Bis weit ins neunzehnte und sogar noch ins zwanzigste Jahrhundert hinein ist das englische Wahlrecht im allgemeinen erst faktisch und dann formal ein Privilegienwahlrecht des Grundbesitzes in Land und Stadt gewesen. Abgesehen von den nach und nach sehr eingeschrumpften Wahlberechtigungen städtischer Korporationen usw. ist es immer an eine Verfügung über Grund und Boden gebunden gewesen, und alle Reformen an ihm sind in der Weise vollzogen worden, daß der Begriff des Grundbesitzers schrittweise erweitert wurde. Erst waren es nur die Freisassen gewesen, die das Wahlrecht hatten, dann kamen die in Erbpacht sitzenden Pächter hinzu, später die mittleren und kleinen Pächter im allgemeinen und die Mieter von Wohnhäusern – die Engländer haben ja vorwiegend das Einfamilienhaus –, und schließlich wurde es auch den Abmietern von Zimmern und von Teilen von solchen verliehen, so daß, wer 10 Mk. Miete wöchentlich zahlte, ein Wähler war, auch wenn er nur ein halbes Zimmer hatte. Ein staatsbürgerliches Recht schlechthin ist das englische Wahlrecht aber bis zum Weltkrieg nicht gewesen. Die Entwicklung ist formal da umgekehrt vor sich gegangen, als bei uns und anderwärts auf dem Festland. Hier wurde das Wahlrecht als ein staatsbürgerliches Recht eingeführt, aber vielfach gebunden an irgendwelche Steuerleistungen usw. In England dagegen war es ein Recht des Grundbesitzers oder irgendeines Korporationsvertreters und gebunden allerdings an die englische Staatsbürgerschaft[5].
Auf die überaus charakteristischen Kämpfe um die Wahlreform in England kann in diesem Zusammenhang nicht eingegangen werden. Für den hier behandelten Gegenstand ist es bemerkenswert, daß mit der ersten großen Wahlreform im 19. Jahrhundert auch der Kampf gegen die parlamentarische Machtstellung des Hauses der Lords erneut auf die Tagesordnung gesetzt wird. Diese Wahlreform, die im Jahre 1832 dem lange Zeit sich ihr widersetzenden Haus der Lords abgerungen wurde, brachte eine erdrückende liberale Mehrheit (486 Liberale gegen 172 Konservative) in das Haus der Gemeinen und bewirkte damit eine starke Veränderung in den Beziehungen der beiden Häuser des Parlaments zu einander. Vom Anfang des achtzehnten Jahrhunderts ab war nach Festlegung der Parlamentsherrschaft die politische Beherrschung Englands abwechselnd der Partei der Whigs und der Partei der Torys zugefallen. Beides waren aristokratische Parteien, Parteien der Besitzenden, im Grunde nur zwei große Bünde oder Koterien von Adligen und Angehörigen der Großbourgeoisie. Der politische Unterschied zwischen ihnen war nicht groß. Die Whigs waren traditionell die Partei eines gewissen Fortschritts, sie wollten die Partei des lebensfähigen Neuen sein und waren die besonderen Sachwalter der neu emporkommenden Bourgeoisie. Die Torys, ursprünglich Anhänger der Dynastie der Stuarts, bildeten sich aus zur sogenannten Partei der Institutionen, des Königtums überhaupt, der erblichen Aristokratie, der Staatskirche, des befestigten Grundbesitzes und so weiter. Das waren die prinzipiellen Gegensätze. In der Praxis verwischten sie sich sehr, da eben in beiden Parteien Angehörige der Oberschicht der Besitzenden das entscheidende Wort sprachen, so daß eines Tages der Vers aufkam, der, glaube ich, den Dichter Byron zum Verfasser hat:
„Strange that such difference should be
Twixt Tweedledum and Tweedledee.“
Was man auf deutsch etwa so ausdrücken kann:
„Ein mächt’ger Unterschied, Potz Blitz!,
Von Prudelwitz und Strudelwitz.“
In der zweiten Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts und im ersten Drittel des neunzehnten Jahrhunderts hatten sich die beiden Parteien sowohl im Haus der Lords wie im Haus der Gemeinen einigermaßen die Wage gehalten, und wenn im Haus der Gemeinen die Whigs die große Mehrheit hatten und im Hause der Lords die Torys nicht nachgeben wollten, so wurde das Mißverhältnis durch einen sogenannten Pairsschub geändert. Aber nach der großen Wahlreform hört das auf. Es findet im Haus der Lords eine so starke Abwanderung von Whigs ins Lager der Torys statt, daß diese schließlich dort eine Mehrheit erhalten, an der ein Pairsschub nichts Wesentliches mehr ändern konnte, er hätte denn mehrere hundert Personen umfassen müssen, was auf gesetzlichem Wege nicht durchzuführen war. Gegen Ende des Jahrhunderts war es schon dahin gekommen, daß die Torys – jetzt Konservative genannt – im Hause der Lords von 500 Mitgliedern ungefähr 400 zählten, die Liberalen nur gegen 100. Diese Entwicklung vollzog sich, nachdem 1866 die zweite Wahlreform großen Teilen der städtischen Arbeiter das Wahlrecht gebracht hatte und die liberale Partei sich allmählich durch Koalition mit der Arbeiterschaft radikalisiert hatte. Nun lag für die Liberalen und Radikalen noch viel stärker das Bedürfnis vor, das Schwergewicht und die politische Entscheidung in das Haus der Gemeinen zu konzentrieren. Ein großer Schritt dazu war schon im Jahre 1861 gemacht worden, wo Gladstone den Beschluß durchsetzte, daß das Haus der Lords nicht über Einzelheiten des Staatshaushalts, sondern über diesen im ganzen abzustimmen habe, womit praktisch jenem die Möglichkeit genommen war, überhaupt in das Budget hineinzureden, da für eine Partei der Staatserhaltung, als die sich die Konservativen betrachtet wissen wollen, das revolutionäre Mittel der Verwerfung des Staatshaushalts um Einzelheiten willen geradezu ausgeschlossen ist.
Nur einmal haben die Lords denn auch einen dahingehenden Versuch gemacht, und er ist ihnen schlecht genug bekommen. Im Jahre 1908 lehnten sie das Budget Lloyd George’s, der damals Schatzkanzler war, mit der Begründung ab, daß das in ihm eingeschlossene Steuergesetz keine einfache Steuermaßnahme sei, sondern eine soziale Umwälzung, was auch bis zu einem gewissen Grade zutraf. Das rief heftige politische Kämpfe hervor und machte mehrmalige Neuwahlen notwendig, die für die Liberalen infolge des gleichzeitig spielenden Kampfes um Home Rule für Irland unter erschwerenden Umständen stattfanden, aber ihnen schließlich doch eine, wenn auch nicht große, Mehrheit beließen. Im Jahre 1911 wurde ein Kompromiß dahin geschlossen, daß, wenn ein Parlament in derselben Gesetzgebungsperiode in Pausen von je einem Jahr dreimal dieselbe Vorlage beschließt, sie dann auch gegen das Haus der Lords Gesetz ist. Damit errang sich in England das Haus der Gemeinen endgültig die Oberhoheit. Das Haus der Lords hat heute nur eine sehr beschränkte Funktion als eine Art Revisionskammer und will auch kaum mehr sein. Es beansprucht nur die Möglichkeit, je nachdem eine direkte Volksabstimmung in der Form von Neuwahlen herbeiführen zu können, wenn es der Meinung ist, das Haus der Gemeinen sei weit über das Mandat hinausgegangen, das es bei den Wahlen bekommen habe. So ist das Haus der Gemeinen heute fast souverän. Der Einfluß der Krone ist nur noch der eines vermittelnden Ratgebers und kann selbst in der auswärtigen Politik nichts gegen einen ausgesprochenen Willen des Hauses der Gemeinen ausrichten.
Aus folgenden Gründen halten die Engländer noch an der Monarchie fest: Erstens hat seit Generationen kein Träger der Krone es auf einen Konflikt mit dem Parlament ankommen lassen. Sie entstammten ja fremden Fürstenhäusern und legten sich in diesem Bewußtsein um so größere Zurückhaltung auf. Es ist ausgerechnet worden, daß Eduard VII. nur etwa ein Siebentausendstel englischen Blutes in seinen Adern habe. Die Dynastie stammt aus Deutschland, und ihre Prinzen heirateten fast immer wieder Deutsche. Deutschland lieferte ja Prinzessinnen in beliebiger Auswahl. Man lese die Namen der englischen Prinzen und ihre Titel, und man wird finden, daß sie fast alle deutsch sind. Es sind Hannoveraner, Braunschweiger, Schleswiger, Koburger usw. Das macht sie in der inneren Politik ungefährlich. Dagegen bildet der Träger der Krone eine Gegenkraft gegen die Gefahren von Auswüchsen der Parteiherrschaft. Er vertritt ein Interesse, das über den Sonderinteressen der Parteien steht. Parteien sind stets der Gefahr ausgesetzt, über dem natürlichen Interesse der Selbsterhaltung Allgemeininteressen zu vergessen oder geradezu zu verletzen. Ihnen gegenüber ist der Träger der Krone durch die Kontinuität seines Amtes vor solchen Anwandlungen geschützt. Die Kontinuität gibt ihm, sofern er mit Takt auftritt, ein großes moralisches Übergewicht. Er steht im Mittelpunkt namentlich der auswärtigen Politik. An ihn kommen die Berichte der Gesandten, und er ist es, der die Gesandten ernennt. Allerdings auf den Vorschlag des zuständigen Ministers, und gegen das Ministerium kann er nichts; er kann die Minister nicht einmal sich auswählen. Als Gladstone im Jahre 1880 die konservative Partei besiegte und die Liberalen ans Ruder kamen, wollte die Königin Viktoria ihn von allen Führern der Liberalen am letzten zum Ministerpräsidenten, denn sie haßte in ihm den siegreichen Rivalen des von ihr hochgeschätzten Disraeli-Beaconsfield. Sie bot daher alles auf, einen anderen liberalen Ministerpräsidenten zu erhalten. Aber das erwies sich als unmöglich. Alle in Betracht kommenden Liberalen, an die sie sich wandte, erklärten ihr nach vorgenommener Umfrage, es sei ihnen unmöglich, ein Ministerium zu bilden, sie müsse Gladstone nehmen, denn ihn wolle die nunmehrige Mehrheit des Parlaments. Und Viktoria unterwarf sich.
Im allgemeinen aber laufen die Ernennungen durch die Hände des Monarchen, der dadurch eine außerordentliche Personenkenntnis erhält. Und noch eines kam ihm bisher zugute. Solange die meisten Regierungen auf dem Festlande noch Monarchien waren, hatte er die persönlichen Verbindungen mit den betreffenden Monarchen und deren Umgebung und dadurch besondere Möglichkeiten der Information. War er dann ein Mensch von Verstand und Klugheit, wie z. B. Eduard VII., den man vor seiner Thronbesteigung in Deutschland sehr unterschätzt hat, dann kann er seinem Lande große Dienste leisten und den Ministern in der Tat ein geschätzter Ratgeber sein. Ob Eduard VII. wirklich, wie man seinerzeit hier gemeint hat, der Treiber war bei der Einkreisung Deutschlands vor dem Kriege, will ich dahingestellt sein lassen, zumal ich der Ansicht bin, daß eine Einkreisung in dem Sinne, wie sie hier angenommen ward, überhaupt nicht stattgefunden hat. Es ist Deutschland in der Zeit dieser sogenannten Einkreisung ganz gut gegangen, und man könnte eher sagen, daß Deutschland, d. h. dessen damalige Regierung, eigentlich sich selbst eingekreist hatte; aber das ist eine Nebenfrage. Vom englischen Standpunkt aus gesehen war Eduard VII. ein sehr erfolgreicher Helfer in der friedfertigen Beilegung auswärtiger Verwicklungen seines Landes, und Verehrer haben ihm nach seinem Tode den Beinamen „der Friedensstifter“ zugesprochen.
Ein sicheres Gegenmittel gegen Auswüchse des Parlaments ist die Krone aber nicht. Die Engländer halten an ihr fest, weil sie sich in ihrer neueren Geschichte erprobt hat und die Kronenträger der letzten Generationen klug genug waren, sich nicht vorzudrängen und nur in solchen Fällen sich hören zu lassen, wo sie die Nation wirklich hinter sich wußten.