2.
Die Ankündigung der Verschickungsmaßregel.

Es ging nicht wohl an, einen Beschluß von so großer Tragweite wie den der Deportation der Deutschen Botschaft ganz zu ver schweigen. Durch die grotesken Übertreibungen und Entstellungen der Vorgänge in Wan, durch gleichzeitige unkontrollierbare Mitteilungen über Aufstände in Bitlis und Musch, über geplante Verschwörungen in Erzerum, Bombenfunde und Spionageakte an verschiedenen Plätzen des Reiches, war auf der Botschaft eine Atmosphäre geschaffen, die einschneidende Maßregeln als gerechtfertigt erscheinen ließ. Allerdings hätte ein Telegramm aus Mossul vom 18. Mai, das gleichzeitig mit dem Fall von Wan durch Konsul Holstein der Botschaft zuging, stutzig machen können. Denn es meldete, daß nach gleichlautenden Mitteilungen des nestorianischen Patriarchen in Kodschanes und des chaldäischen Patriarchen in Mossul, „die Muselmanen im Bezirk Amadia ein allgemeines Christenmassaker planten und schon damit begonnen hätten; Wali gebe Tatsache zu und scheine die Bewegung, wenn nicht gerade zu schüren, so doch nicht energisch genug zu hemmen“. Doch hier handelte es sich um nestorianische, jakobitische und chaldäische Syrer, nicht um Armenier.

Am 31. Mai drahtete der deutsche Botschafter an das Auswärtige Amt: „Zur Eindämmung der armenischen Spionage und um neuen armenischen Massenerhebungen vorzubeugen, beabsichtigt Enver Pascha unter Benutzung des Kriegs- (Ausnahme-) Zustandes eine große Zahl armenischer Schulen zu schließen, armenische Postkorrespondenz zu untersagen, armenische Zeitungen zu unterdrücken und aus den jetzt insurgierten armenischen Zentren alle nicht ganz einwandfreien Familien in Mesopotamien anzusiedeln. Er bittet dringend, daß wir ihm hierbei nicht in den Arm fallen.“

Bezeichnend für die Mitteilung Enver Paschas an den Botschafter ist die Voranstellung von Schulen, Postkorrespondenzen und armenischen Zeitungen vor die Hauptsache, die Ankündigung der Verschickungen. Um Einwänden im voraus zu begegnen, wird die Maßregel auf „nicht ganz einwandfreie Familien“ und die „jetzt insurgierten armenischen Zentren“ beschränkt.

Welche Zentren waren damals insurgiert?

Die Deserteuraffäre in Zeitun und die Spionageakte in Dörtjol waren durch Abtransport der Bewohner von Zeitun und Dörtjol erledigt. Die Unruhen in Bitlis und Musch waren, was die Botschaft nicht wußte, durch die Behörden mit Hilfe des Abgeordneten Papasian beglichen. Vereinzelte verbürgte oder unverbürgte Bomben funde[9] „gehörten zu dem schon bekannten Inventar der türkischen Behörden an solchen Vorwänden“. In Erzerum „glaubte“ der Wali Beweise für eine armenische Verschwörung in Händen zu haben, obwohl nach dem Zeugnis General Posseldts „die Aufführung der Armenier tadellos“ und nach dem Urteil des Konsuls von Scheubner-Richter „ein Aufstand nicht zu erwarten war“. Als „Massenerhebung“ und ernste Gefahr für die militärischen Operationen mußte dagegen die „Insurrektion“ von Wan erscheinen.

Die Maßregel partieller Verschickungen von „nicht einwandfreien Familien“ konnte sich nach den vorliegenden Berichten nur auf die östlichen Wilajets an der kaukasischen Front beziehen, wo es nach türkischen Meldungen in Wan, Schatakh, Bitlis und Musch „insurgierte Zentren“ zu geben schien. Da schon im Sommer 1914 Rußlands Anteil an Kurdenaufständen in Bitlis und Musch gemeldet war, hatte auch die von der Pforte behauptete „von Rußland genährte Wühlarbeit“ einige Wahrscheinlichkeit für sich[10]. Vom militärischen Gesichtspunkt konnten bei der unvollkommenen Information über die tatsächlichen Vorgänge Vorbeugungsmaßregeln „in den insurgierten Zentren“ als berechtigt erscheinen. So sah der Botschafter keinen Grund, sich den angekündigten Maßregeln Enver Paschas zu widersetzen und hielt sie in den von Enver selbst gezogenen Grenzen („nicht ganz einwandfreie Familien“, „insurgierte Zentren“, „Ansiedlung in Mesopotamien“) für berechtigt. Er glaubte sich darauf beschränken zu müssen, auf Milderung in der Form hinzuwirken, und informierte die Konsulate von Trapezunt, Erzerum, Adana, Aleppo, Mossul, Bagdad — von denen die nördlichen als Ausgangspunkt, die südlichen als Verschickungsziele in Betracht kamen, — um eine geordnete Ausführung der Maßnahmen überwachen zu können. Die Erfahrungen, die mit tscherkessischen und bulgarischen Muhadschirs (Emigranten) gemacht worden waren, hätten den Botschafter belehren können, was bei solchen „Ansiedelungen“ herauszukommen pflegte. Aber er machte sich wohl keine deutliche Vorstellung davon. In Pera kennt man nur das europäische, aber nicht das asiatische Gesicht der Türkei. Bisher waren in Cilicien und Ostanatolien keine Massaker vorgekommen. Noch am 15. Mai hatte der deutsche Konsul aus Erzerum berichtet: „Der Ausbruch eines Massakers ist hier kaum anzunehmen, es sei denn, daß Mißerfolge an der Front die türkischen Truppen zu einem Rückzuge nach Erzerum nötigen werden.“ Vorstellungen, die die Botschaft wegen der Deportationsmaßregeln von Frauen und Kindern im Wilajet Erzerum erhob, wurden von Talaat Bey damit beruhigt, daß „die Armenier durch die Deportation vor Schlimmerem, nämlich Massakers, bewahrt werden sollen; die Regierung werde den Ausgewiesenen neue Wohnsitze anweisen und sie auch unterstützen“. Dergleichen Zusagen nahm man damals noch ernst.

3.
Die Deportation.

Es stellte sich nur zu bald heraus, daß die Konsuln die Folgen der Deportation zutreffender beurteilten, als die Botschaft.

Am 3. Juni prophezeite der Vicekonsul von Scheubner-Richter in Erzerum die zu erwartenden Wirkungen der Deportationsmaßregel: