Die Abende, an denen das Theater feiert, würden, für das Publicum um so gelegener, durch Concerte oder Kunstgenüsse anderer Art ausgefüllt werden.

Ferner müßte das Nationaltheater dahin streben, die Eintrittspreise, besonders für die wohlfeileren und mittleren Plätze zu ermäßigen. Der Theaterbesuch ist noch viel zu kostspielig, als daß er seine volle Wirkung auf alle Schichten des Volkes äußern könnte. Der durch wohlfeilere Preise vermehrte Besuch würde die Kasse entschädigen, oder Ersparnisse im Ausgabeetat müßten es thun, deren nähere Angaben hier zu weit führen würden.


Es ist noch übrig, den Punkt, welcher bisher als der wichtigste gegolten, zu erörtern, den der Finanzen, des richtigen Verhältnisses zwischen Einnahme und Ausgabe.

Nach dem Prinzip des Nationaltheaters sollen die Einnahmen nur durch würdige Mittel, durch möglichst vollkommene, dem Volksgeschmacke wahrhaft gedeihliche Vorstellungen erzielt werden; diese können durch die künstlerische Direction als gesichert erachtet werden, denn bessere Leistungen bringen auch bessere Einnahmen. Die Verwaltungsfrage wird sich daher wesentlich um die richtige Verwendung der Geldmittel, welche dem Theater zu Gebote stehen, drehen.

Der Ausgabeetat werde nach der Summe, welche der Staatszuschuß und dem Minimalsatz der jährlichen Einnahme ergeben, festgesetzt. Derselbe müsse nur nach Maßgabe erworbener Ueberschüsse überschritten werden dürfen, jährlich aber ein Theil des Staatszuschusses zu einem Reservefonds zurückgelegt werden, damit die mannichfachen Wechselfälle, denen das Theater durch die Zeitereignisse ausgesetzt ist, dasselbe niemals mittellos finden. Von diesen Grundzügen der Theaterökonomie müsse niemals gewichen werden, damit der Staat die Garantie hätte: nur in den außer aller menschlichen Berechnung liegenden Fällen vor den Riß treten zu müssen.

Daß der Theaterhaushalt auf dieser Basis zu führen ist, steht bei einer künstlerischen Direction außer Zweifel, die durch bestimmte Staatsgrundsätze geschützt ist: nicht jedem kostspieligen Gelüsten eines dominirenden Geschmackes, nicht jeder unmäßigen Geldprätension hervorragender Talente fröhnen zu müssen. Bei jedem, wenn nur irgend gesicherten, hohen oder niedrigen Einnahmeetat ist ein Theater herzustellen, in dem der Geist lebendig ist, und wenn hierauf nur der Accent gelegt wird, ergiebt sich alles Uebrige leicht. Man nehme keinen Anstand, einer selbständigen, künstlerischen Direction die Aufgabe zuzuschieben, sie kann, sie wird sie lösen. Sie wird bei einer sicherer berechneten und geleiteten Verwendung der Talente schon im Gehaltetat, gewiß aber in den Ausgaben für allen Apparat, der so ungeheure Summen verzehrt, große Ersparnisse herbeiführen können. Inmitten der Production stehend, kann sie das Auge überall haben, sie versteht mit Wenigem Viel auszurichten, Dinge doppelt und dreifach zu benutzen, welche bei mancher Hofbühne — die in der Fülle ihres aufgehäuften Apparates fast erstickt — bereits doppelt und dreifach existiren und doch immer wieder aufs Neue beschafft werden.

Der Ausgabeetat werde nach monatlichen Durchschnittssummen, je nach den verschiedenen Zweigen geordnet, wie dies schon jetzt gebräuchlich ist. Das Ministerium hat diese Eintheilung zu bestätigen, aber auch speciell darüber zu wachen, daß sie nicht ohne Noth überschritten werde. Künstler sind selten geschickte Haushalter, daher muß der Regierung zustehen: die Direction, in Bezug auf die Geldverwendung genau zu controlliren und jeden Augenblick darüber Rechenschaft fordern zu dürfen.

Erleichtert wird dies, wenn der ganze Theaterhaushalt, wie dies bereits bei einigen Hofbühnen der Fall ist, in die Hand eines einzigen Beamten gelegt ist, der jede materielle Beschaffung vermittelt, das gesammte Theaterinventarium unter seiner Aufsicht hat und die Controlle der Einnahme und Ausgabe führt. Damit ist auch die Verantwortlichkeit für die materielle Verwaltung in der Person dieses ökonomischen Inspectors concentrirt und durch ihn kann die Oberbehörde in jedem Augenblick vollständigen Aufschluß über den complicirten Theaterhaushalt erlangen.

Dieser Posten, so wie der des Cassirers und anderer bloß verwaltenden Beamten, wird durch die Regierung, in Uebereinkunft mit der künstlerischen Direction, besetzt.