Der Schöffe sagte:

„Sie empfängt den Teufel in ihrem Bette“.

„Sie redet irr wegen der Folterqualen“, sagte der Schreiber.

Katheline ward ins Gefängnis zurückgebracht. Drei Tage hernach, da das Schöffengericht sich in der „Vierschare“ versammelt hatte, ward Katheline nach Beratung zur Feuerstrafe verurteilt.

Der Henker und seine Büttel führten sie auf den großen Markt von Damm. Daselbst war ein Gerüst, auf welches sie stieg. Auf dem Platze standen der Profoß, der Herold und die Richter.

Die Trompeten des Stadtherolds erschallten dreimal, und dieser sagte zum Volke:

„Dieweil der Magistrat von Damm mit Jungfer Katheline Mitleid gehabt hat, so hat er nicht gemäß der äußersten Strenge des städtischen Gesetzes sie bestrafen wollen. Um aber bekannt zu geben, daß sie eine Hexe ist, sollen ihre Haare verbrannt werden; auch soll sie zwanzig Goldkarolus Buße zahlen und auf drei Jahre aus dem Weichbild von Damm verbannt werden, bei Gefahr, ein Glied ihres Körpers zu verlieren.“

Und das Volk begrüßte diese rauhe Milde mit Beifall. Danach band der Henker Katheline am Pfahle fest, setzte eine Perücke von Werg auf ihren geschorenen Kopf und steckte sie an. Das Werg brannte lange und Katheline schrie und weinte.

Dann wurde sie losgebunden und auf einem Karren aus dem Weichbild von Damm gefahren; denn ihre Füße waren verbrannt.