Noch war er keine Verpflichtungen eingegangen. Aber war er auch innerlich noch frei? Konnte nicht auch ihn die Logik der Tatsachen dazu treiben, die „Tat” zu vollbringen, weil er „nicht die Versuchung von sich wies”?
Daß Lassalle im Winter 1863/64 wiederholte und eingehende Besprechungen unter vier Augen mit dem damaligen Herrn von Bismarck hatte, ist heute über jeden Zweifel sichergestellt. Die langjährige Vertraute Lassalles, die Gräfin Sophie von Hatzfeldt, hat es im Sommer 1878, als Bismarck sein Knebelungsgesetz gegen die deutsche Sozialdemokratie einbrachte, aus eigner Initiative Vertretern derselben unter Hinzufügung der näheren Umstände mitgeteilt, und als August Bebel in der schon erwähnten Sitzung vom 16. September 1878 die Sache im deutschen Reichstag zur Sprache brachte, gab Bismarck tags darauf zu, Zusammenkünfte mit Lassalle gehabt zu haben, und suchte nur in Abrede zu stellen, daß es sich dabei um politische Verhandlungen gedreht habe. Bebel hatte, gestützt auf die Mitteilungen der Gräfin Hatzfeldt, gesagt: „Es drehte sich bei diesen Unterhaltungen und Unterhandlungen um zweierlei, erstens um Oktroyierung des allgemeinen Stimmrechts, und zweitens um die Gewährung von Staatsmitteln zu Produktivgenossenschaften. Fürst Bismarck war für diesen Plan von Lassalle vollständig gewonnen, er weigerte sich nur, wie Lassalle verlangte, sofort mit der Oktroyierung des allgemeinen Stimmrechts vorzugehen, bevor nicht der schleswig-holsteinische Krieg glücklich zu Ende geführt worden sei. Infolge dieser Meinungsverschiedenheit entstanden tiefe Differenzen zwischen Lassalle und dem Fürsten Bismarck, und es war nicht etwa der letztere, welcher die Unterhandlungen abbrach, sondern es war, wie ich ausdrücklich konstatieren muß, Lassalle, der den Bruch herbeiführte und erklärte, auf weitere Unterhandlungen sich nicht einlassen zu können.” Darauf antwortete nun Bismarck: „Unsre Unterhaltungen drehten sich gewiß auch um das allgemeine Wahlrecht, unter keinen Umständen aber jemals um eine Oktroyierung desselben. Auf einen so ungeheuerlichen Gedanken, das allgemeine Wahlrecht durch Oktroyierung einzuführen, bin ich in meinem Leben nicht gekommen.” Er habe es „mit einem gewissen Widerstreben”, als „Frankfurter Tradition” akzeptiert. Was die Produktivgenossenschaften anbetreffe, so sei er „von deren Unzweckmäßigkeit noch heute nicht überzeugt”. Nur hätten die damals eingetretenen politischen Ereignisse die Fortführung der in dieser Hinsicht angebahnten Versuche nicht gestattet. Übrigens habe nicht er, sondern Lassalle diese Zusammenkünfte gewünscht, ihn brieflich darum gebeten, und er, Bismarck, habe sich aus reiner Liebhaberei dazu herbeigelassen, Lassalles Wünschen zu willfahren. „Was hätte mir Lassalle bieten und geben können? Er hatte nichts hinter sich. In allen politischen Verhandlungen ist das do ut des (ich gebe, damit du gibst) eine Sache, die im Hintergrunde steht, auch wenn man anstandshalber nicht davon spricht. Wenn man sich aber sagen muß, was kannst du armer Teufel geben? — Er hatte nichts, was er mir als Minister hätte geben können.”
Es liegt auf der Hand, daß der Mann, der „offiziell noch nie gelogen” hat, hier mit der Wahrheit sehr unoffiziell umsprang. Um einer bloßen Unterhaltung willen wäre Lassalle nicht zum Minister gegangen, und würde dieser nicht den „revolutionären Juden” wiederholt — er selbst gesteht, daß es viermal gewesen sein könne, während Sophie Hatzfeldt behauptet hatte, daß es wiederholt drei- bis viermal in einer Woche gewesen sei — zu sich gebeten und mit ihm stundenlang disputiert haben. Weiter braucht man nur die Reden der Regierungsvertreter in der Kammer und die Artikel in der Regierungspresse aus jener Epoche nachzulesen, um sich zu überzeugen, wie stark sich das Ministerium Bismarck damals mit dem Gedanken trug, das allgemeine Wahlrecht einzuführen, und dazu gab es unter den obwaltenden Umständen kaum einen anderen Weg, als den der Oktroyierung. Lassalle selbst zitiert in der Verteidigungsrede vor dem Staatsgerichtshof einige derartige Äußerungen und knüpft daran im weiteren Verlauf die bekannten Erklärungen, die nun erst, nachdem seine Zusammenkünfte mit Bismarck bekannt geworden, richtig gewürdigt werden können:
„Der Staatsanwalt beschuldigt mich, das allgemeine und direkte Wahlrecht herstellen und somit die Verfassung stürzen zu wollen!
Nun wohl, meine Herren, obwohl ein einfacher Privatmann, kann ich Ihnen sagen: ich will nicht nur die Verfassung stürzen, sondern es vergeht vielleicht nicht mehr als ein Jahr, so habe ich sie gestürzt!
Aber wie? Ohne daß ein Tropfen Blutes geflossen, ohne daß eine Faust zur Gewalt sich geballt hat! Es vergeht vielleicht nicht ein Jahr mehr, so ist in der friedlichsten Weise von der Welt das allgemeine und direkte Wahlrecht oktroyiert.
Die starken Spiele, meine Herren, können gespielt werden, Karten auf dem Tisch! Es ist die stärkste Diplomatie, welche ihre Berechnungen mit keiner Heimlichkeit zu umgeben braucht, weil sie auf erzene Notwendigkeit gegründet sind.
Und so verkündige ich Ihnen denn an diesem feierlichen Orte, es wird vielleicht kein Jahr mehr vergehen — und Herr von Bismarck hat die Rolle Robert Peels gespielt, und das allgemeine und direkte Wahlrecht ist oktroyiert!”
Lassalle sagt freilich hierzu, er habe das von Anfang an gewußt, „schon an dem ersten Tage, an welchem ich durch den Erlaß meines Antwortschreibens diese Agitation begann, und es konnte niemand entgehen, der mit klarem Blick die Situation auffaßte”. Aber wenn es auch zweifelsohne richtig ist, daß man schon im Winter 1862/63 in Regierungskreisen die Frage in Betracht zog, ob es möglich sei, durch eine Änderung des Wahlgesetzes die fortschrittliche Kammermehrheit zu sprengen, und zu diesem Behufe in sozialer Frage zu machen begann[32], so würde Lassalle doch schwerlich mit dieser Bestimmtheit von einer bevorstehenden Oktroyierung des allgemeinen Wahlrechts gesprochen haben und immer wieder darauf zurückgekommen sein, wenn er nicht aus seinen Unterhaltungen mit Bismarck die Überzeugung gewonnen hätte, daß, ob nun vor oder nach Beendigung des dänischen Feldzuges, diese Oktroyierung beschlossene Sache sei.