Anfangs Juni wurde mit der Ausweisung der Armenier aus der Stadt Erzerum begonnen. Die Art und Weise, wie sie von den Regierungs- und Polizeibehörden und deren Organen durchgeführt wurde, läßt jegliche Organisation und Ordnung vermissen. Im Gegenteil ist sie ein Musterbeispiel für rücksichtslose, unmenschliche und gesetzwidrige Willkür, für tierische Roheit sämtlicher beteiligter Türken gegenüber der ihnen tief verhaßten und als vogelfrei angesehenen Bevölkerungsklasse. Hierüber liegt eine große Zahl von sicheren Beispielen vor. Die Regierung tat nicht das geringste, den Ausgewiesenen irgendwie behilflich zu sein, und da die Polizisten die Gesinnung ihrer Vorgesetzten kannten, so taten sie auch ihrerseits alles, was die Quälereien der Armenier vermehren konnte. Ausweisungen wurden verfügt und wieder aufgehoben, dann die ausgestellten Aufenthaltserlaubnisscheine von der Polizei nach wenigen Tagen wieder abverlangt und vernichtet und neue Ausweisungsbefehle erteilt; in vielen Fällen wurden letztere vom Abend zum Morgen gegeben. Einsprüche und Beschwerden wurden nicht beachtet und nicht selten mit Mißhandlungen beantwortet.

Die Regierung gab den Ausgewiesenen keinen Bestimmungsort an. Sie ließ zu, daß die Preise der Beförderungsmittel eine fast unerschwingliche Höhe erreichten, sie gab meist eine unzureichende Zahl Begleitmannschaften mit, die schlecht ausgebildet waren und ihre Pflicht, die Vertriebenen zu schützen, keinesfalls ernst nahmen, wie sich später oft herausstellte. Und doch war es allgemein bekannt, daß die Unsicherheit auf den Landstraßen einen hohen Grad erreicht hatte, was die Behörde aber nicht abhielt, die Armenier hinauszujagen. Sie sollten eben umkommen. In Trapezunt war es den Armeniern nach erhaltenem Ausweisungsbefehl sogar verboten worden, irgend etwas von ihrem Eigentum zu veräußern oder mitzunehmen. Der Diener des hiesigen Konsulats, deutscher Kriegsfreiwilliger Schlimme (Schlimme hatte eine Dienstreise im Auftrag des Konsulats über Baiburt Ersindjan nach Trapezunt unternommen) hat selbst in Trapezunt gesehen, wie Polizeimannschaften den an der Polizeiwache vorüberziehenden ihre ärmlichen Bündel abnahmen.

Vorstehendes möge genügen, um einen, wenn auch nur schwachen Begriff von der rohen Behandlung zu geben, der die Armenier ausgesetzt waren. Zahlreiche weitere Einzelheiten stehen zur Verfügung.

Soweit es bei dem Bestreben der Regierung, die Ereignisse zu verheimlichen oder abzuschwächen, übersehen werden kann, ist die Lage folgendermaßen:

Von dem ersten Trupp, der am 16. Juni auf dem direkten Weg nach Kharput abging, und der vorwiegend aus armenischen Notabeln bestand, die ziemlich viel Gepäck mitführten, sind alle Männer mit wenigen Ausnahmen umgebracht, was vom Wali für eine Anzahl von 13 Armeniern zugegeben wurde. Die Frauen scheinen mit den kleinsten Kindern in Kharput angekommen zu sein, von den erwachsenen Mädchen ist nichts sicheres bekannt. Die übrigen Trupps wurden über Baiburt und Ersindjan und weiter in Richtung Kemach (Euphrattal) geleitet. Sie „sollen“ im allgemeinen glücklich durch das Euphrattal durchgekommen sein, haben aber noch eine gefährliche Gegend auf dem Marsch nach Kharput und in die Gegend von Urfa zu durchqueren.

Von den Armeniern von Trapezunt wurden die Männer abseits ins Gebirge geführt und unter Mithilfe von Militär abgeschlachtet, während die Frauen in bejammernswertem Zustande nach Ersindjan getrieben wurden. Was weiter mit ihnen geschah ist zurzeit nicht bekannt. In Trapezunt wurden Armenier aufs Meer hinausgefahren und dann über Bord geworfen. Der Bischof von Trapezunt wurde vor das Kriegsgericht in Erzerum geladen und auf der Reise dahin samt seinen Kawassen erdrosselt. Ein armenischer Militärarzt wurde zwischen Trapezunt und Baiburt ermordet.

Die Armenier von Ersindjan wurden allesamt ins Kemach-(Euphrat-)Tal getrieben, und dort abgeschlachtet. Es wird ziemlich glaubwürdig berichtet, daß die Leichname auf schon vorher bereit gehaltenen Wagen nach dem Euphrat geschafft und in den Fluß geworfen wurden. Der Bischof von Ersindjan hat seine Glaubensgenossen begleitet und wird ihr Los geteilt haben.

In Erzerum befinden sich nur noch ganz wenige Armenier, nachdem die ursprünglich getroffene Anordnung, Frauen und Kinder ohne männlichen Schutz dürften in der Stadt bleiben, wieder aufgehoben und deren Vertreibung streng und rücksichtslos durchgeführt war. Selbst diejenigen, deren man für Heeres- und Verwaltungsbetrieb unbedingt bedurfte, Handwerker, Beschlagschmiede, Kraftwagenführer, Lazarettpersonal, Bank- und Regierungsbeamte, Militärärzte wurden planlos verschickt.

Die Entfernung der Armenier aus dem Kriegsgebiet von Erzerum war gesetzlich zulässig und wird mit militärischer Notwendigkeit begründet. In der Tat hatten sich die Armenier in verschiedenen Gegenden als unzuverlässig erwiesen. Es kam zu Aufständen z. B. am Wansee, in Bitlis und Musch.[86] Gelegentlich wurden Telegraphendrähte durchgeschnitten und nicht wenig Fälle von Spionage kamen vor. Andererseits hatte sich bisher die armenische Bevölkerung in Erzerum vollkommen ruhig verhalten. Ob sie bei etwaiger Annäherung der Russen an Erzerum weiter ruhig geblieben wären, ist zurzeit nicht mit Sicherheit festzustellen. Alle wehrfähigen Armenier waren bis auf einen verhältnismäßig geringen Bruchteil eingezogen. Ein besonderer Anlaß, eine Erhebung zu befürchten, lag demnach nicht vor. Trotzdem scheint die Regierung eine solche Furcht vor den Armeniern gehabt zu haben, die in keinem Verhältnis zu dem machtlosen Zustande stand, in dem sich zurzeit hier die Armenier befanden. Wenn nun auch immer die Entscheidung über Entsendung dieses nicht ganz zuverlässigen Elementes allein Sache des Oberkommandos ist, so dürfte doch erwartet und verlangt werden, daß diese Maßnahme ohne Schaden für Leben und Eigentum der Ausgewiesenen, denen persönlich nicht die geringste Schuld nachzuweisen war, durchgeführt wurde. Hierdurch wird die Berechtigung und Verpflichtung, einzelnen Schuldigen den Prozeß zu machen, nicht berührt. Daß aber Hunderte und Tausende regelrecht ermordet wurden, daß die Behörden über jedes zurückgelassene Eigentum (Häuser, Läden, Waren, Hausrat) willkürlich verfügten — in der armenischen Kirche lagen Vorräte im Werte von etwa 150000 Ltq[87] — daß überhaupt die Entfernung in der unmenschlichsten Weise vor sich ging und Familien und Frauen ohne männlichen Schutz vertrieben wurden, daß endlich die zum muhammedanischen Glauben übergetretenen Armenier nicht mehr als verdächtig betrachtet und also in Ruhe gelassen wurden, gibt zu der Vermutung berechtigten Anlaß, daß militärische Gründe erst in zweiter Linie für die Vertreibung der Armenier in Betracht kamen, und daß es hauptsächlich darauf ankam, diese günstige Gelegenheit, wo von außen her Einspruch nicht zu erwarten war, zu benutzen, einen lang gehegten Plan, die gründliche Schwächung, wenn nicht Vernichtung der armenischen Bevölkerung zur Ausführung zu bringen. Hierzu boten militärische Gründe und die aufrührerischen Bestrebungen in verschiedenen Landesteilen willkommenen Vorwand.

Dabei scheinen die Behörden den Grundsatz als berechtigt anzuerkennen, an Unschuldigen Vergeltung zu üben für die Vergehen Schuldiger, deren man aber nicht habhaft werden kann.