große Verachtung für die Angeberei des Obmanns der Fischergilde.
Dieser schien bleich vor Schmach und Zorn.