„Sie waren zu jener Zeit erst vor Kurzem frei geworden?“
„Das sagt man mir.“
„Können Sie sich aus jener Zeit an gar Nichts erinnern?“
„Nein. Mein Gedächtniß ist wie verschwunden von einem Zeitpunkt an — ich kann nicht einmal sagen, welcher Zeitpunkt das war, wo ich mich in meiner Gefangenschaft mit dem Verfertigen von Schuhen beschäftigte, bis zu der Zeit, wo ich mich in London mit meiner guten Tochter hier wiederfand. Sie war mir vertraut geworden, als ein gnädiger Gott mir die Kräfte meines Geistes wiedergab; aber ich bin sogar außer Stande zu sagen, wie sie mir vertraut geworden ist. Ich kann mich durchaus nicht besinnen, wie es gegangen ist.“
Der Generalanwalt setzte sich nieder und Vater und Tochter nahmen ebenfalls wieder Platz.
Ein merkwürdiger Zwischenfall trat jetzt ein. Das Ziel der Beweisführung war, zu zeigen, daß der Angeklagte mit einem noch unbekannten Mitschuldigen in jener Freitag-Nacht im November vor fünf Jahren mit der Dover Postkutsche gereist und, um Entdeckung zu vermeiden, des Nachts an einem Orte ausgestiegen sei, wo er nicht geblieben, sondern von wo er einige Dutzend Meilen nach einer Garnisons- und Hafenstadt zurückgereist sei, und daß er dort Erkundigungen eingezogen habe. Ein Zeuge war da, welcher ihn zu der erforderlichen Stunde im Frühstückszimmer eines Gasthauses in dieser Garnisons- und Hafenstadt, wo er auf Jemanden wartete, gesehen haben wollte. Die Kreuzfragen des Vertheidigers des Angeklagten lockten keine andern Antworten hervor, als daß er den Angeklagten nie bei einer andern Gelegenheit gesehen, als der Herr in der Perrücke, der die ganze Zeit über die Decke des Saales angesehen hatte, ein oder zwei Worte auf ein Zettelchen schrieb, es zusammendrehte und dem Vertheidiger hinüberwarf. Dieser wickelte das Zettelchen in der nächsten Pause aus einander und betrachtete den Angeklagten mit großer Aufmerksamkeit und Neugier.
Die Aehnlichkeit.
„Sie bleiben also dabei, daß Sie ganz sicher sind, daß es der Angeschuldigte gewesen?“
Der Zeuge war seiner Sache ganz gewiß.