Der Grund für die Abnahme ist einerseits in den veränderten Verhältnissen der Heimat zu suchen. Die Einwanderer waren im 17. Jahrhundert ja größtenteils aus Ländern gekommen, die sich im 18. Jahrhundert unter preußischer Herrschaft gerechter Regierung und wachsenden Wohlstandes erfreuten. Dann aber schreckte auch die zunehmende Unordnung in Polen vor einer weiteren Einwanderung ab, denn die bereits bestehenden Siedelungen wurden erst im Nordischen Kriege hart mitgenommen, und nachher setzten ihnen die inneren Kämpfe übel zu, die uns in dem Streit zwischen der „Familie” und der „Partei” entgegentreten.

Nachdem nämlich unter August II. zwischen 1717 und 1733 von achtzehn Reichstagen elf zerrissen worden, zwei ergebnislos verlaufen waren und nur fünf zum Ziel geführt hatten, kam unter August III. außer dem Pazifikationsreichstag von 1736 überhaupt keine Tagung mehr zu Ende. 1736 Gesetzgebung, Rechtsprechung, Finanzkontrolle, diplomatische Verhandlungen, alles stockte. Es kam allen zum Bewußtsein, daß es so nicht weiterginge. Dieser Einsicht verdankt wieder eine Reihe von Reformschriften ihre Entstehung — wir haben solche Schriften, darunter theoretisch recht wertvolle, schon aus den beiden vorhergehenden Jahrhunderten kennen gelernt —, von denen die früheste bedeutsame 1733 aus der Feder des Königs Stanisław Leszczyński 1733 erschien: „Die freie Stimme, die die Freiheit sichert.” Unter seinem Einfluß standen mit ihren Ideen die beiden Bischöfe Andreas und Joseph Załuski. Großes Aufsehen erregte der „Brief eines polnischen Landedelmannes an einen seiner Freunde aus einer anderen Landschaft” (1740), der von 1740 Stanisław Poniatowski, dem Vater des nachmaligen Königs, herrührte und neue Selbständigkeit des Staates forderte durch Vermehrung des Heeres, Finanzreform, allgemeine Steuern, Hebung des Handels und der Städte, Beschränkung des Liberum veto usw. Auch der bekannte Piarist Stanisław Konarski, der Schulreformer, trat als Politiker auf den Plan mit seiner Schrift „Über eine erfolgreiche Beratungsart” (1760–1763), die die Einführung 1760 der Majoritätsabstimmung oder die Wahl zwischen Absolutismus und Teilung als die einzigen Auswege bezeichnete.

Alle diese theoretischen Ratschläge traten zurück gegenüber den praktischen Versuchen, die von den beiden großen Adelsparteien unternommen wurden, den Potocki (an ihrer Spitze der Primas Theodor, der Großkronhetman Joseph und später der Hetman Clemens Branicki), genannt die „nationale oder patriotische Partei”, kurzweg die „Partei”, und auf der anderen Seite den Czartoryski (an ihrer Spitze der litauische Unterkanzler Michael, der kleinrussische Wojewode August und ihr Schwager, der bereits erwähnte Stanisław Poniatowski). Die Czartoryski hießen einfach die „Familie”. Aus eigener Kraft glaubte keine von beiden Parteien dem Lande helfen zu können. Die „Familie” lehnte sich daher an Rußland an, die „Partei”, durch Grundbesitz, Verwandtschaft und Ruhm weit mächtiger, an Frankreich, die Türkei und Schweden. Dabei bekämpften sie sich aus „Vaterlandsliebe” mit einer Erbitterung und mit einer Unbedenklichkeit in der Wahl der Mittel, die vielleicht nur in der Geschichte der italienischen Renaissance ihresgleichen findet.

Auf die Einzelheiten einzugehen, würde zu weit führen. Es verdient nur hervorgehoben zu werden, daß die Potocki bereits während des österreichisch-russischen Türkenkrieges von 1737 bis 1739 eine gegen den russischen Einfluß gerichtete Generalkonföderation im Verein mit der Türkei zustande zu bringen versuchten, daß die Czartoryski und der Hof aber den Reichstag zerrissen, daß umgekehrt die Pläne der „Familie” und des Hofes auf Beteiligung Polens an den Schlesischen Kriegen von der „Partei” vereitelt wurden, und daß 1749 diese Streitigkeiten 1749 sogar die Einsetzung des Tribunals von Petrikau verhinderten, das erstemal seit Einführung der Tribunale, so daß die Krone Polen ein ganzes Jahr lang ihres obersten Gerichtshofes entbehrte und die Rechtspflege ruhte.

Eine entscheidende Wendung zugunsten der Czartoryski, der „Familie”, trat 1763 mit der Thronbesteigung Katharinas II. 1763 ein, denn der junge Stanisław August Poniatowski, ein schöner und begabter, aber liederlicher junger Mann, hatte als sächsischer Gesandter in Petersburg Gnade vor Katharinas Augen gefunden, und Katharina versicherte die „Familie” ihrer Gunst. Sie gingen nunmehr daran, unter Rußlands Protektion eine Konföderation zur gewaltsamen Einführung von Reformen zu bilden. Schon lief das Manifest, das zur Konföderation auffordern sollte, durchs Land, schon rückten russische Truppen ein, als der am 1. Oktober 1763 zu Dresden erfolgte Tod Augusts III. beide Parteien zum Wahlkampfe rief.


[19. Kapitel.]
Die Teilungen.

Die weiteren Schicksale Polens wurden durch den Umstand beeinflußt, daß Friedrich der Große nach Beendigung des Siebenjährigen Krieges Anschluß an Rußland suchte, um der Isolierung zu entgehen, in die ihn die Unzuverlässigkeit seines bisherigen Bundesgenossen, Englands, versetzt hatte. Rußland ergriff gern die Gelegenheit, seine Bestrebungen nach einem Bündnis der nordischen Mächte wenigstens zum Teil in die Tat umzusetzen und namentlich durch das Zusammengehen mit Preußen jede Einmischung einer anderen Macht in die polnischen Angelegenheiten ungefährlich zu machen. Am 11. April 1764 wurde der 1764 russisch-preußische Defensivvertrag geschlossen, der in geheimen Artikeln auch eine Verständigung über Polen enthielt. Die Vertragschließenden verbanden sich zur Aufrechterhaltung des freien Wahlrechts, zur Verhinderung der Einführung der Erblichkeit der Königswürde, zur Durchführung der Gleichberechtigung der Andersgläubigen, verständigten sich über Truppenbewegungen im Falle einer Konföderation und über die Person des neuen Königs.

Dieser neue König sollte Stanisław August Ciołek Poniatowski sein. Auf dem Konvokationsreichstag erschienen die Czartoryski mit einem so starken Aufgebot von Haustruppen, daß angesichts ihrer und des in Warschau stehenden russischen Heeres die Gegner Warschau unter Protest verließen. So war die „Familie”, waren Rußland und Preußen Herren der Situation. Der zur Konföderation umgebildete Konvokationsreichstag erkannte auch seitens Polens den Anspruch der russischen Herrscher auf den Titel „Kaiser von ganz Rußland” an (was bisher ja nur seitens Litauens geschehen war) und bestätigte Biron im Besitz Kurlands. Dagegen lehnte er, entsprechend der Stimmung im Lande, die Garantierung der Verfassung durch Rußland und die geforderte Gleichstellung der Andersgläubigen ab und sah eine Reihe von Reformen vor, vor allem unabhängige Verwaltungskommissionen für Finanz, Justiz, Kriegswesen und Polizei mit ziemlich großem Wirkungskreise. Am 1764 bis 1795 7. September 1764 erfolgte einstimmig die Wahl Stanisław Augusts (1764–1795). Bis zum 10. November erkannten auch die Protestler den Gewählten als König an. Diese letzte Krönung erfolgte nicht in Krakau, sondern in Warschau.