Neben der Agitation beschäftigten Lassalle auch sehr stark seine Prozesse und sonstigen Kämpfe mit den Behörden. Denn so angenehm dem Ministerium Bismarck auch seine Agitation war, soweit diese sich gegen die Fortschrittspartei kehrte, so wußte es doch sehr gut, daß es in Lassalle keinen Helfer hatte, der sich als willfähriges Werkzeug gebrauchen ließ. Es konnte ihm also nur angenehm sein, wenn die unteren Behörden fortfuhren, Lassalle mit Prozessen usw. zu überschütten. Dadurch kam es in die Lage, entweder zur rechten Zeit einen unbequemen Dränger loszuwerden oder vielleicht gar ihn doch „mürbe” zu bekommen. Wie dem jedoch sei, die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf ließ die Rede „Die Feste, die Presse usw.” konfiszieren und erhob gegen Lassalle Anklage auf Verletzung der §§ 100, 101 des Preußischen Strafgesetzbuches (Aufreizung und Verbreitung erdichteter Tatsachen behufs Herabsetzung von Anordnungen der Obrigkeit). Der Prozeß verursachte Lassalle unendlich viel Scherereien und endete, nachdem Lassalle in erster Instanz in contumaciam zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden war, mit seiner Verurteilung in zweiter Instanz zu sechs Monaten Gefängnis. Wegen der Flugschrift „An die Arbeiter Berlins” erhob die Staatsanwaltschaft in Berlin Anklage wegen Hochverrats gegen Lassalle und ließ auch, wie bereits erwähnt, Lassalle in Untersuchungshaft nehmen, aus der er jedoch gegen Kaution freigelassen wurde. Beides, Anklage wie Verhaftsbefehl, mochten indes der persönlichen Rachsucht des Staatsanwalts von Schelling entflossen sein, den Lassalle ein Jahr vorher in seiner Verteidigung vor dem Stadtgericht so bös zerzaust hatte. In der Gerichtsverhandlung, die am 12. März 1864 vor dem Staatsgerichtshof in Berlin stattfand, beantragte der Staatsanwalt nicht weniger als drei Jahre Zuchthaus und fünf Jahre Polizeiaufsicht gegen Lassalle; das Gericht erkannte jedoch, soweit die Anklage auf Hochverrat lautete, auf Freisprechung und überwies die Behandlung der untergeordneteren, von der Staatsanwaltschaft behaupteten Verstöße gegen das Strafgesetz der zuständigen Gerichtsabteilung.

Die Verteidigungsrede in diesem Prozeß ist ein wichtiges Dokument für die Geschichte der Lassalleschen Agitation. Bevor wir jedoch auf sie eingehen, haben wir noch der großen sozialpolitischen Arbeit Lassalles zu erwähnen, die Ende Januar 1864 die Presse verließ und als sein propagandistisches Hauptwerk bezeichnet werden muß. Es ist dies die Streitschrift „Herr Bastiat-Schulze von Delitzsch, der ökonomische Julian, oder Kapital und Arbeit”.

Es wurde gelegentlich bereits der Vorträge erwähnt, die Schulze-Delitzsch im Frühjahr 1863 im Berliner Arbeiterverein hielt und unter dem Titel „Kapitel zu einem deutschen Arbeiterkatechismus” als Gegenschrift gegen die Lassallesche Agitation veröffentlichte. Diese, aus den plattesten Gemeinplätzen der liberalen Ökonomie zusammengesetzten Vorträge nun boten Lassalle eine willkommene Handhabe, den auf der Höhe seines Ruhms stehenden Schulze und mit ihm die Partei, die in ihm ihren ökonomischen Heros verehrte, jetzt auch theoretisch zu vernichten. Berücksichtigt man, daß Lassalle zu systematischen ökonomischen Arbeiten nicht gekommen war, sondern gerade in dem Moment, wo er sich an die Vorarbeiten zu seinem ökonomischen Werk machen wollte, durch die praktische Agitation davon abgelenkt wurde, und zieht man außerdem in Betracht, daß Lassalle, während er den „Bastiat-Schulze” schrieb, durch seine Prozesse und die Arbeiten für die Leitung des Vereins fortgesetzt in Anspruch genommen war, so kann man nicht umhin, in diesem Buch einen neuen Beweis für das außergewöhnliche Talent, die staunenswerte Vielseitigkeit und Elastizität des Lassalleschen Geistes zu erblicken. Freilich trägt der „Bastiat-Schulze” daneben auch aufs deutlichste die Spuren seines Entstehens. So sehr die Form der Polemik der Popularität der Schrift zugute kommt, sind die Umstände, unter denen diese Polemik erfolgte, die hochgradige Gereiztheit Lassalles, die um so größer war, als Lassalle wohl selbst fühlte, daß er immer mehr in eine falsche Position geriet — die Enttäuschung einerseits, und das Bestreben, sich über diese Enttäuschung selbst hinwegzutäuschen, andererseits, dem Ton der Polemik sehr verhängnisvoll gewesen. Aber auch inhaltlich ist sie keineswegs immer auf der Höhe des Gegenstandes, sondern verliert sich oft in kleinliche Wortklauberei, die obendrein nicht einmal immer in der Sache zutrifft[31]. Dazu ist der sachliche und theoretische Teil, so brillant die Einzelheiten vielfach sind, nicht frei von Widersprüchen. Als Ganzes genommen hat der „Bastiat-Schulze” jedoch das große Verdienst, den historischen Sinn und das Verständnis für die tieferen Probleme der Ökonomie unter den deutschen Arbeitern in hohem Grade gefördert zu haben. Stellenweise erhebt sich die Darstellung auf die Höhe des Besten, was Lassalle je geschrieben hat, an diesen Stellen leuchtet sein Genius noch einmal in seinem hellsten Glanze auf.


[Lassalle und Bismarck.]

Was Lassalle nach dem „Bastiat-Schulze” gesprochen und geschrieben hat, trägt immer deutlicher die Züge der inneren Ermattung, der geistigen Abspannung. Die Energie ist nicht mehr die ursprüngliche, das natürliche Produkt des Glaubens an die eigene Kraft und die Stärke der verfochtenen Sache, sondern nur noch eine erzwungene. Man vergleiche das „Arbeiterprogramm” mit der Ronsdorfer Rede, die Verteidigungsrede „Die Wissenschaft und die Arbeiter” mit der Verteidigungsrede im Hochverratsprozeß, und man wird das hier Gesagte verstehen. Die innere Kraft ist gewichen und Kraftausdrücke treten an ihre Stelle, logisches Blendwerk ersetzt die zwingende logische Beweisführung, und statt zu überzeugen, verlegt sich Lassalle immer mehr auf das Überschreien. Was er vor kurzem noch den Fortschrittlern vorgeworfen, tut er jetzt selbst — er berauscht sich in erdichteten Erfolgen.

Im Hochverratsprozeß braucht Lassalle zu seiner Verteidigung gegen die Behauptung der Anklage, daß der Hintergedanke seiner Agitation die schließliche Anwendung der physischen Gewalt sei, mit großem Geschick das Bild des Schillerschen Wallenstein am Vorabend von dessen Übertritt zu den Schweden und zitiert die Verse des Monologs im ersten Akt von „Wallensteins Tod”:

„Wär's möglich? — könnt' ich nicht mehr, wie ich wollte?
Nicht mehr zurück, wie mir's beliebt?”

Es ist merkwürdig, wie sehr diese Verse auf Lassalles eigene Situation um jene Zeit passen, wie sehr seine Lage der Wallensteins, als dieser jene Worte sprach, ähnlich war. Auch er hatte, wie der Friedländer — um sein eigenes Bild zu brauchen — „Dinge getan, welche er à deux mains verwenden konnte”. Er hatte sich nicht damit begnügt, die Vorgänge in der inneren und äußeren Politik objektiv zu studieren, um den günstigen Moment zur Aktion für seine Pläne auszunützen, er war bereits dazu übergegangen, mit dem Vertreter der einen der Mächte, gegen die er kämpfte, zu verhandeln, er war mit Herrn von Bismarck in direkte Unterhandlung getreten. Sicherlich konnte auch er noch wie Wallenstein sagen:

„Noch ist sie rein — noch! das Verbrechen kam
Nicht über diese Schwelle noch!”