3. Sitzung vom 19. teschrin-i-ewwel 1331 (= 1. November 1915); Verhandlungsberichte S. 331:
Ahmed Riza Bey: Ich hatte früher gebeten, die Aufmerksamkeit der Regierung auf gewisse Punkte betreffend die in den Bergen Anatoliens herumirrenden bedauernswerten Leute zu lenken. Das hohe Haus hatte sich meiner Bitte angeschlossen. Ist die Regierung auf die Notwendigkeit, Maßnahmen zur Erleichterung des Loses dieser Personen zu treffen, hingewiesen worden, und zu welchem Ergebnis ist es gekommen?
Präsident: Auf den Beschluß des hohen Hauses habe ich mich mit der Regierung über diese Frage besprochen. So wie die Regierung sich bemüht hat, die Hindernisse zu beseitigen, die das Wohlergehen der Bevölkerung irgendwie beeinträchtigen könnten, bemüht sie sich auch Mittel zu finden, durch die das Wohlergehen dieser Personen sichergestellt wird. Sie hat sogar zu diesem Zweck den Direktor für Angelegenheiten von Auswanderern lediglich für diese Angelegenheit in jene Gegenden entsandt[117]. Kredite sind bereitgestellt worden, und weitere Beamte werden entsendet. Die Regierung läßt sich die Sorge für das Wohlergehen dieser Personen angelegen sein. (Rufe: Sehr gut.)
Ahmed Riza Bey: Wie Sie wissen, stehen wir schon im Winter. Wenn etwas geschehen soll, muß es so bald wie möglich geschehen. Die Regierung hat Ihnen doch in diesem Sinne amtlich Auskunft erteilt, nicht wahr?
Präsident: Jawohl.
224.
Aufzeichnung
über die geplante Deportation der Armenier von Mossul, Dezember 1915.
Im Spätsommer 1915 waren auf Anordnung der türkischen Regierung die in Bagdad wohnhaften Armenier nach Mossul deportiert worden. Kurz nach der Ankunft des Feldmarschalls Freiherrn v. d. Goltz in Bagdad (Dezember 1915) erließ der bisherige Oberkommandierende in Mesopotamien, Nureddin Bey, den Befehl, diese Armenier von Mossul weiter zu transportieren und auch die in Mossul ansässigen Armenier nach dem Euphrat zu schaffen. Der Feldmarschall erhielt zufällig Kenntnis von dieser militärisch in keiner Weise gerechtfertigten Maßnahme und intervenierte energisch bei den Wilajetbehörden. Zunächst ohne jeden Erfolg. Die Sache zog sich fast einen Monat lang hin, und der Feldmarschall konnte zunächst nur erreichen, daß die Armenier einstweilen in Mossul auf weitere Weisung warten sollten. Als bis Mitte Januar 1916 keine Weisung aus Konstantinopel eingetroffen war, verbot der Feldmarschall auf Grund seiner Oberbefehlshaberbefugnisse dem Wali von Mossul, die Armenier weiter zu transportieren. Der Wali berichtete erneut nach Konstantinopel. Eine Antwort war bis zum 27. Januar nicht eingetroffen, vielmehr kam die Nachricht, die Regierung bestehe auf dem Abtransport. Hierauf bat der Feldmarschall telegraphisch um seine sofortige Abberufung. Erst jetzt antwortete Enver Pascha in einem verbindlich gehaltenen Telegramm, in welchem er Zusicherungen bezüglich des Verbleibens der Armenier in Mossul machte, im übrigen aber den Feldmarschall darauf hinwies, daß ihn seine Oberbefehlshaberbefugnisse nicht berechtigen, sich in die inneren Angelegenheiten des türkischen Reiches einzumischen.
Der Feldmarschall wollte auch jetzt noch auf seinem Abschiedsgesuch bestehen, gab diese Absicht aber auf, da er ja in der Sache selbst seinen Willen durchgesetzt hatte, und da er sich für verpflichtet hielt, angesichts der schwierigen militärischen Lage von Kut-el-Amara auf seinem Posten zu bleiben.
Berlin, den 19. November 1918.