3. Der Fall eines deutschen Offiziers in Musch. In Nr. 25 (S. 94) des genannten Blaubuches wird im Zusammenhang eines Berichtes über das Massaker von Musch nach der kaukasischen Zeitschrift „Mschak“ folgendes erzählt:
„Nach kaukasischen Berichten sammelten die Türken durch Verrat und Täuschung gegen 5000 Armenier von 20 armenischen Dörfern rund um das Kloster St. Garabed in Musch und massakrierten sie. Bevor das Massaker begann, trat ein deutscher Offizier auf die Mauer des Klosters und machte den Armeniern Vorwürfe, weil die türkische Regierung ihnen große Freundlichkeit bewiesen und sie ausgezeichnet habe, daß sie aber nicht zufrieden gewesen wären und Autonomie verlangt hätten. Dann gab er durch einen Revolverschuß das Zeichen zum allgemeinen Massaker[17].“
Auch diese Geschichte ist erfunden. Durch eine Nachfrage bei der deutschen Militärmission ist festgestellt worden, daß Deutsche im Juli 1915 bei den Ereignissen in und um Musch nicht zugegen waren. Auf Anfrage von mir erklärte Schwester Alma Johansson, jetzt in Ronneby, Schweden, die das Massaker miterlebt hat:
„Kein Deutscher war im Sommer 1915, ebensowenig zur Zeit des Massakers, in der Muschgegend.“
Den drei Fällen von Verleumdungen stehen die zahlreichen Zeugnisse der Dokumente gegenüber, die von dem unermüdlichen Eintreten der deutschen Konsuln für die Deportierten, von der aufopferungsvollen Notstandsarbeit deutscher Missionare und Missionarinnen und von dem erfolgreichen Eintreten deutscher Offiziere zum Schutz bedrohter Armenier Zeugnis ablegen.
Es genüge hier, die mir bekannt gewordenen Fälle militärischen Schutzes aufzuführen.
1. Der deutsche Kriegsfreiwillige Karl Schlimme, Konsulatsdiener des deutschen Konsulats in Erzerum erzählt, wie er am 18. Juni Mitglieder der österreichischen Ski-Mission begleitete, denen eine armenische Familie, zu der auch die Schwester des armenischen Bischofs von Erzerum gehörte, vom Wali anvertraut worden war. In Baiburt wurde, nachdem man ihnen den Kutscher fortgenommen hatte, der Versuch gemacht, ihnen die Armenier zu entreißen, wogegen sie sich zur Wehr setzten. Auf dem weiteren Wege trafen sie regelrechte Posten von Komitatschis. Die zur Bedeckung mitgegebenen Gendarmen weigerten sich, weiter mitzukommen und machten mehrfach den Vorschlag, die Armenier niederzumetzeln. Unter eigener Lebensgefahr brachten die Reisenden die Familie nach Ersindjian.
2. Herr von Scheubner-Richter, der in Erzerum bis zur Ankunft des Herrn Werth mit der Vertretung des Konsulats betraut war und im August 1915 in militärischem Auftrage nach Mossul unterwegs war, verhinderte dadurch, daß er mit den ihm unterstellten deutschen Offizieren und Mannschaften seine Mitwirkung verweigerte, daß ein Lager von Deportierten, das sich aus Furcht vor einem Massaker zwischen Bitlis und Mossul verschanzt hatte, von den ihn begleitenden türkischen Offizieren mit ihren Mannschaften laut Befehl aus Mossul massakriert wurde.
3. Generalfeldmarschall Freiherr von der Goltz erfuhr nach seiner Ankunft in Mossul (Dezember 1915), daß der bisherige Oberkommandierende in Mesopotamien, Nureddin Bey, Befehl gegeben hatte, die nach Mossul transportierten Armenier von Bagdad von dort weiter zu verschicken und auch die in Mossul ansässigen Armenier nach dem Euphrat zu schaffen. Der Feldmarschall hielt diese Maßregel militärisch in keiner Weise für gerechtfertigt und intervenierte bei den Wilajetbehörden; zunächst ohne jeden Erfolg. Er erreichte wenigstens, daß die Armenier einstweilen in Mossul bleiben konnten. Als bis Mitte Januar 1916 keine Antwort aus Konstantinopel kam, verbot der Feldmarschall von sich aus auf Grund seiner Oberbefehlshaberbefugnisse dem Wali von Mossul, die Armenier weiter zu transportieren. Bis Ende Januar erhielt er keine Antwort, erfuhr aber, daß die Regierung auf dem Abtransport bestehe. Hierauf bat der Feldmarschall telegraphisch um seine sofortige Abberufung. Erst jetzt antwortete Enver Pascha in einem verbindlich gehaltenen Telegramm, in welchem er Zusicherungen bezüglich des Verbleibens der Armenier in Mossul machte, im übrigen aber den Feldmarschall darauf hinwies, daß ihn seine Oberbefehlshaberbefugnisse nicht berechtigten, sich in die inneren Angelegenheiten des türkischen Reiches einzumischen.
4. General Liman von Sanders[18] erfuhr am 9. November, als er zur Besichtigung der 56. Division und der nach dem europäischen Kriegsschauplatz beorderten 16. Division in Smyrna weilte, daß am 8. November mehrere hundert Armenier in Smyrna verhaftet und mit der Eisenbahn ins Innere transportiert worden waren, darunter alte Frauen und kranke Kinder, die von der Polizei in der rohesten Weise aus den Betten geholt worden waren. Am 10. November schickte er den Stabschef der 5. Armee zum Wali und ließ ihm sagen, daß er derartige Massenverhaftungen und Transporte nicht dulden und eine Fortsetzung der Maßnahmen mit Waffengewalt durch die ihm unterstellten Truppen verhindern würde. Zugleich gab er Befehl, die nötigen Vorkehrungen zu treffen. Er ließ dem Wali bis Mittag Bedenkzeit. Gegen ½2 Uhr meldete ihm sein Stabschef, daß die Verhaftungen und Transporte eingestellt seien. Ebenso intervenierte General Liman von Sanders wegen der Verhaftung der zehn angesehensten und reichsten griechischen Notabeln von Urla, die ohne Verhör in das Gefängnis von Smyrna gebracht worden waren.