Es ist also ein sehr genaues Eindringen in die voraussichtlichen Wirkungen wirtschaftlicher und sozialpolitischer Maßnahmen notwendig. Die Zusammenstellungen sozialistischer Maßnahmen, welche Marx und Engels bei verschiedenen Gelegenheiten – am Schluß des Kommunistischen Manifests, sowie als Programm der Forderungen der Kommunistischen Partei in Deutschland nach Ausbruch der Revolution von 1848 – für den Fall der Besitzergreifung der politischen Macht durch die Arbeiter ausgearbeitet haben, können heute nur mit diesem Vorbehalt in Betracht gezogen werden. Teile von diesen Forderungen sind durch bürgerliche Bewegungen und Parlamente zur Verwirklichung gebracht worden; andere setzen den Zustand einer auf die Spitze getriebenen politischen Revolution und eine längst nicht mehr bestehende Einfachheit der Verhältnisse voraus und wieder andere bergen Probleme, deren ihre Verfasser sich nicht bewußt waren und bei jener Einfachheit der Verhältnisse auch nicht sein konnten. Dahin gehört zum Beispiel die Forderung des Kommunistischen Manifests: „Zentralisation des Kredits in den Händen des Staats durch eine Nationalbank mit Staatskapital und ausschließlichem Monopol.“ Gegenüber dem hochentwickelten und weitverzweigten Kreditsystem unserer Zeit ist sie von einer geradezu kindlichen Simplizität. Ebenso die Forderung von 1848: „Die Hypotheken auf den Bauerngütern werden für Staatseigentum erklärt“, wo heute die Masse dieser Hypotheken in den Händen öffentlicher und halböffentlicher Institute (Sparkassen, Versicherungsgesellschaft usw.) sind. Die Forderung des Kommunistischen Manifests „Abschaffung des Erbrechts“ ist von dessen Verfassern im Programm aus der 1848er Revolution in „Beschränkung des Erbrechts“ abgetönt, und später nennt Marx sie in der Polemik gegen die Bakunisten eine Saint-Simonistische Marotte. Mit dem Fortschritt der Gesellschaft erhalten bestimmte Forderungen ein anderes Gesicht, muß der ihnen zugrunde liegende Gedanke in anderer Form praktische Anwendung finden. Es wird in der Arbeit für sozialistische Verwirklichungen eine sehr viel ausgearbeitetere Spezialisierung notwendig. Sie läßt die Fortschritte, die jeweilig gemacht werden können, kleiner erscheinen, als manche früher vollzogenen, sie werden aber dafür auf bedeutend größerem Umfange gemacht, als jene.

Nachdem durch die politischen Umwälzungen, die der Krieg im Gefolge gehabt hat, die staatspolitischen Rechtsforderungen der Sozialdemokratie in Deutschland und in den meisten anderen Ländern im wesentlichen zur Verwirklichung gelangt sind, handelt es sich darum, den sozialistischen Gedanken im Wirtschaftsleben zu immer stärkerer praktischer Anwendung zu bringen, Bestrebungen, für die heute der Sammelbegriff Sozialisierung gebraucht wird. Es liegt nahe, für ihn das deutsche Wort Vergesellschaftung zu setzen. Dieses sagt aber nicht ganz das Gleiche. Bei ihm denkt man fast nur an die Umwandlung von privaten Unternehmungen oder Gruppen von solchen in öffentliches und für die Allgemeinheit bewirtschaftetes Eigentum. Der Begriff Sozialisierung hat aber einen weiteren Rahmen. Er findet auch Anwendung auf die Umwandlung von Rechten auf die Unternehmung und über ihren Betrieb. Und das ist für das vorliegende Problem von nicht geringer Bedeutung.

Für die Umwandlung von Unternehmungen oder Industrien in gesellschaftliches Eigentum war, von örtlichen Unternehmungszweigen abgesehen, bisher die Verstaatlichung die gebräuchlichste Form, bei der es gleichgültig ist, ob der Staat Staat heißt oder Reich. Welche außerökonomischen Bedenken heute in Deutschland der Verstaatlichung entgegenstehen, ward oben dargelegt; es nehmen aber auch aus anderen Gründen nicht nur Bourgeoisökonomen, sondern auch Sozialisten Anstand, der Verstaatlichung als allgemein anwendbar das Wort zu reden. Man trägt Bedenken, die Industrie der Bureaukratisierung auszuliefern und möchte auch nicht das Staatsbeamtentum ins Unbegrenzte vermehren.

Ganz unbegründet sind diese Bedenken nicht. Was immer man der kapitalistischen Produktion vorwerfen kann, eines bleibt unbestreitbar und ist auch von Marx rückhaltlos anerkannt worden: sie war ein gewaltiger Faktor des technisch-ökonomischen Fortschritts, der Ökonomisierung von Material und Arbeit. Es wird nun bezweifelt, daß die bureaukratisierte Produktion das gleiche leisten würde – nicht nur, weil bei ihr der Antrieb zu durchgreifenden Verbesserungen der Technik nicht der gleiche ist, sondern auch weil der Wagemut des Unternehmers in Wegfall kommt. Es ist nicht, wie man in sozialistischen Kreisen angenommen hat, die Größe der Unternehmung, bzw. des Betriebes, die über deren Reife zur Sozialisierung entscheidet. Marx spricht im zitierten Kapitel seines Hauptwerks von dem „Punkt, wo die Konzentration der Produktionsmittel und die Vergesellschaftung der Arbeit unverträglich werden mit ihrer kapitalistischen Hülle“. Aber dieser Punkt ist keineswegs in allen Produktionszweigen der gleiche. Es kommt daher heute, wo wir diesen Dingen näher stehen, durchaus darauf an, objektive Merkmale für die Eignung von Wirtschaftsunternehmungen zur Sozialisierung und für die besten Formen dieser zu suchen. Manches ist in dieser Hinsicht schon geschehen. Der aus der Praxis gekommene Stadtbaurat Alphons Horten, der sechs Jahre Direktor im Thyssen-Konzern und dann Leiter der großen de-Wendel-Werke war, gibt in seiner sehr lesenswerten Schrift „Sozialisierung und Wiederaufbau“ an der Hand praktischer Erfahrung eine Klassifizierung der Unternehmungen unter dem Gesichtspunkt der Eignung zur Sozialisierung und zeigt auf, was geschehen kann, bei dieser die Übel der Bureaukratisierung zu vermeiden. Maßgebend ist nach ihm die Frage, ob der in Frage kommende Produktionszweig schon in das Stadium angelangt ist, wo die Leitung im wesentlichen nur noch Routinewerk ist und bahnbrechende Neuerungen unwahrscheinlich geworden sind oder nicht. Ein anderes Merkmal ist nach der Ansicht des Schreibers dieses in der Natur des Erzeugnisses gegeben, ob es einem großen, in weiten Kreisen gleichmäßig vorhandenen Bedürfnis dient bzw. einen von Geschmack und Mode unabhängigen Absatz hat oder nicht. So daß also die Industrien der ersten Bearbeitung der Rohstoffe und die der Halbfabrikate zur Sozialisierung geeigneter erscheinen würden als die der Fertigfabrikate, wofür auch spricht, daß sie in viel höherem Grade der Konzentration in Großunternehmungen verfallen sind als die letzteren. Ein Beispiel dafür liefert die Textilindustrie, wo die Spinnerei ungleich stärker zentralisiert ist als die Weberei und Wirkerei.

Es ist also nicht unmöglich, die Vorbedingungen für eine wissenschaftlich-systematische Stufenfolge der Sozialisierungen zu ermitteln, die das Problem aus der Sphäre der kritiklosen Experimentiererei herausheben und Fehlgriffen vorbeugen würde. Das Gleiche gilt hinsichtlich der Stufen der Sozialisierung. Es kann auf vielen Gebieten sich als notwendig erweisen und ist auch sehr wohl möglich, diese letztere gradweise in die Wirklichkeit umzusetzen. Worum handelt es sich überhaupt bei ihr? Ihr Zweck läßt sich zusammenfassend kennzeichnen als die Erzielung spezifisch wirtschaftlicher und allgemein sozialer Wirkungen sowie die Änderung des Rechtsverhältnisses der in der Wirtschaft tätigen Menschen. In erster Hinsicht zielt sie ab auf die größte Produktion von materiellen Gütern unter der größtmöglichen Ökonomie an Sachwerten und menschlicher Arbeit; in zweiter auf die möglichst umfassende Durchführung des Grundsatzes der Genossenschaftlichkeit im Arbeitsprozeß und bei der Regelung des Entgelts der Arbeit sowie um die Hebung der Rechtsstellung der als Angestellte und Arbeiter in der Wirtschaft tätigen Personen. Alle tiefgreifenden Maßnahmen der Gesetzgebung und Verwaltung, die auf die Verwirklichung dieser Ziele gerichtet sind, gehören zum Bereich der Sozialisierung. Die Sachkundigen stimmen nun darin überein, und die vom sozialistischen Rat der Volksbeauftragten zusammengesetzte Sozialisierungskommission erklärte in ihrem ersten Bericht ausdrücklich, sie sei

„... sich bewußt, daß die Vergesellschaftung der Produktionsmittel nur in einem länger währenden organischen Aufbau erfolgen kann, ...“

und nachdem sie festgestellt hatte, daß die erste Voraussetzung aller wirtschaftlichen Reorganisation die Wiederbelebung der Produktion sei und die wirtschaftliche Lage Deutschlands „gebieterisch die Wiederaufnahme der Exportindustrie und des auswärtigen Handels“ erfordere, verkündete sie es des weiteren als ihre Ansicht,

„... daß für diese Wirtschaftszweige die bisherige Organisation gegenwärtig noch beibehalten werden muß. Ebenso erfordert die Ingangsetzung der Industrie die Aufrechterhaltung und Erweiterung des Zirkulationskredits und damit die ungestörte Funktion der Kreditbanken ...“

Auch werde im Interesse der Lebensmittelversorgung „nicht vorgeschlagen werden, in die bisherigen Besitz- und Betriebsverhältnisse der bäuerlichen Verhältnisse einzugreifen“. Hier solle „durch der Landwirtschaft angepaßte Maßnahmen und durch Unterstützung der Genossenschaften die Produktivität gehoben und die Intensität gesteigert werden“.

Die gesperrt gesetzten Worte weisen auf das oben als spezifisch wirtschaftlichen Zweck der Sozialisierung Gekennzeichnete hin.