Gleichwohl hatten sich die Machthaber in Konstantinopel in ihren Besprechungen mit dem Botschafter im Dezember 1915 den Anschein gegeben, als ob sie den Willen hätten, der Vernichtungsmaßregel Einhalt zu tun. Da in der Tat noch immer einige Hundert tausend am Leben waren, war man gerade um diese Zeit auf ein anderes Mittel verfallen, um das zäh verfolgte Ziel der Eintürkung der christlichen Nationen bei den überlebenden Resten auch auf unblutigem Wege zu erreichen.

1.
Zwangsbekehrung zum Islam.

Schon in den Anfängen der allgemeinen Deportation hatte man hie und da vereinzelt, im Wilajet Trapezunt sogar in größerem Umfange, das Mittel der Zwangskonversion angewendet, das weniger grausam, aber für den gewollten Zweck ebenso probat erschien: „Armenier, die zum Islam übertreten, werden nicht ausgewiesen,“ wurde beim Beginn der Deportationen von Gendarmen und hohen Regierungsbeamten an vielen Orten verkündet. In Trapezunt, Samsun, Unieh traten unter dem Druck der Behörden viele Hunderte von Familien zum Islam über und blieben verschont. Aus Samsun berichtet der deutsche Vizekonsul Kuckhoff am 4. Juli 1915: „Die Regierung entsandte fanatische strenggläubige muhammedanische Männer und Frauen in alle armenischen Häuser behufs Propaganda für den Übertritt zum Islam, selbstverständlich unter Androhung der schwersten Folgen für diejenigen, die ihrem Glauben treu bleiben.“ Die Zehntausende von jungen Frauen und Mädchen, die auf der Wanderung quer durch Anatolien in Städten und Dörfern in türkische und kurdische Harems verkauft oder verschleppt wurden, die Tausende von ihren Eltern abgenommenen armenischen Kinder, die in sogenannten Regierungswaisenhäusern gesammelt wurden, um später mit muhammedanischen Kindern zusammen auferzogen zu werden — ein Konsul erinnert an die Janitscharen —, waren eine sichere Beute des Islams. Doch alle diese Maßregeln waren bisher nicht allgemein, sondern nur nach Willkür einzelner Provinzial- und Lokalbehörden ausgeführt worden. Jetzt kam Methode in die Sache.

Um dieselbe Zeit, als der Großwesir und das Triumvirat, Enver Talaat und Djemal dem deutschen Botschafter beruhigende Versicherungen gaben (9./18. 12. 1915), als Halil Bey bestritt, „daß zwangsweise Bekehrungen zum Islam in nennenswertem Umfang versucht worden seien“ (20. 12. 1915), war bereits „eine vertrauliche Verfügung der Kaiserlich Ottomanischen Regierung“ erlassen worden, „nach der die türkischen Lokalbehörden im Innern des Landes angewiesen wurden, den Überrest des armenischen Volkes dahin zu bringen, einen Revers zu unterzeichnen, in dem um die besondere Gnade gebeten wird, zur heiligen Religion des Islams übertreten zu dürfen“. Sich Weigernde sollten abtransportiert werden. Zur gleichen Zeit wurde dieser Erlaß durch einen Befehl des Kriegsministeriums ergänzt, „daß sämtliche Armenier, die im Heeresdienst verwendet werden, Muhammedaner werden sollen; schon jetzt sollen sie muhammedanische Namen erhalten, die eigentlichen Formalitäten des Übertritts (Beschneidung) werden mit Rücksicht auf den Kriegszustand für später vorbehalten.“ Auch in der Hauptstadt wurde auf die Armenier eingewirkt, damit sie zum Islam übertreten.

Zwangsbekehrungen zum Islam sind von jetzt ab eine ständige Rubrik in den Konsularberichten. In Urfa muß der verbleibende Rest von Armeniern, darunter auch der armenische Arzt, der Apothekergehilfe und das gesamte männliche Personal des deutschen Missionshospitals zum Islam übertreten. Auch die in Urfa gesammelten armenischen Waisenkinder, die dort von den Deportiertenkarawanen hängen geblieben waren, und mit deutschem und Schweizer Geld unterhalten wurden (zeitweise 2500), werden durch die Regierung dem Islam zugeführt (Januar 1916). In Adana erklärt der Direktor des Regierungswaisenhauses den christlichen Kindern, daß sie entweder zum Islam übertreten oder das Haus verlassen müßten; in einem osmanischen Waisenhause sei für die christliche Religion kein Platz. Die in Konia konzentrierten Armenier werden auf türkische Dörfer verteilt und zur Annahme des Islams genötigt (28. Januar 1916). In Cäsarea läßt der Mutessarrif bekannt machen, „wer zum Islam übertrete, werde verschont; wer nicht, nach Siwas (d. h. in den Tod) geschickt“ (31. Januar 1916). In Aleppo werden Ende Februar die armenischen Arbeiterbataillone genötigt, ihren Glauben zu wechseln. Die Polizisten erklären den Armeniern der Stadt, „einzige Rettung vor Verschickung sei Übertritt zum Islam“ (23. März). Die im Ostjordanland angesiedelten Armenier (15000 in Hauran, 3–4000 in Kerak) werden zum Islam bekehrt (Juni 1916). In Siwas werden „alle noch dagebliebenen, zu Wegebauten und zum Pionierregiment gehörenden Armenier, ferner die Gewerbeschule und auch alle Griechen in der armenischen Kirche eingesperrt. Die Griechen und zum Islam übergetretenen Armenier werden nach einer heftigen Bastonnade wieder freigelassen.“ Den anderen Armeniern wird durch die Behörden angeraten, zum Islam überzutreten. „Weigern sie sich, so werden sie[S. xxxvii] verschickt“ (27. Juni). In Karahissar Scharki ist der Rest der Armenier zum Islam übergetreten. In Siwas werden am Tage des Nationalfestes (24. Juli) alle armenischen Militärärzte jeden Grades unter Drohung gezwungen, zum Islam überzutreten. Ein Sanitätshauptmann, der sich weigerte, wird eingesperrt. In Hama werden in den ersten Wochen des August die Verschickten in Massen durch die Drohung weiterer Verschickung zum Islam gepreßt. Die Sache geht ganz bureaukratisch vor sich: Eingabe, Genehmigung, Namensveränderung, Beschneidung. Die in Urfa angesammelten versprengten Deportierten werden vom Mutessarif unter Drohungen gezwungen, Muhammedaner zu werden (April 1917). Die in Angora verbliebenen katholischen Armenier werden gedrängt, den Islam anzunehmen (Juni 1917). So geht es weiter.

„Vom Schwarzen Meer bis nach Syrien ist der Christenname ausgelöscht, die Kirchen geschlossen, die Schulen entleert, die Priester und Prediger getötet oder verschickt. Von wenigen Levantestädten abgesehen, ist ganz Anatolien islamisiert. Die christlichen Namen sind in den Registern ausgelöscht und durch muhammedanische ersetzt.“

2.
Schritte der Botschaft.

Am 12. November 1915 hatte der Reichskanzler von Bethmann Hollweg in Beantwortung einer Eingabe von 50 namhaften Vertretern der evangelischen Kirche vom 15. Oktober und einer entsprechenden des Missionsausschusses des Zentralkomitees für die Generalversammlungen der Katholiken Deutschlands vom 29. Oktober die gleichlautende Antwort erteilt:

„Die Kaiserliche Regierung wird, wie bisher so auch in Zukunft, es stets als eine ihrer vornehmsten Pflichten ansehen, ihren Einfluß dahin geltend zu machen, daß christliche Völker nicht ihres Glaubens wegen verfolgt werden. Die deutschen Christen können darauf vertrauen, daß ich von diesem Grundsatz geleitet, alles, was in meiner Macht steht, tun werde, um den mir von ihnen vorgetragenen Sorgen und Wünschen Rechnung zu tragen.“

Als sich im Januar 1916 die Meldungen der Konsulate über Zwangsbekehrungen häuften, erhob der Botschafter, Graf Metternich, Vorstellungen bei Halil Bey, dem Minister des Äußern. Halil Bey bestritt wiederum auf das entschiedenste, daß zwangsweise Be[S. xxxviii] kehrungen der Armenier zum Islam in nennenswertem Umfange versucht worden seien. Bei den vorgekommenen Fällen von Übergriffen unterer Beamter seien die betreffenden bestraft worden.