Aus dem Wilajet Erzerum waren der Botschaft schon seit Kriegsbeginn Klagen über Härte der Requisitionen und Gewalttaten von türkischer Gendarmerie und Tschettäs (berittenen Banden) gegen die armenische Landbevölkerung zugegangen. Urheber dieser Ausschreitungen waren die jungtürkischen Klubs in den Provinzialstädten. Am 10. Februar war der zweite Direktor der Ottomanbank in Erzerum, der Armenier Pasdirmadjian, das Opfer eines Meuchelmords geworden. Obwohl sich General Posseldt Pascha, Mitglied der deutschen Militärmission, der damals noch Festungskommandant von Erzerum war, darum bemühte, wurden die bekannten Mörder nicht verhaftet. In den Landdistrikten der Erzerum- und der Passinebene, östlich von Erzerum, wurden nach und nach alle armenischen Dörfer — hauptsächlich Frauen und Kinder, da die Männer zum Heeresdienst eingezogen waren —, angeblich aus militärischen Gründen, ausgeräumt. Der Befehl kam von dem Oberstkommandierenden der 3. Armee, Kamil Pascha. Der Wali von Erzerum, Tahsin Bey, der die Maßregel mißbilligte, war machtlos dagegen. Am 18. Mai 1915 drahtete der deutsche Vizekonsul v. Scheubner-Richter an den Botschafter Freiherrn v. Wangenheim:

„Das Elend unter den vertriebenen Armeniern ist fürchterlich. Frauen und Kinder lagern zu Tausenden ohne Nahrung um die Stadt herum. Die zwecklose Vertreibung ruft die größte Erbitterung hervor. Darf ich deswegen bei dem Oberstkommandierenden Schritte unternehmen?“

Der Botschafter Freiherr von Wangenheim ermächtigte am gleichen Tage den Konsul, Vorstellungen zu erheben und auf humane Behandlung der Ausgewiesenen hinzuwirken. Der Konsul begibt sich ins Hauptquartier Tortum und berichtet unter dem 2. Juni, daß seine „Rücksprache mit dem Oberstkommandierenden zu keinem positiven Resultat führte“.

Lag im Wilajet Erzerum die Gefahr einer armenischen Erhebung vor?

General Posseldt erklärt am 26. April, „die Aufführung der Armenier sei tadellos gewesen.“

Der Konsul bestätigt es: „Da ein Aufstand der hiesigen Armenier nicht zu erwarten ist, ist diese Maßnahme grausamer Ausschließung unbegründet und ruft Erbitterung hervor.“ (16. Mai.) Talaat Bey, der Minister des Innern, bei dem die Botschaft anregt, die Aussiedelungsmaßregel zu mildern, „zeigt sich abgeneigt“, da man gerade in Erzerum belastende Korrespondenzen, Waffen und Bomben gefunden habe (29. Mai). Auf Anfrage drahtet der Konsul v. Scheubner-Richter aus Erzerum: „In Erzerum und Umgebung wurden Bomben und dergleichen nicht gefunden, was auch vom Wali bestätigt werden kann.“ (2. Juni.)

In Cilicien und im Wilajet Erzerum waren die Dinge ihren eigenen Weg gegangen. Ein Zusammenhang bestand nicht, allgemeine Maßregeln gegen die armenische Bevölkerung des Reiches schienen nicht beabsichtigt zu sein. Auch im Wilajet Erzerum sind bis Ende Mai keine Massakers vorgekommen, nur Aussiedelungen, die durch das Oberkommando angeordnet und mit militärischen Notwendigkeiten begründet wurden.

Inzwischen waren aus den Wilajets Bitlis und Wan Meldungen eingegangen, die ernsterer Natur waren. Sie schienen die Anschauung der Pforte zu rechtfertigen, daß die militärischen Operationen durch revolutionäre Bewegungen im armenischen Volkselement bedroht und die Sicherheit des Reiches gefährdet sei. Über indirekt gemeldete Aufstände in Bitlis und Musch, Gebiete, die für die Konsulate nicht erreichbar waren, lagen nähere Berichte nicht vor. Es hat sich später herausgestellt, daß dort bereits im Frühjahr ein Anschlag türkischer Gendarmen auf das Dorf Goms zu Unruhen geführt hatte, die durch Vermittlung der Behörden und des armenischen Abgeordneten Papasian auf Anordnung Talaat Beys gütlich beigelegt wurden. Davon war aber der Botschaft nichts mitgeteilt worden. (Anhang Nr. 2 ).

3.
Die Unruhen von Wan.

Am 22. April wurde der Botschaft aus Erzerum gemeldet: „In Wan und Umgebung Armenierunruhen (vermutlich infolge russischer Umtriebe) ausgebrochen. Straßenkampf, Telegraphenlinien zerstört, Verbindung mit Persien unterbrochen.“