1. Der Brotpreis insbesondere wurde nicht erhöht. Am Anfang des Jahres, d. h. in der ersten Märzwoche, war das Pennyweizenbrot 10½ Unzen schwer. Als die Seuche auf ihrem Höhepunkt war, wog es 9½ Unzen, und teurer wurde es niemals während der ganzen Zeit. Anfang November verkaufte man es schon wieder zum alten Gewicht, und ich glaube nicht, daß etwas derartiges während einer solchen Unglückszeit jemals irgendwo anders erhört wurde.
2. Noch war, was mich selbst nicht wenig wundernahm, irgendein Mangel an Bäckern und Backöfen, um die Bevölkerung mit Brot zu versehen. Doch wurde von einigen behauptet, daß ihre Dienstmädchen, die sie mit dem Teig zu den Backöfen geschickt hatten, wie es damals der Brauch war, krank, d. h. mit der Pest zurückkehrten.
Während der ganzen Seuchenzeit standen nur zwei Pesthäuser in Benutzung, das eine außerhalb der Old-Straße, das andere in Westminster. Aber niemand wurde gezwungen, die Kranken dahin zu schaffen. Es war auch kein Grund zum Zwang vorhanden, da Tausende von armen Leuten, die weder Hilfe noch irgendeine Bequemlichkeit hatten, und auch an Mitteln nur das, was ihnen die Mildtätigkeit zukommen ließ, überglücklich gewesen wären, hätte man sie ins Pesthaus gebracht, wo man sich ihrer annahm. Und hier liegt der einzige Mangel in der Behandlung der öffentlichen Angelegenheiten, daß nämlich niemand, der kein Geld hatte oder nicht Sicherheit stellen konnte, ins Pesthaus gebracht oder dort behandelt werden durfte. Viele wurden dort wieder gesund, denn man hatte sehr gute Ärzte dort zum Dienst bestimmt, wovon ich später noch reden werde. Die meisten, die hingeschickt wurden, waren Dienstboten, die sich die Seuche holten, wenn sie für ihre Familien Besorgungen machen mußten. Kamen sie dann angesteckt nach Hause, so ließ man sie fortschaffen, um den Rest der Familie vor Ansteckung zu schützen. Sie hatten es während der ganzen Unglückszeit so gut dort, daß in dem einen Pesthaus nur 156 starben, und 159 in dem andern, dem von Westminster.
Die Behörden ließen es niemals daran fehlen, das Volk zu ermutigen, praktische Verfügungen herauszugeben, auf den Straßen gute Ordnung zu halten und allen Klassen der Bevölkerung die Schwere ihres Daseins nach Möglichkeit zu erleichtern.
In erster Linie faßten der Lordmayor, die Scherifs, das Ratskollegium und eine bestimmte Anzahl der Gemeindebevollmächtigten sowie ihre Vertreter den Beschluß, der sofort veröffentlicht wurde, die Stadt nicht zu verlassen, sondern sich beständig bereit zu halten, überall nach dem Rechten zu sehen und bei allen Gelegenheiten nach Billigkeit zu entscheiden. Sie gelobten, die Mittel, die durch die öffentliche Mildtätigkeit aufgebracht würden, nach Gerechtigkeit zu verteilen, kurz, das Vertrauen, das von der Bürgerschaft in sie gesetzt wurde, bis zum äußersten ihrer Kraft zu rechtfertigen.
In Übereinstimmung mit diesem Beschlusse hielten sie fast täglich Sitzungen ab, um die für das öffentliche Wohl gerade nötigen Verfügungen zu treffen, und obwohl sie gegen das Volk die größte Nachsicht ausübten, gingen sie gegen alle vermessenen Burschen, als Diebe, Einbrecher, Leichenräuber und dergleichen mit Strenge vor, bestraften sie entsprechend und sparten nicht mit Bekanntmachungen, die gegen sie gerichtet waren.
Auch alle Polizeibediensteten und Kirchspielbeamten wurden bei schwerer Strafe verpflichtet, in der Stadt zu bleiben, oder geeignete Stellvertreter zu besorgen, die von den höheren Distriktsbeamten bestätigt werden mußten und für die sie Sicherheit zu stellen hatten. Auch für den Todesfall galt diese Sicherheit und verpflichtete zur Stellung eines neuen Stellvertreters.
Durch derartige Verordnungen wurde der Mut der Bevölkerung nicht wenig gestärkt, besonders am Anfange der Seuche, als im ersten Schrecken jeder nur an Flucht dachte. Damals war die Stadt in Gefahr, gänzlich verlassen zu werden, bis auf die Armen, was sicher eine allgemeine Plünderung durch den Pöbel im Gefolge gehabt hätte. Auch blieben die Behörden nicht hinter dem zurück, was sie durchzuführen gelobt hatten. Der Lordmayor und die Scherifs waren beständig auf der Straße um dort, wo die Gefahr am größten war, zu sehen, und wenn schon sie den Volksansammlungen aus dem Wege gingen, hatte doch in dringenden Fällen jedermann Zutritt zu ihnen. Alle Klagen und Beschwerden wurden mit Geduld von ihnen angehört. Der Lordmayor ließ zu diesem Zwecke in seiner Empfangshalle eine kleine Tribüne errichten, wo er von der Menge ein wenig abgesondert, sich aufhielt, wenn Beschwerden vorgebracht wurden, um wenigstens in einiger Sicherheit zu sein.
Auch die zu seinem Amtsbereich gehörenden Beamten wechselten in bestimmtem Turnus, und wenn einer von ihnen krank oder von der Ansteckung ergriffen wurde, trat sofort ein anderer an seine Stelle, bis sich herausstellte, ob jener am Leben bleiben würde.
Ebenso hielten es die Ratsherren und Scherifs in ihren verschiedenen Amtsbezirken. Ihre Unterorgane waren angewiesen, den Dienst der Reihenfolge nach zu versehen, so daß der Lauf der Gerechtigkeit niemals unterbrochen zu werden brauchte. Zu ihren besonderen Obliegenheiten gehörte es, danach zu sehen, daß die Marktstatuten jederzeit beobachtet würden. An jedem Markttage war der Lordmayor oder einer oder beide Scherifs zu Pferde anwesend, um über die Aufrechterhaltung ihrer Verordnungen zu wachen und dafür zu sorgen, daß die vom Lande Kommenden in keiner Weise, auch nicht bei ihrer Rückkehr belästigt würden. Ferner, daß nichts auf der Straße zu sehen war, das sie entsetzen und vom Wiederkommen abhalten könnte. Auch die Bäcker standen unter besonderen Verordnungen. Das Haupt der Bäckerinnung wurde mit seinen Hilfskräften verpflichtet, die vom Lordmayor erlassenen Verfügungen in Vollzug zu setzen und sich um das richtige Gewicht des Brotes, das wöchentlich vom Lordmayor bestimmt wurde, zu kümmern. Alle Bäcker waren verpflichtet, ihre Öfen beständig in Tätigkeit zu halten, bei Strafe, sonst die Vorrechte eines Meisters in der Stadt London zu verlieren.