Alle diese Bewegungen sind Formen des Klassenkampfes der Arbeiter in der kapitalistischen Gesellschaft. Zusammen bilden sie einen organisierten Kampf, der jeweilig wenig revolutionär erscheint und in seinen Äußerungen durchaus nicht immer die traditionellen Formen von wirtschaftlichen oder politischen Kämpfen annimmt, der aber in sich die Möglichkeit trägt einer wahrhaft sozialen Befreiung der Arbeiterklasse.
Sechstes Kapitel.
Die Staatstheorie und der Sozialismus.
Welches ist der Einfluß der Theorien auf das Handeln der Menschen?
Vielfach stößt man hinsichtlich der Frage der Beziehungen von Theorie und Praxis aufeinander auf überaus pessimistische Ansichten. Man hört oft, daß das praktische Verhalten bestimmt wird durch Interessen, Leidenschaften und Umstände, und daß der Einfluß der Theorie auf die Praxis in der Politik wie auch sonst im sozialen Leben verschwindend gering sei. Ich halte diese Auffassung für irrig. Gewiß gibt es viele Fälle, wo die Theorie das Handeln wenig oder gar nicht beeinflußt, wo in der Tat Interesse, Vorurteil, Leidenschaft usw. das entscheidende Wort sprechen, und sehr groß ist die Zahl der Menschen, die von Theorie überhaupt keine Ahnung haben. Aber vollständig verneinen kann man ihren Einfluß darum doch nicht. Er ist viel stärker, als die meisten annehmen, und namentlich stark gerade in den aufstrebenden Klassen der Gesellschaft. Welche theoretische Auffassung sie vor irgendeiner Frage haben, wenn sie ihnen auch nicht immer als Theorie, sondern nur als Doktrin, als Lehrsatz gepredigt worden ist, hat auf ihr Verhalten unter Umständen einen sehr großen Einfluß. Es sei nur an folgendes erinnert: Wenn ein Teil unserer Arbeiterjugend, wenn gerade jugendliche Arbeiter in einem Alter, wo der Idealismus beim Menschen eine große Rolle spielt, sich mit Leidenschaft zu Gewalttätigkeiten haben hinreißen lassen, von denen eigentlich die vernünftige Überlegung ihnen hätte sagen müssen, daß sie unmöglich zum Ziele führen können, und man anzunehmen berechtigt ist, daß die Mehrheit von ihnen nicht aus reiner, blinder Zerstörungswut oder Haß gehandelt haben, so wird nähere Prüfung zeigen, daß bis zum Vorurteil gewordene theoretische Anschauungen ihr Handeln maßgebend beeinflußt haben. Man denke nur an die Rückwirkungen des Begriffs der Ausbeutung des Arbeiters durch den Unternehmer, an die aus ihm gezogene weitere Ausdeutung, daß der Unternehmer nur ein Parasit, volkswirtschaftlich ganz überflüssig sei und faktisch nur quasi vom Diebstahl an den Arbeitern und ihrer Kraft lebe, auf das Verhalten vieler Arbeiter. Diejenigen, bei denen diese Auffassung mit dogmatischer Kraft verbreitet ist, die sie als Axiom in sich aufgenommen haben, werden für viele Handlungen zu haben sein, die ihnen andernfalls als unsinnig, wenn nicht unmoralisch erscheinen würden. Und ebenso hat die theoretische Auffassung von der Bedeutung des Staates und der Stellung der Arbeiterklasse im Staate auf das politische Verhalten großer Massen einen sehr wesentlichen Einfluß ausgeübt.
Die politische Bedeutung der Auffassung, was der Staat sei, welche Rolle er erfüllt, welche Bedeutung ihm innewohnt, die Bedeutung dieser zuletzt, wenn auch nicht allen bewußt, in Theorien wurzelnden Auffassung für das politische Leben ist durchaus nicht gering. Auf Grund einer bestimmten Auffassung vom Staat wird eine feindselige Haltung zu ihm eingenommen, die unter Umständen, da der Staat nicht so schnell abzuschaffen ist, zu sehr verfehlten Maßnahmen oder zum Versäumen von notwendigen Handlungen führt, wie andererseits eine gegenteilige Auffassung, ein übermäßiger Kultus des Staates, wieder Leute dazu verleiten kann, mit Parteien gemeinsame Sache zu machen, die tatsächlich nicht nur ihren Bestrebungen grundsätzlich ablehnend gegenüberstehen, sondern ihnen, zur Macht gelangt, größere Hindernisse in den Weg legen würden, als irgendwelche andere Partei. In der sozialistischen Bewegung nun stoßen wir auf einander geradezu diametral entgegengesetzt gegenüberstehende Auffassungen vom Staat: eine freundliche, die sich bis zum Kultus des Staats steigert, und eine gegnerische, kritische, die bis zur direkten Feindschaft zu ihm geht. In vielfachen Abtönungen sehen wir diese entgegengesetzten Auffassungen sich durch die Ideengeschichte des Sozialismus ziehen.
Was aber ist überhaupt der Staat? Soviel ist jedenfalls klar, wenn wir vom Staat sprechen, müssen wir uns zunächst darüber verständigen, was wir unter ihm verstehen. Das ist nun auch keine ganz einfache Sache. Die staatswissenschaftlichen Auffassungen vom Staat gehen, wie jeder finden wird, der sich in der einschlägigen Literatur umsieht, sehr weit auseinander. Ein mir befreundeter Staatswissenschafter sagte einmal: Ich habe 18 verschiedene Bücher über Staatstheorie gelesen und in allen verschiedene Definitionen vom Staate gefunden. Indes gibt es doch grundsätzliche Merkmale des Staates. Maßgebend für ihn ist zunächst einmal: er ist ein großes Gemeinwesen, das seine Herrschaft weit über einen einzelnen Ort hinaus erstreckt. Denn wenn wir die griechischen Stadtstaaten, wie schon dieser Name anzeigt, als Staaten gelten lassen, so wissen wir alle, daß z. B. Athen die Landschaft Attika, Sparta Lakedämon beherrschte. Der Staat ist ein Gemeinwesen auf einem bestimmten, mehr oder weniger ausgedehnten Gebiet. Das Moment des Gebietes ist für den Staat maßgebend. Wo kein Gebiet ist, da ist kein Staat. Das Wort vom Staat im Staate ist daher nur figürlich zu verstehen. Ein Gemeinwesen auf einem über einen Ort ausgedehnten Gebiete, das gemeinsame Gesetze hat und durch bestimmte Organe eine höchste Gewalt ausübt, das ist, darin stimmen alle Definitionen überein, der Sache nach der Staat. Für höchste Gewalt wird vielfach der Ausdruck „Souveränität“ gebraucht; aber Souveränität als absolute Rechtshoheit ist kein unbedingt notwendiges Attribut des Staates. Man erinnere sich: wir hatten im Deutschen Reich vor der Revolution Einzelstaaten, denen man die Eigenschaft von Staaten nicht streitig machte, und die doch nicht in allen Dingen souverän waren. Über ihnen stand das Reich, das in einer ganzen Reihe wichtiger Fragen die höchste Gewalt ausübte. Und das war nicht in Deutschland allein so, wir können auch andere Länder nennen, wo das gleiche Verhältnis bestand und noch besteht. Es ist das Bestreben vorhanden – und die ersten Schritte dazu sind schon da –, eine Macht zu schaffen, die über allen heutigen Staaten stehen und ihre Souveränität in bestimmten Punkten einschränken soll, die also einen überstaatlichen Staat bilden würde. Was sie soll, ist bis zu einem gewissen Grade in jenem internationalen Gesetz, das man in Deutschland mit ganz falscher Begriffsanwendung Völkerrecht nennt, schon vor dem Kriege vorhanden gewesen. Aber dieses internationale Gesetz war nicht das Gesetz eines Staates, es war zustande gekommen auf Grund von Vereinbarungen von Staaten, die sich in voller Freiheit auf seine Einhaltung verpflichteten. Bei der Abstimmung über neue Satzungen konnte ein einziger Staat durch sein Nein deren Erhebung zu internationalem Recht verhindern. So war die Verbindung zu lose, als daß man auf sie die Bezeichnung als Überstaat hätte anwenden können. Von Maßnahmen, zu einer Macht zu gelangen, die sie rechtfertigten würde, ist vor allem die Schaffung des Haager Schiedshofes zu nennen, und es war ja nahe daran, daß bei einer dritten Zusammenkunft im Haag dieser Schiedshof eine solche Natur erhielt, kraft deren er eine Macht über den Staaten gebildet hätte. Der Krieg hat das verhindert, aber was er gebracht hat, jene Verbindung von Nationen, die man in Deutschland merkwürdigerweise „Völkerbund“ nennt, während sie tatsächlich nur erst ein Bund von Nationen ist, ein Bund der Regierungen, nicht schon ein Bund der Völker selber – Société des Nations, sagen daher die Franzosen, Society of Nations, nennen es die Engländer, und in anderen Sprachen heißt es ähnlich – ist verschiedentlich geplant gewesen als ein Organismus, der über den Staaten stehen und in bestimmten Fragen einfach ihre Souveränität einschränken sollte, ohne daß sie darum aufgehört hätten, Staaten zu sein. Darum sage ich: die absolute Souveränität ist kein unbedingtes Merkmal des Staates; aber ein Merkmal des Staates ist es, daß er über das Gebiet, das er umfaßt, die höchste Gewalt ausübt.
Kommen wir nach diesen Bemerkungen zu den widerstreitenden Theorien oder Auffassungen bei den Sozialisten über ihre Stellung zum Staat. Um mit der Gegnerschaft, der bis zur Feindschaft gehenden Gegnerschaft gegen den Staat zu beginnen, so ist sie eine Folge, und zwar die extreme Schlußfolgerung des Kampfes gegen den bevormundenden Staat, wie er aus dem Mittelalter hervorgegangen war, den absoluten, fast überall monarchistisch-polizistischen Staat. Diese Gegnerschaft gegen den Staat, die im achtzehnten Jahrhundert – eigentlich sogar schon früher – stärkere Vertretung, stärkeren Anhang gewinnt, ist der theoretische Niederschlag der großen liberalen Bewegung, die sich in England ganz besonders stark auf wirtschaftlichem Gebiete, aber auch in der Politik geltend machte, und deren namhafter Wortführer dort der schottische Philosoph und Nationalökonom Adam Smith war. In Frankreich fand der Liberalismus, der die staatlichen Funktionen einschränken wollte, in dem Physiokraten Quesnay seinen Theoretiker und in dem Staatsmann R. J. Turgot seinen bedeutendsten politischen Verfechter, und in Deutschland wird er im Anfang des neunzehnten Jahrhunderts durch Wilhelm v. Humboldt vertreten. Von Sozialisten, die den Staat abschaffen wollten, sind vor allem zu nennen die Franzosen Charles Fourier und seine Schule und Pierre Josephe Proudhon, von dem es fraglich ist, ob man ihn mit Recht Anarchist nennen kann, der aber jedenfalls theoretisch Gegner des Staates war. In Deutschland war Gegner des Staates der geistreiche Verfasser des Buches „Der Einzige und sein Eigentum“, Kaspar Schmidt, der unter dem Decknamen Max Stirner geschrieben hat, in Rußland waren es Michael Bakunin und später Peter Krapotkin. Von Engländern wäre William Godwin, der Verfasser des Buches über politische Gerechtigkeit, zu nennen. Das sind die bekanntesten sozialistischen Gegner des Staates.
Der Staatskultus seinerseits hat zwei Wurzeln; die erste ist die Auflehnung gegen die Geldherrschaft, die Gegnerschaft gegen die Herrschaft der Finanzbourgeoisie. Sie war stark namentlich im achtzehnten und neunzehnten Jahrhundert und richtete sich tendenziös gegen die Gesellschaftsklasse, die man bei uns auch „Großbourgeoisie“ nennt. Politisch fand sie ihre stärkste Vertretung in der jakobinischen Bewegung der französischen Revolution. Die Jakobiner sind für die Staatsomnipotenz, für die größte Macht des Staates eingetreten, die man sich denken kann. Das Verlangen nach dem Schutz des Volkes durch einen starken Staat hatte übrigens seinen Vorläufer im ausgehenden Mittelalter beim Kampf des Bürgertums gegen die Feudalherren. Die damals aufkommende Klasse, eben das Bürgertum, rief die Zentralgewalt gegen den Feudaladel an, wie später das breite Bürgertum gegen den Finanzadel, die Finanzaristokratie den Staat anrief. Ein anderer Kultus des Staates entwickelt sich aus der Gegnerschaft gegen die Herrschaft der Masse. Ich brauche absichtlich das Wort „Masse“, andere sprechen von „Pöbelherrschaft“, Ochlokratie, wie der griechische Ausdruck lautet. Dieser Kultus stellt sich ein namentlich im Anschluß an Revolutionen, sobald die Masse zeitweilig tonangebend auf die Bühne tritt, eine Art Herrschaft ausübt und zerstörerisch wirkt. Er ist eine geistige Gegenbewegung gegen die Revolution, die den Staat gegen die Demokratie stärken will. Eine Gegenströmung, die in Frankreich zunächst zum Bonapartismus führte, der eine Mischung – man kann auch sagen: ein Bastard – war von jakobinischen und autokratischen Strebungen; weiterhin aber, da der Bonapartismus, um das Wort eines bekannten preußischen Monarchen zu gebrauchen, „mit dem Ludergeruch der Revolution behaftet war“, in die Wiederaufrichtung der Bourbonen-Monarchie ausmündete. Von dieser Seite her ist der Staatskultus – wie z. B. die erste romantische Literatur zeigt – ein Ausfluß reaktionären Geistes, der allerdings nicht immer gerade politisch reaktionär auftritt, aber den Schutz gegen anarchische Zustände nur in einem starken monarchistischen Staate sieht. Diese Erscheinung hat man in England in der Epoche der großen Revolution des siebzehnten Jahrhunderts auch gehabt. Da war der große Philosoph Thomas Hobbes, der Verfasser des „Leviathan“, der Vertreter der Theorie von der absoluten Herrschaft des Staates, bei ihm allerdings nicht im notwendig monarchistischen Sinne. Er gab zu: die Souveränität des Staates kann auch ausgeübt werden von einem Parlament oder von einer ähnlichen Instanz; aber diese muß die absolute Macht haben, und am besten würde diese durch die Monarchie vertreten. Auch in Italien hatte diese Idee ihre Vertreter.