Dabei aber darf sie, ebensowenig wie von der Ministerialdirection, von der Einmischung des Ausschusses beeinträchtigt werden. An der regelmäßigen Geschäftsführung darf demselben kein Theil zustehen, die schon so complicirte Theaterpraxis würde sonst in babylonische Verwirrung gerathen, der Ausschuß würde dadurch ein integrirender Theil der Direction werden und seinen Charakter als Vertreter der Genossenschaft, der Direction gegenüber, einbüßen.

Die Stärke der Theaterdirection soll aber keinesweges den Einfluß der Staatsbehörde ausschließen. Die Direction — abgesehen von ihrer später zu besprechenden administrativen Abhängigkeit — hat alle ihre Pläne, vorhabenden Einrichtungen und vorzubereitenden Arbeiten, vierteljährlich etwa, dem Ministerialdirector vorzulegen, damit er sich überzeuge, ob das Institut die Staatstendenzen innehalte.

Ferner ist das Ministerium in allen Streitsachen letzter und oberster Gerichtshof, sowohl in Differenzen zwischen Direction und Untergebenen, als zwischen den Mitgliedern der Direction selbst, oder in Klagen gegen dieselbe von Seiten der Autoren, des Publikums u. s. w., sie mögen sich nun auf materielle Forderungen oder auf solche, welche den Geist des Institutes betreffen, richten.


Die Aufgaben, welche dem so reformirten Nationaltheater gestellt werden müssen, sind nicht gering.

Vor allem thut es Noth, ein Stammrepertoir der bedeutendsten Dicht- und Musikwerke aufzustellen, das in alljährlicher Wiederkehr die Künstler in der Uebung am Vortrefflichen erhält, dem Volke den Genuß seines Kunstschatzes in Musteraufführungen sichert, ihm den ganzen Entwicklungsproceß des Theaters zugleich klar macht und ihm Ehrfurcht für das, was es leistet, einflößt.[7]

[7] Was Goethe davon sagt, siehe Geschichte der deutschen Schauspielkunst B. III. S. 379-382.

Auf einem Nationaltheater soll keine Woche vergehen, in welcher nicht eins der Werke aus diesem klassischen Cyklus gegeben wird. Jedes kirchliche oder politische Fest, jeder für die Nation merkwürdige Tag — bezeichne er eine große Begebenheit oder die Geburt eines großen Künstlers u. s. w. — werde durch eine entsprechende Vorstellung gefeiert und in die Sympathie der Gegenwart gezogen. Auch die wichtigen Ereignisse des Tages sollen ihren Ausdruck auf der Nationalbühne finden; sie soll nicht bestimmt sein, die Eindrücke des Lebens vergessen zu machen, sondern dem Volke ein höheres und heiteres Verständniß derselben zu eröffnen.

Um all dieser Zwecke willen wird dem Nationaltheater die Ermuthigung und Befeuerung der Autoren dringend angelegen sein müssen. Auffordernde Anregungen aller Art, angemessenere Regulirung des Honorars, Eröffnung einer achtungsvollen Stellung zur Bühne — wie sie den Schöpfern der geistigen Nahrung derselben gebührt — werden die nächsten Schritte dazu sein.

Dagegen fordert gerade die Achtung vor der Autorschaft, daß eine strenge Auswahl unter den Tageserzeugnissen vorgenommen, das Mittelmäßige und Schlechte nicht gleichberechtigt mit dem Guten betrachtet werde. Es fordert die Achtung und Rücksicht für die darstellenden Künstler, daß ihre Kraft und ihr Eifer nicht durch die Beschäftigung mit nichtsbedeutenden Arbeiten abgestumpft werden. Es fordert die Achtung vor dem Publikum: daß man es sicher stelle gegen die Langeweile an der Darstellung von Arbeiten, wie sie zufällig einlaufen und worüber dem Publikum hinterher das Urtheil überlassen wird. Die Direction ist dazu eingesetzt, ein Urtheil im Voraus zu haben und dem Publikum nur wahrhaft Erfreuendes oder Begeisterndes anzubieten, nicht aber das Vertrauen zu täuschen, mit dem das Volk sein Theater betritt, nicht die Kräfte und Mittel, die es ihr zur Verwendung übergiebt, aus persönlicher Rücksicht oder Furcht vor Journalartikeln abgewiesener Autoren zu vergeuden. Die Direction eines Nationaltheaters soll ihre Bühne nicht zum Tummelplatz für bloße Neuigkeiten und unreife Versuche eröffnen, dagegen sie mit aller Hingebung den werthvollen Arbeiten anbieten und das Interesse der Autoren bei der Darstellung zu ihrem eigenen machen.