Mehr glaubwürdig ist es dagegen, wenn Bismarck bestreitet, daß es zwischen ihm und Lassalle zu einem Bruch gekommen sei. Die Verhandlungen schliefen ein, als Lassalle sich nach vielem Drängen überzeugt hatte, daß Bismarck noch abwarten wollte, ehe er den immerhin gewagten Schritt unternahm — und darum spricht Lassalle auch immer nur von einer möglicherweise binnen Jahresfrist erfolgenden Oktroyierung. Aber daß die Verbindung noch nicht endgültig abgebrochen war, geht schon daraus hervor, daß Lassalle fortfuhr, von allen seinen Veröffentlichungen usw. durch das Sekretariat des „Allgemeinen deutschen Arbeitervereins” ein Doppelexemplar in verschlossenem Kuvert und mit der Aufschrift „persönlich” an Bismarck übersenden zu lassen.
Ebenso kann man Bismarck auch glauben, daß seine Verhandlungen mit Lassalle wegen des „do ut des” zu keinen bestimmten Abmachungen führen konnten. Zwar stand die Sache nicht so, wie Bismarck sie nachträglich protzenhaft mit der Phrase abtut: „Was kannst du armer Teufel geben? Er hatte nichts, was er mir als Minister hätte geben können.” Bismarck hatte es zu jener Zeit gar nicht so üppig, daß er nicht jede Hilfe brauchen konnte, und etwas konnte Lassalle ihm immerhin geben. Die Sache war nur die, daß es nicht genug war, um Bismarck zu bestimmen Lassalles Drängen nachzugeben. Vielleicht ist das auch mit einer der Gründe, daß Lassalle, der noch am 25. Juli 1863 an Vahlteich geschrieben hatte: „Sie können unsre Bevollmächtigten keine Unwahrheiten sagen lassen. Sie können sie also nicht auffordern, von 10000 Mitgliedern zu sprechen, während wir vielleicht nicht 1000 haben. Man kann schweigen über diesen Punkt, aber lügen schickt sich für uns nicht” — nach seiner Rückkehr nach Berlin in geradezu krankhafter Weise seine Erfolge übertrieb. Er wollte um jeden Preis eine Macht scheinen, wenn es ihm nicht gelang, mit wirklichen Massen aufzumarschieren. Aber Bismarck war durch andre Berichterstatter wahrscheinlich hinreichend darüber informiert, wie es in Wirklichkeit mit der Bewegung stand.
Und dann hatte es mit dem „Geben” auch sonst seine eigne Bewandtnis. Bismarck war sich schwerlich auch nur einen Augenblick im unklaren darüber, daß er an Lassalle nur so lange und nur insoweit einen politischen Verbündeten haben würde, solange dieses Bündnis im Interesse Lassalles und seiner politischen Zwecke lag — mit andern Worten, daß Lassalle genau so mit ihm verfahren würde, wie er mit ihm, d. h. sich unbarmherzig gegen ihn wenden würde, sobald er das von ihm erreicht hatte, was er brauchte. Davon mußte ihn die erste Unterredung mit Lassalle überzeugt haben, daß dieser nicht, wie Rodbertus einmal sehr gut von Bucher sagt, „ein Fisch ohne Gräten” war, sondern ganz gehörige Gräten und Stacheln hatte. Mit der Aussicht auf ein Pöstchen — von Geld gar nicht zu reden — war da nichts zu machen. Einmal das Wahlrecht gegeben, konnte Lassalle leicht sehr unbequem werden, also warum sich übereilen? Die Agitation Lassalles kehrte ihre Spitze ohnehin immer schroffer und einseitiger gegen die liberale Partei, und das war vorderhand alles, was Bismarck brauchte.
In seiner Verteidigungsrede „Die Wissenschaft und die Arbeiter”, gehalten am 16. Januar 1863, hatte Lassalle erklärt:
„Kann man bei uns selbst nur sagen, daß die Einführung des Dreiklassenwahlgesetzes den besitzenden Klassen, daß sie dem deutschen Bürgertum zur Last falle?... Die preußische Regierung ist es, nicht die besitzenden Klassen in Preußen, welche für alle Zeiten und vor allem Volk die Schuld und Verantwortlichkeit des oktroyierten Dreiklassenwahlgesetzes tragen wird.” Und: „Bourgeoisie und Arbeiter sind wir die Glieder eines Volkes und ganz einig gegen unsre Unterdrücker” — d. h. also gegen die Regierung.
Vor dem Staatsgerichtshof aber — am 12. März 1864 — ist ihm der Verfassungskonflikt in Preußen nur noch der Kampf zwischen dem Königtum und einer „Clique”. Dieser „Clique” könne das Königtum nicht weichen, „vollkommen wohl” aber könne es „das Volk auf die Bühne rufen und sich auf es stützen. Es brauche sich hierzu nur seines Ursprungs zu erinnern, denn alles Königtum ist ursprünglich Volkskönigtum gewesen.”
„Ein Louis-Philippsches Königtum, ein Königtum von der Schöpfung der Bourgeoisie könnte dies freilich nicht; aber ein Königtum, das noch aus seinem ursprünglichen Teige geknetet dasteht, auf den Knauf des Schwertes gestützt, könnte das vollkommen wohl, wenn es entschlossen ist, wahrhaft große, nationale und volksgemäße Ziele zu verfolgen.”
Das ist die Sprache des Cäsarismus, und im weiteren Verlaufe seiner Rede steigert Lassalle sie noch, indem er die bestehende Verfassung als eine vom Königtum der Bourgeoisie erwiesene Gunst hinstellt. Niemand lasse aber „gern aus seiner eigenen Gunst ein Halsband drehen, an welchem er erwürgt wird, und das ist niemand zu verdenken, und daher auch dem Königtum nicht”. Beständig auf das angebliche „Recht” hingedrängt, habe sich das Königtum „erinnert, daß es mehr in seiner Stellung läge, sich auf das wirkliche Recht zurückzuziehen und das Volk auf die Bühne zu führen, als einer Clique zu weichen und von einer Handvoll Personen sich aus seiner eignen Gunst ein Halsband winden zu lassen, an dem es erwürgt wird”. So würde er, Lassalle, sprechen an dem Tage, wo das Königtum die Verfassung gestürzt und das allgemeine Wahlrecht oktroyiert haben werde, wenn man ihn der intellektuellen Urheberschaft dieses Verfassungsumsturzes anklagte.
Lassalle war bereits so weit, daß er nicht nur durch die Tatsache seiner Agitation — was unter Umständen nicht zu vermeiden ist — der Reaktion vorübergehend einen Dienst erwies, er verfiel auch immer mehr darin, die Sprache der Reaktion zu sprechen. Gewiß konnte er noch immer mit Wallenstein ausrufen:
„Beim großen Gott des Himmels! Es war nicht
Mein Ernst, beschlossene Sache war es nie!”