Bei der Durchführung der Ausweisungsmaßnahmen berief sich der Wali einmal auf die Befehle des Oberkommandierenden, ein anderesmal auf Befehle von Konstantinopel. Umgekehrt drängte der Oberkommandierende dauernd auf rücksichtslose Beschleunigung der Austreibung und gab nicht selten Befehle, für deren Ausführung er dem Wali die Verantwortung zuschob, ohne ihm die Mittel zur Ausführung geben zu können oder zu wollen. Der Oberkommandierende mußte von der Ermordung der ersten Armenier Kenntnis haben, auch von dem Verhalten der begleitenden Gendarmen; er kannte die Unsicherheit der Straßen, tat nichts zur Beseitigung dieses Übelstandes und befahl trotzdem die Vertreibung der Armenier auf eben diese Straßen. Dieses Verhalten entspricht allerdings seiner Äußerung zum Konsul, „daß es nach dem Kriege eine Armenierfrage nicht mehr geben werde“.
Nach allem vorgefallenem kann folgendes als sicher angenommen werden:
Die Austreibung und Vernichtung der Armenier war vom jungtürkischen Komitee in Konstantinopel beschlossen, wohl organisiert und mit Hilfe von Angehörigen des Heeres und von Freiwilligenbanden durchgeführt. Hierzu befanden sich Mitglieder des Komitees hier an Ort und Stelle.
Hilmi Bey, Schakir Bey, der Abgeordnete für Erzerum, Seyfulla Bey; außerdem hier im Amt: Der Polizeidirektor Chulussi Bey und der Oberkommandierende Mahmud Kamil Pascha.
Stange,
Oberstleutnant.
An die deutsche Militärmission
Konstantinopel.
150.
(Kaiserliches
Konsulat Aleppo.)
Telegramm.
Abgang aus Aleppo, den 25. August 1915.
Ankunft in Pera, den 25. August 1915.