[Drittes Buch.]
Der Sieg des Adels.
8. Kapitel.
Das Zeitalter Kasimirs des Großen.
Schon zu Lebzeiten Wenzels II. hatte Władysław I. (IV.) (1288 bzw. 1306–1333) mit dem Beinamen Łokietek 1288 bis 1333 (Ellenlang) wieder einen Stützpunkt in Polen gefunden, indem er an der oberen Weichsel das Gebiet von Wiślica eroberte. Von dort aus fand er Anerkennung in Sandomir, Sieradz und einem Teil von Krakau. Nach Wenzels III. Tode gelangte er im ganzen Lande zur Herrschaft, mit Ausnahme Großpolens, das Heinrich I. von Glogau anerkannte, und Masowiens, dessen Herzöge ihm bis zu seinem Ende feindlich gesinnt blieben.
Während der kurzen Regierung Wenzels III. war Pomerellen, der polnisch gebliebene Teil Pommerns zwischen der Weichsel und der Leba mit dem wichtigen Danzig, an Brandenburg abgetreten worden. Die Versuche Łokieteks, dieses Land wiederzuerobern, mißlangen und hatten nur zur Folge, daß es aus brandenburgischem in Ordensbesitz überging, im Jahre 1309, demselben Jahre, in dem Siegfried 1309 von Feuchtwangen den Hochmeistersitz von Venedig nach der Marienburg verlegte. Im selben Jahre starb allerdings auch Heinrich von Glogau, so daß Łokietek wenigstens in Großpolen freie Hand bekam. Zwar kämpften die Deutschen für die ihrem Volkstum ergebenen schlesischen Fürsten, in Posen unter der Führung des Vogtes Primko, in Krakau des Vogtes Albert und des Bischofs Johann Muskata, eines Schlesiers. Aber der Sieg blieb doch auf seiten des Großfürsten, der durch diese Ereignisse sowohl, wie durch die ganze politische Lage in einen Gegensatz zum Deutschtum gedrängt wurde. Nun war das ganze Reich bis auf Masowien wieder in einer Hand vereinigt. Als so seine Stellung genügend befestigt erschien, ließ er sich durch den Gnesener Erzbischof Janisław am 20. Januar 1320 zum Könige krönen, allerdings nicht in Gnesen, 1320 sondern in Krakau, das fortan nicht nur Residenz, sondern auch Krönungsstadt wurde. Diese Krönung bekundete auch äußerlich die Wiederherstellung des Reiches und den Anbruch einer neuen Zeit.
Den Rest seines Lebens widmete er dem Kampfe gegen den Deutschen Orden, den er richtig als den gefährlichsten Feind Polens erkannte, nachdem die böhmische Gefahr vorüber war. Er strengte gegen den Orden einen Prozeß wegen Pomerellens an und erreichte die Einsetzung einer päpstlichen Kommission, die unter dem Bischof Gerward von Kujawien im Jahre 1321 zu Hohensalza entschied, daß der 1321 Orden Pomerellen zu räumen habe, — eine Entscheidung, die natürlich auf dem Papiere blieb, da keine Machtmittel ihr Nachdruck verliehen, und die der Orden später wieder rückgängig zu machen wußte. Durch Bündnisse mit den skandinavischen Königen, durch die Verheiratung seiner Tochter Elisabeth mit dem Ungarnkönig Karl Robert von Anjou und seines Sohnes Kasimir mit einer Tochter Gedymins von Litauen suchte sich Łokietek Helfer zu schaffen. Der Orden aber hatte Böhmen und Brandenburg auf seiner Seite.
Bei den ununterbrochenen Einfällen und Verheerungen, 1326 die von 1326 bis zu Łokieteks Tode dauerten, litten die polnischen Grenzlande Masowien und Kujawien namenlos und wurde 1331 auch Großpolen von dem Ordensmarschall Dietrich von Altenburg verwüstet. 1331 Aber trotz der Niederlage, die der König dem Orden im selben Jahre bei Płowce (in der Nähe des kujawischen Brześć) beibrachte, konnte er nicht verhindern, daß von den Rittern 1332 Kujawien behauptet wurde, daß Johann von Böhmen einen Feldzug nach Litauen durch 1332 Polen unternahm, sich von dem (masowischen) Fürsten von Płock huldigen ließ und Posen belagerte. Endlich kam durch die Bemühungen des päpstlichen Nunzius ein Waffenstillstand zustande, nach dessen Abschluß Łokietek starb. 73 Jahre ist dieser zweite Erneuerer Polens alt geworden, und wenn sein Leben auch scheinbar mit einem Mißerfolge endigte, so zeigte sich unter der nächsten Regierung doch, daß das Reich gefestigt war.
Sein Sohn und Nachfolger Kasimir I. (III.) der Große (Wielki), der 1333 1333 bis 1370 als Dreiundzwanzigjähriger zur Herrschaft gelangte und bis 1370 regierte, war seit langer Zeit der erste polnische Fürst, dessen Thronbesteigung keine inneren Wirren hervorrief.
Den Waffenstillstand mit dem Orden verlängerte er zunächst. Auch mit Böhmen suchte er zu einer Verständigung zu gelangen, indem er die Kämpfe um das Erbe Herzog Heinrichs von Kärnten und Tirol geschickt ausnutzte. Durch Vermittelung seines ungarischen Schwagers kam 1335 der 1335 erste Visegráder Vertrag zustande. Johann entsagte gegen Zahlung von 20 000 Schock böhmischer Groschen seinen Ansprüchen auf die polnische Krone, wogegen Kasimir auf alle schlesischen Fürstentümer, die Johann gehuldigt hatten, ebenso wie auf die Lehenshoheit über Płock verzichtete. Damit war Schlesien auch formell von der Krone Polen aufgegeben, nur die kirchliche Unterstellung unter den erzbischöflichen Stuhl von Gnesen blieb noch bestehen. Die Hoffnung Kasimirs auf Hilfe gegen den Orden wurde freilich enttäuscht. Der Visegráder Schiedspruch entschied, daß Pommern dem Orden verbleiben solle.
Dem ersten Vertrag von Visegrád folgte 1339 ein 1339 zweiter, zwischen Ungarn und Polen. Da nämlich Kasimir keinen Sohn hatte, bemühte sich Karl Robert, seinem Sohne Ludwig unter Übergehung der übrigen Linien des Piastenhauses die polnische Krone zu sichern. Kasimir mußte einerseits daran liegen, durch diesen Erbvertrag sich in seinen auswärtigen Unternehmungen die Hilfe Ungarns zu sichern, andererseits hatte die Geschichte der letzten Jahrhunderte ihn gelehrt, daß Polens Stärke davon abhing, ob die Thronfolge geregelt war und der Erbe seine Ansprüche mit Nachdruck vertreten konnte oder nicht. Aber er schlug zur Erreichung dieses Zieles einen Weg ein, der in der Folgezeit gerade zum Gegenteil führte. Denn da die Erbfolge des Schwestersohnes wider Landesrecht war, so konnte Kasimir diesen Vertrag nur gewährleisten, wenn er ihm die Anerkennung derer sicherte, die in den Wirren der letzten Zeit stets den Ausschlag gegeben hatten, der Magnaten. Die aber forderten Gegenleistungen, und so mußte Ludwig versprechen, 1. daß er die verlorenen Gebiete, insbesondere Pommern, für Polen wiedergewinnen, 2. daß er Ämter und Würden nur an Polen vergeben, 3. daß er neue Abgaben nicht auferlegen und die bestehenden Privilegien achten werde.