„Die Versicherungen des Ministers“, berichtet der Botschafter am 24. Januar an den Reichskanzler, „stehen im Widerspruch mit den übereinstimmenden Berichten, die der Kaiserlichen Botschaft wiederholt über diese Frage aus verschiedenen Lokalitäten und aus von einander unabhängigen Quellen zugegangen sind.“
Der Botschafter erneuert seine Vorstellungen bei der Pforte und berichtet am 11. Mai 1916:
„Sowohl Halil Bey als Talaat Bey versicherten mir wiederholt, daß ihnen jedes Vorgehen gegen die christlichen Elemente der armenischen Bevölkerung fern liege, etwaige Ausschreitungen der Unterbehörden würden aufs strengste geahndet werden.“
Im Anfang des Monats März und Anfang April liefen wiederum Meldungen ein, wonach besonders in Aintab, Cäsarea, Aleppo und Adrianopel mit Hilfe der türkischen Behörden Bekehrungen der zurückgebliebenen christlichen Armenier zum Islam stattfänden. „Ich habe diese Vorgänge“, schreibt der Botschafter, „zur Kenntnis der Pforte gebracht und energisch um Abstellung ersucht. Halil versicherte mir erneut, daß der Zentralregierung in Konstantinopel von diesen Vorgängen nichts bekannt sei. Nach Rücksprache mit seinem Kollegen, Talaat Bey, erklärte er, es seien neuerdings strengste Weisungen an die Provinzialbehörden ergangen, alle Versuche, die christliche armenische Bevölkerung zum Islam zu bekehren, zu unterlassen“. (11. Mai 1916.)
Am 8. Juli muß der Botschafter konstatieren, daß trotz „der offiziellen Dementis und trotz angeblicher Gegenbefehle die Islamisierung der Armenier durchgeführt wird. Unsere Gegenvorstellungen sind nutzlos“.
Am 10. Juli 1916 berichtet Graf Metternich an den Reichskanzler, unter Namhaftmachung vieler Fälle:
„Trotz aller offiziellen Ableugnungen spielt in dieser letzten Phase der Armenierverfolgungen die Islamisierung eine große Rolle.“
So geht es weiter. Da alle mündlichen Vorstellungen wirkungslos geblieben sind, überreicht die Botschaft der Pforte
das Memorandum vom 4. Januar 1917,
um gegen die Gesetzwidrigkeit der Zwangsbekehrungen Einspruch zu erheben.