Siebentes Kapitel.
Der Sozialismus als Demokratie und der Parlamentarismus.
Halten wir daran fest, daß der Sozialismus unserer Zeit als Klassenbewegung Bewegung der Arbeiterklasse ist. Allerdings ist er nicht nur Klassenbewegung, sondern auch Bewegung sozialistischer Ideologie. Aber der Angehörige einer anderen Gesellschaftsklasse muß je nachdem sein Klasseninteresse vergessen, oder sich über es hinwegsetzen, um Sozialist zu werden. Der Arbeiter aber, das ist wenigstens die Auffassung der Sozialisten, braucht nur sein Klasseninteresse zu erkennen – nicht sein persönliches Interesse, das kann ein anderes sein –, um Sozialist zu werden. Da somit die sozialistische Bewegung die Bewegung der Arbeiterklasse ist, der breiten sozialen Unterschicht der Gesellschaft, ist sie darum schon notwendigerweise eine demokratische Bewegung. Darüber kann grundsätzlich gar keine Meinungsverschiedenheit bestehen, sondern nur darüber, wie diese Demokratie sich auswirkt, auf welchem Wege und zu welchem Ziele hin. Streit herrscht zunächst über ihre Form, und da berührt die Frage der Demokratie die Frage des Parlamentarismus. Wiederholt ist schon von Sozialisten wie auch von radikalen bürgerlichen Demokraten ein grundsätzlicher Gegensatz zwischen Demokratie und Parlamentarismus behauptet worden. Und heute kann man in Organen derjenigen sozialistischen Richtung, die sich kommunistisch nennt, den von der bolschewistischen Regierung Sowjetrußlands als Axiom aufgestellten Satz lesen: „Der Parlamentarismus ist die Regierungsform der Bourgeoisie.“ Dagegen wissen wir, daß sowohl Marx-Engels wie auch Lassalle für den Parlamentarismus eingetreten sind, wenn es sich um den Kampf für das Budgetrecht, das Geldbewilligungsrecht des Parlaments gegen halbabsolutistische monarchistische Regierungen gehandelt hat. Und heute tritt die große Mehrheit der Sozialisten, die nicht bolschewistische Kommunisten sind, für die parlamentarische Regierung ein. Es ist daher nötig, sich klar zu machen, was wir unter Parlamentarismus und parlamentarischer Regierung zu verstehen haben.
Beginnen wir mit der Begriffsbestimmung. Was ist überhaupt ein Parlament? Die Frage ist genau dahin zu beantworten: ein Parlament ist ein beratender und jeweilig auch beschließender Vertretungskörper, anders ausgedrückt, eine vertretende bzw. repräsentative Versammlung, die berät und je nachdem auch beschließt. Vertretung und Beratung sind vom Begriff des Parlamentarismus nicht zu trennen, das Beschließen eher. Es hat Parlamente gegeben, die das Recht der Beschlußfassung nicht hatten. In der Frühzeit der parlamentarischen Entwicklung Englands gab es dort solche parlamentarische Körper. Die Konsulatsverfassung Frankreichs, die von Sieyès ausgearbeitet war, und später die Verfassung des Kaiserreichs wurde, sah verschiedene parlamentarische Körper vor: Senat, Tribunal usw. Das Tribunal hatte dabei nur eine beratende Funktion, nicht die Beschlußfähigkeit. Es hatte Gesetze zu beraten und sie je nachdem dem gesetzgebenden Körper vorzulegen; aber beschließende Kraft hatte es nicht. Diesen Gedanken hatte Sieyès entnommen der oligarchischen venezianischen Republik, und ähnliches findet man in der bürgerlichen Utopie Oceana des James Harrington niedergelegt, die in mancher Hinsicht für die Ideengeschichte des Parlamentarismus interessant ist. Harrington schlug zwei Körper vor, einen beratenden und einen beschließenden. Da sollte aber der demokratisch gewählte Körper der beschließende sein, und der nach beschränktem Wahlrecht gebildete Körper nur beratende Funktion haben. Dieser wesentlich die besitzenden Klassen vertretende Beratungskörper sollte die Gesetze vorberaten, und dann sollte das Volk durch seine Vertreter über sie entscheiden. Man kann sagen, das sei ein verfälschter Parlamentarismus. Aber darauf kommt es hier nicht an. In der Geschichte des Parlamentarismus hat es viele Halbheiten und Mischformen gegeben. Auch der englische Parlamentarismus war zunächst eine Mischform, ist es in gewisser Hinsicht selbst heute noch. Erstens ist er nicht die unbeschränkte Herrschaft des Parlaments. Denn neben dem Parlament besteht in England noch die Krone, die nach dem Buchstaben des Gesetzes noch sehr viele Rechte hat, wenn sie auch in der Praxis von den meisten keinen Gebrauch macht. Immerhin hat sie mehr Rechte, als man gemeinhin annimmt. Dann besteht das Parlament in England noch immer aus zwei Häusern, dem überwiegend aus erblichen Mitgliedern zusammengesetzten Haus der Lords und dem Haus der Gemeinen, englisch: House of Commons, was man in Deutschland merkwürdigerweise noch immer mit „Unterhaus“ übersetzt, während in Wirklichkeit das „Haus der Gemeinen“ viel weitergehende Rechte hat als das Haus der Lords. Im englischen Volke wird denn auch allgemein nur die gewählte Vertretung als das Parlament betrachtet. Ebenso in Deutschland. Schon vor der Revolution betrachtete das preußische Volk das Abgeordnetenhaus als das eigentliche Parlament; das Herrenhaus galt ihm nur als eine Art Hemmschuh der parlamentarischen Arbeit, und viel mehr war es ja auch nicht. In England nennt man auch nicht das Haus der Lords die erste Kammer, sondern bezeichnet es ganz logisch als die zweite Kammer.
Diese zweiten Kammern beruhen auch anderwärts vielfach auf dem erblichen Recht oder sind zusammengesetzt aus ernannten Vertretern und ständischen Vertretern. So war das preußische Herrenhaus zusammengesetzt aus Vertretern des Adels, des Grundbesitzes, bestimmter erbberechtigter Familien, der hohen Geistlichkeit, der Universitäten, der Städte; es war also eine ständische Vertretung. In England sind, wie bemerkt, Mitglieder des Hauses der Lords auch heute noch größtenteils Personen aus ererbtem Recht, aber dieses erbliche Anrecht auf den Sitz im Hause der Lords hat eine unangenehme Nebenwirkung. Ein Mann, der erblicher Peer von England ist, darf nicht Abgeordneter im Haus der Gemeinen sein. Der bekannte liberale Politiker Lord Rosebery war Mitglied des Hauses der Gemeinen, solange sein Vater Mitglied des Hauses der Lords war. Aber dieser Vater starb sehr früh, und da mußte der Sohn ins Haus der Lords, ob er wollte oder nicht, so daß es mit seiner Abgeordnetenlaufbahn vorbei war. Er hat das sehr übel empfunden und das Haus der Lords für einen vergoldeten Käfig erklärt. Daß er nicht ins Haus der Gemeinen durfte, hatte ihn als Führer der liberalen Partei unmöglich gemacht, so sehr ist dieses im heutigen England die erste Kammer.[3]
Geschichtlich waren die erblichen oder ständischen Kammern allerdings zunächst die ersten. In England entsteht zunächst im Anfang des dreizehnten Jahrhunderts das Haus der Lords. Aber sehr bald ziehen die Lords Vertreter der Grafschaften und Städte hinzu, weil sie sie brauchen, die dann aber als Haus der Gemeinen gesondert tagen, und allmählich gewinnt dieses Haus der Gemeinen immer mehr Bedeutung gegenüber dem Hause der Lords, bis das Schwergewicht völlig bei der breiten, direkt gewählten Volksvertretung liegt. Das ist heute auch dort der Fall, wo beide Kammern gewählt werden, wie jetzt in Frankreich. Dort werden der Senat und die Deputiertenkammer gewählt, aber die Deputiertenkammer wird gewählt auf Grund des allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlrechts, der Senat aber indirekt von Vertretern der Gemeinden, der Generalräte und Arrondissementsräte. In der Schweiz wiederum hat man den Nationalrat und den Ständerat. Der Nationalrat wird in Wahlkreisen auf Grund des gleichen, direkten Wahlrechts gewählt; der Ständerat wird zwar auch direkt gewählt, aber von den ganzen Kantonen. Jeder Vollkanton entsendet zwei, jeder Halbkanton einen Vertreter, während die Nationalratswahlkreise nach der Bevölkerung eingeteilt sind. Infolgedessen ist der Nationalrat viel stärker an Mitgliedern als der Ständerat und übt auch weitreichendere Funktionen aus. Ähnlich ist es in den Vereinigten Staaten, wo Senat und Repräsentantenhaus die Volksvertretung, hier „Kongreß“ genannt, bilden. Der Senat wird direkt oder indirekt von den Staaten gewählt, das Repräsentantenhaus von den Wahlkreisen. Aber hier wie in allen übrigen modernen Ländern wird das allgemeine und mehr direkt gewählte Haus als das eigentliche Parlament betrachtet.
Was nun die Rechte und Aufgaben der Parlamente betrifft, so ist das Fundamentalrecht des Parlaments das Budgetrecht, das Recht der Annahme oder Verweigerung der Haushalte bzw. der Steuern. Ursprünglich wurde in England das Parlament überhaupt vom König nur einberufen, wenn dieser neue Steuern brauchte, und das Recht, diese Steuern zu verweigern, war das Mittel, mit dem es sich alle übrigen Rechte erwirkt hat. Schon unter Heinrich IV., 1407, erkämpft das Haus der Gemeinen das Recht, daß alle Geldbewilligungsgesetze ihm vorgelegt werden müssen, und dann erobert es sich das Recht der alleinigen Geldbewilligung. Bei wechselnden Machtverhältnissen im Staate, in immer wieder aufgenommenen Kämpfen gegen die Krone, macht es sich die Verlegenheiten dieser zunutze. Es weiß zu gut, daß ohne Geld das Regieren nicht möglich ist. Hängt die Geldbewilligung vom Parlament ab, so kann die Krone nichts ohne dieses machen; sie kann ohne Geld keine Soldaten beschaffen und daher auch ohne das Parlament keine Kriege führen. Darauf gestützt hat z. B., als 1628 ein Krieg zwischen Frankreich und England bevorstand, das Parlament sich die Rechte der sogenannten Petition of Right („Rechtsforderung“) ausbedungen. Zwölf Jahre später, im Jahre 1640, als Karl I., der gleichzeitig König von Schottland war, gegen seine aufständischen Schotten kämpfen wollte, sagte das englische Parlament wiederum: „Ehe wir Dir Geld dazu bewilligen, wollen wir erst einmal mit Dir abrechnen.“ Karl, der zehn Jahre lang ohne Zustimmung des Parlaments Steuern hatte eintreiben lassen, mußte die Gesetzwidrigkeit dieses Vorgehens anerkennen, eine ganze Reihe von Verfügungen zurücknehmen, neue Rechte bewilligen und das Todesurteil gegen seinen Kanzler Strafford unterschreiben, ehe er das Geld bewilligt erhielt. Dann kam die Revolution, die ihm selbst den Kopf kostete, aber mit Wiederherstellung des Königtums endete. Als aber 1688 die zweite Revolution ausbrach und Wilhelm von Oranien ins Land gerufen wurde, mußte auch dieser erst dem Parlament neue Rechte zuerkennen, bis er den Thron besteigen durfte. 1689 schuf das Parlament das Meutereigesetz, mit dem Vorbehalt, daß es immer nur für ein Jahr gilt, so daß, wenn es einmal nicht erneuert wird, in England die Soldaten beliebig meutern dürfen, ohne sich dadurch strafbar zu machen. Dadurch war der Krone das Ausspielen des Heeres gegen das Parlament unmöglich gemacht.
Man kann die Geschichte des englischen Parlaments, das ja das erste große Landesparlament gewesen ist, in zwei große Phasen einteilen; die eine Phase ist die Phase des Kampfes des Parlaments gegen das Königtum, d. h. der Kampf um immer größere Macht des Parlaments dem Königtum gegenüber. Die Thronfolge ist gebunden an eine protestantische Erbfolge. Bei alledem behielt die Krone doch immer noch die Möglichkeit eines großen Einflusses. 1714 kam das Welfenhaus auf den Thron. Der erste Vertreter der hannoverschen Dynastie, Georg I., konnte nicht einmal englisch und kümmerte sich wenig um die Regierung, sondern begnügte sich damit, von Zeit zu Zeit nach England zu kommen und seine Einkünfte einzustreichen. Georg II. bürgerte sich auch nur schwer in England ein. Anders der dritte Georg. Der wollte sein eigener Staatskanzler sein und hat es denn auch glücklich fertig gebracht, die Rebellion und den Abfall der Vereinigten Staaten von Amerika zu erleben. Seine Versuche, den Einfluß des Parlaments zurückzudrängen, haben aber nur kurze Zeit gedauert. 1780 nahm das Haus der Gemeinen einen Antrag an, daß die Macht der Krone im Wachsen sei und verkürzt werden müsse, und das ist auch durch eine ganze Reihe von Bestimmungen erzielt worden.
Im Laufe der Zeit war aber das Haus der Gemeinen ebenso eine Kammer von Privilegierten geworden, wie das Haus der Lords. Das Wahlrecht war außerordentlich beschränkt, die Stimmabgabe öffentlich, und wenn sie auch nicht durch ein Reaktionsgesetz eingeführt, sondern aus dem Mittelalter her überkommen war, wo kein Mensch an geheime Stimmabgabe dachte, so war sie doch das Mittel einer furchtbaren Wahlkorruption geworden, hatte sie dazu geführt, daß der Stimmenkauf und das Kommandieren von Wählern ganz ungescheut betrieben wurden[4]. Ebenso wuchs die Korruption im Parlament, das, je mehr England Kolonialreich wurde, immer mehr wohlbezahlte Posten zu vergeben hatte. Und nun beginnt die zweite Phase der Geschichte des englischen Parlamentarismus: der Kampf um die Demokratisierung der Volksvertretung und damit in Verbindung der Kampf des Hauses der Gemeinen gegen das Haus der Lords.