Mit der Parlamentsherrschaft sind unzweifelhaft eine Reihe Gefahren verbunden, wie sich das in England schon im achtzehnten Jahrhundert gezeigt hat. Die sprichwörtlich gewordene Korruption der damaligen Parlamente war eingeführt worden von dem Whig-Minister Robert Walpole (1676–1745), der persönlich vollständig rein war, aber das Kaufen und Bestechen aus politischen Gründen für notwendig hielt. Unter seinen Nachfolgern fraß das Übel immer weiter um sich. Je mehr Stellen die Regierung zu vergeben hatte – und im Kolonialland England wurden es deren immer mehr –, um so allgemeiner die Korruption. Eine einseitige Parteiherrschaft bestand lange Zeit, die das Gemeininteresse vernachlässigte; auch wurden viele schlecht beratene Gesetze gemacht. Dabei soll jedoch nicht verschwiegen werden, daß das persönliche Regiment sich verschiedentlich um kein Haar besser bewährt hat. Auch bei ihm und der mit ihm verbundenen Beamtenwirtschaft ist man allerlei Zufällen ausgesetzt. Wie man auch grundsätzlich zum monarchistischen Regierungssystem stehen mag, so wird doch niemand bestreiten, daß in einem sehr wichtigen, für das deutsche Volk verhängnisvollen Augenblicke – aus welchen Beweggründen, darüber will ich hier nicht sprechen – in unserer Zeit der Kronenträger versagt hat. Und ebensowenig ist eine erbliche oder ständige Kammer ein Gegenmittel.

Es ist nun jedoch Tatsache, daß die schlimmsten Auswüchse der Parlamentsherrschaft einer Zeit angehören, wo das Parlament eine auf Grund beschränkten Wahlrechts gewählte Kammer von Privilegierten war. Das englische Parlament hat eigentlich erst im letzten Drittel des neunzehnten Jahrhunderts aufgehört, ein Privilegienparlament zu sein. Bis zum Jahre 1858 mußte noch der Abgeordnete in der Stadt oder auf dem Lande Grundbesitzer sein, und zwar mußte er ein ganz gehöriges Einkommen aus Grundbesitz haben. In Frankreich war es bis 1848 ähnlich. In der großen Revolution wird nach dem Sturz Robespierres das Wahlrecht Schritt für Schritt eingeengt, von Napoleon I. scheinbar wiederhergestellt, tatsächlich aber gröblich verfälscht und die Kammer zum Mameluckenparlament erniedrigt. Im restaurierten Frankreich der Bourbonen haben nur 12 0000 Staatsbürger das Stimmrecht, und das 1830 durch die Julirevolution ans Ruder gelangte Bourgeoiskönigtum erhöht die Zahl auf ganze 200 000 bei einer Bevölkerung von über 30 Millionen. Es war also immer nur das Parlament der herrschenden Klassen. Damit soll nicht gesagt sein, daß in dem Augenblicke, wo das Parlament demokratisiert ward, alle diese Schäden sofort beseitigt wurden. Nein, auch das Parlament des allgemeinen Stimmrechts ist zunächst vielen Mängeln unterworfen. In der Monarchie stehen der Regierung allerhand Wege zur Verfügung, die Wahlen zu machen. Solange es in der Macht der Regierung liegt, das Parlament aufzulösen, wenn es ihr passend erscheint, also etwa an einem Zeitpunkt, wo die Volksstimmung über ein bestimmtes Ereignis besonders erregt ist, solange kann sie auch bis zu einem gewissen Grade künstliche Wahlergebnisse herbeiführen. In England löste Minister Chamberlain während des Burenkrieges im Jahre 1900 das Parlament auf und bekam eine glänzende Mehrheit. Es waren das die sogenannten Khaki-Wahlen – so genannt nach der Khakiuniform der englischen Soldaten. In Deutschland haben wir verschiedene Male solche Khaki-Wahlen gehabt. So die Wahlen von 1887, wo ein künstlich erzeugter Franzosenschreck eine große Rolle spielte, und so die Wahlen von 1907, bei denen der Herero-Aufstand ausgespielt wurde und die danach den Namen „Hottentottenwahlen“ erhielten. Auch die Wahlen von 1878, wo Bismarck nach dem Attentat des Karl Nobiling auf Wilhelm I. den Reichstag auflöste, um ein Ausnahmegesetz gegen die Sozialdemokratie zu erzielen, gehörten dazu. Da bildete der Sozialistenschreck das Mittel, das es der Regierung ermöglichte, eine Mehrheit zu bekommen, wie sie sie brauchte. Auch das allgemeine Wahlrecht ist also nicht schlechthin das Mittel, die Unabhängigkeit des Parlaments sicherzustellen. Nun trifft aber die Kritik, die man bisher am Parlamentarismus geübt hat, soweit Europa in Betracht kommt, immer nur erst einen Parlamentarismus, der noch nicht vollberechtigtes Organ eines zur demokratischen Selbstregierung gelangten Landes war, sondern entweder bloß Scheinparlamentarismus oder noch mit Resten eines solchen behaftet war. Den Scheinparlamentarismus schildert ausgezeichnet Ferdinand Lassalle im zweiten Teil seiner in einem früheren Kapitel von mir gewürdigten Abhandlung über Verfassungswesen. Lassalle war durchaus kein Gegner des echten Parlamentarismus. Er predigte im Gegenteil den Arbeitern die Notwendigkeit, behufs seiner Herstellung das allgemeine Stimmrecht zu erringen. In jener Abhandlung finden wir bei ihm u. a. den Satz: „Als ob nicht in der Tat im parlamentarischen Regime und nur in ihm das Wesen einer wahrhaft konstitutionellen Regierung bestände.“ Er erklärt den Kampf um das Parlament für außerordentlich wichtig und prägt den Arbeitern die Notwendigkeit ein, das allgemeine Wahlrecht zu erlangen, von dem er ihnen im „Offenen Antwortschreiben“ zuruft, es sei nicht nur ihr politisches, sondern auch ihr „soziales Grundprinzip“, die „Grundbedingung aller sozialen Hilfe“. Und an einer anderen Stelle erklärt er ihnen hinsichtlich des Wahlrechts: „Es wird ein paarmal fehlschlagen – es ist keine Wünschelrute, aber es ist die Lanze, die die Wunde heilt, die sie geschlagen hat.“

Das war zur Zeit, als Lassalle auftrat, durchaus im Widerspruch mit der Anschauung vieler Sozialisten. In radikal-revolutionär gesinnten sozialistischen Kreisen war man Gegner des Parlamentarismus, weil das Wahlrecht – man führte das nicht schlüssige Beispiel Frankreichs an – konservativ gewirkt habe und man den Gedanken hegte, durch die Revolution auf der Straße die Macht zu erlangen, die man für nötig hielt, um die Politik und die soziale Verfassung des Landes mit diktatorischer Gewalt ändern zu können. Auffassungen dieser Art hegte unter anderen Wilhelm Liebknecht, dessen Andenken von der deutschen Sozialdemokratie nach meiner Ansicht mit Recht als das eines hochverdienten Vorkämpfers in Ehren gehalten wird. Liebknecht hat am 31. Mai 1869 in Berlin einen Vortrag gehalten über die politische Stellung der Sozialdemokratie, worin er nicht nur scharf gegen die von Lassalle den Arbeitern eingeprägte Wertung des allgemeinen Wahlrechts polemisierte, sondern auch die Teilnahme an den parlamentarischen Verhandlungen bekämpfte. Der Parlamentarismus sei Spiegelfechterei. Der Sozialismus, führte er aus, stehe in unversöhnlichem Gegensatz zum alten Staat. Der alte Staat müsse erst gestürzt werden, dann erst könne mit dem Bau der neuen sozialistischen Gesellschaft begonnen werden. Er wollte, man solle zwar, da das Wahlrecht nun einmal da sei, aus agitatorischen Gründen am Wahlkampf teilnehmen und ins Parlament eintreten, aber nur um Protestreden zu halten und sich sonst nicht weiter an den Debatten beteiligen. Für diese, einer Phase in der Entwicklung der sozialistischen Bewegung entsprechende Auffassung, die namentlich in Frankreich stark verbreitet war, ist folgende Stelle aus Liebknechts Schrift recht bezeichnend:

„Bei Beratung der Gewerbeordnung, welche den Hauptgegenstand der gegenwärtigen Session bildete, glaubten einige meiner Parteigenossen im Interesse der Arbeiter und zu propagandistischen Zwecken eine Ausnahme machen zu müssen. Ich war dagegen. Die Sozialdemokratie darf unter keinen Umständen und auf keinem Gebiet mit den Gegnern verhandeln. Verhandeln kann man nur, wo eine gemeinsame Grundlage besteht. Mit prinzipiellen Gegnern verhandeln heißt sein Prinzip opfern. Prinzipien sind unteilbar, sie werden entweder ganz bewahrt oder ganz geopfert. Die geringste prinzipielle Konzession ist die Aufgabe des Prinzips. Wer mit Feinden verhandelt, parlamentiert; wer parlamentiert, paktiert.“

Liebknecht, der, als er diesen Vortrag hielt, erst dreiundvierzig Jahre alt war, hat sich später eines anderen belehrt und ist auch damals mit dieser Argumentation, deren Trugschlüsse auf der Hand liegen, nicht durchgedrungen. Es siegte die Auffassung derjenigen seiner Parteigenossen, von denen er da spricht und deren bedeutendster August Bebel war. Nun galt er zu jener Zeit in Deutschland als der berufene Vertreter der Ideen von Karl Marx und Friedrich Engels, mit denen er bis dahin in England im Exil gelebt hatte. Aber weder Marx noch Engels waren mit dieser Behandlung der Frage einverstanden. Marx schrieb, nachdem er den Vortrag gelesen hatte, am 10. August 1869 an Engels:

„Wilhelms in der Beilage abgedruckter Redeteil (in Berlin gehalten) [„Die politische Stellung der Sozialdemokratie“] zeugt innerhalb des Falschen von nicht zu leugnender Schlauheit, sich die Sache zurechtzumachen. Übrigens ist das sehr schön! Weil man den Reichstag nur als Agitationsmittel benutzen darf, darf man niemals dort für etwas Vernünftiges und direkt die Arbeiterinteressen Betreffendes agitieren!“

Engels aber hatte schon am 9. Juli mit Bezug auf denselben Vortrag an Marx geschrieben:

„Auch ein Standpunkt von Wilhelm, daß man vom jetzigen Staat Konzessionen an die Arbeiter weder nehmen noch erzwingen darf. Damit wird er verdammt viel bei den Arbeitern ausrichten.“

Die beiden Väter des wissenschaftlichen Sozialismus teilten also den doktrinären Standpunkt Liebknechts nicht. Indes standen sie ihm doch in vielen Punkten immer noch nahe. Auch sie dachten noch nicht an eine wirkliche parlamentarische Betätigung der Sozialisten. Im Laufe der Entwicklung haben sie jedoch ein wachsendes Interesse auch an den parlamentarischen Kämpfen der deutschen Sozialdemokratie genommen. Es ist interessant, zu verfolgen, wie diese großen Denker und geistigen Führer sich schrittweise zu einer anderen Würdigung der Tätigkeit der Arbeiterklasse im Parlament bekehrten, was später dann zum Teil unter ihrem Einfluß auch im Lager der französischen Sozialisten geschehen ist, bei denen die alte revolutionaristische Tradition noch sehr viel stärker in den Köpfen sich erhalten hatte.

Wenn aber Friedrich Engels, der Karl Marx überlebte, im Jahre 1895, am Abschluß seines Lebens, in einem Vorwort zu der Schrift von Marx „Die Klassenkämpfe in Frankreich 1848 bis 1850“ mit größerer Bestimmtheit als zu irgendeiner früheren Zeit sich anerkennend darüber aussprach, daß die Sozialdemokratie in Deutschland das allgemeine Wahlrecht nicht nur für die Erwirkung sozialdemokratischer Wahlen, sondern auch zur Tätigkeit in den Parlamenten, sowohl im Reichsparlament wie in den Landtagen und Gemeindevertretungen ausnutzte, so muß doch dazu bemerkt werden, daß diese rückhaltlose Zustimmung immerhin noch – wenn ich mich so ausdrücken darf – beim Quantitativen stehen blieb. D. h. daß Engels dabei die äußeren agitatorischen Erfolge, die Tatsache, im Auge hatte, daß immer mehr Sozialdemokraten in jene Körper eindrangen und dort einen immer stärkeren Druck auf die Regierungen und die bürgerlichen Parteien ausüben konnten, daß er aber das Hegelsche Wort „Quantität wird Qualität“, das heißt die Rückwirkung der größeren Zahl der Vertreter auf das Wesen ihrer Betätigung unberücksichtigt läßt. Diese Seite zu würdigen, war ja auch schwer für ihn, weil er vom Ausland her unmöglich einen genauen Einblick in die Arbeit der sozialdemokratischen Vertretungen erlangen konnte, die sich obendrein in den verschiedenen Vertretungskörpern verschieden gestaltete. Allgemein aber lag die Tatsache vor, daß, wo die parlamentarische Tätigkeit von einer stark angewachsenen sozialistischen Fraktion ausgeübt wurde, sie damit auch qualitativ, der Beschaffenheit nach, sich änderte. Bei zehn oder ein paar mehr Abgeordneten legt man in einem Parlament wie der deutsche Reichstag mit seinen 397 Mitgliedern nicht allzu viel Wert darauf, was sie sagen. Man hört ihre Reden an, zollt ihnen je nachdem Achtung, aber es liegt kein Zwang vor, ihren Anforderungen Rechnung zu tragen. Wenn aber 100 Abgeordnete – die letzte Zahl, die Engels erlebt hatte, war noch nicht halb so groß – oder 112 (die letzte Zahl vor dem Kriege), wenn 112 Abgeordnete, also mehr als ein Viertel der Gesamtzahl, in einem solchen Parlament die gleiche Partei vertreten, kommt unter Umständen schon außerordentlich viel auf ihre Stimmen an; sie gewinnen einen größeren materiellen und auch moralischen Einfluß. Damit erwächst aber zugleich für sie durch das reine Gewichtsverhältnis der Machtausübung die Notwendigkeit einer viel intensiveren Tätigkeit, einer mehr und mehr positiven Mitarbeit an der Gesetzgebung, und in den Gemeinden und anderen Selbstverwaltungskörpern an der Verwaltung. Das war nicht nach dem Geschmack aller Mitglieder der Sozialdemokratie. Viele der älteren und nicht wenige gerade der jungen Generation glaubten an der alten Taktik festhalten zu müssen, und so wurde die parlamentarische Tätigkeit unter den Sozialdemokraten nun auch nach der qualitativen Seite hin Streitgegenstand.